Zitat von
Pimpernuckel
Na wenn du da Wert drauf legst, könntest du ja jedesmal die Bäckersfrau nach StGB § 201 ff verklagen, wenn sie in ihrem Lädchen deine Vorlieben für bestimmte Brötchen rausposaunt. :D Natürlich gibt's da ganz praktische Einschränkungen und das Diskretionsgebot hat auch in einer Apotheke seine Grenzen. Zumindest sollte es aber nicht soweit gehen, das die Apothekerin jemanden irgendwo anschwärzt, nur weil sie verwandt oder gute Bekannte sind. Da ist die Grenze dann eindeutig überschritten, selbst bei einem 14jährigen, der noch als eingeschränkt geschäftsfähig gilt. Das Kaufen von Windeln stellt ja keinen zustimmungspflichtigen Vertragsabschluss dar und ist auch keine Vorbereitung zur Straftat. *g*
Pi