RE: Newsletter von Fabien
Hi!
Zitat:
Original von snuggels
Ordentlicher Geschäftsstil ist das nicht....
Den hatte er noch nie. Er hat hier im Forum immer auf GröWaZ gemacht, aber eigentlich jede Aussage die man überprüfen konnte erwies sich als Werk seiner Phantasie. Es ist unglaublich wie der Typ auf seine Kunden einprügelt und wie feindselig er sich gegenüber seinen Kunden verhält. Wenn man PayPal anbietet, dann damit die Kunden die Ware schnell in der Hand halten, aber was macht unser Freund? Er liefert erst nachdem das Geld auf seinem Konto gutgeschrieben ist, also nach ca. einer Woche. Von dem Preisaufschlag reden wir erst gar nicht.
Das Weiterverkaufsverbot ist lächerlich. Ed Hardy hat ganz schön getrickst um das durchzusetzen und Weltkonzerne wie Microsoft oder Oracle sind damit voll auf die Nase geflogen. Ich wette, daß er damit vor Gericht keinen Erfolg haben würde. Aber vermutlich scheitert unser GröWaZ schon an den Gerichts- und Anwaltskosten, die man vor Prozeßbeginn auf den Tisch legen muß.
Umgekehrt kann jeder, also nicht nur Wettbewerbsvereinigungen und Verbraucherschützer gegen das Weiterverkaufsverbot klagen und wohl gewinnen, da unser GröWaZ sicherlich keine gute Begründung für das Weiterverkaufsverbot hat.
Goldfred
ps. Fabine und Buntewindel sind natürlich immer noch nicht beim Deutschen Patent- und Markenamt als Marke eingetragen
pps. die Umsatzsteueridentifikationsnummer braucht man nicht zwingend, sondern nur wenn man mit dem Ausland Geschäfte macht. - Und klar, auch das hat unser GröWaZ behauptet.
RE: Newsletter von Fabine
Zitat:
Original von snuggels
Hi,
bestimmt habe auch viele andere hier den newsletter kürzlich von buntewindel.de erhalten.
Der Newsletter enthielt wilde Drohungen über den Weiterverkauf der Fabien Windeln.
Schon ein krasser stil wie die mit Ihren Kunden reden, und mal ganz abgesehen davon rechtlich absoluter Blödsinn.
Ein Wiederverkaufsrecht auszuschließen ist Rechtlich nicht möglich. Wenn ich etwas gekauft hab gehört es mir und ich kann damit machen was ich will. (Es gibt ein paar spezielle Ausnahmen wie SW lizenzen)
Ich will mal sehen wie der seine 5000 Euro Vertragsstrafe durchsetzt.
Ordentlicher Geschäftsstil ist das nicht....
Der von dir zitierte "Newsletter" ist an alle Gewerbetreibende gerichtet die mit Fabine verbindlicher Verträge eingegangen sind und trotzdem versuchen durch Privateinkommen versuchen ihre Lager zu füllen zu höheren Preisen. die Nachricht ist "ausschließlich" für diese leute gedacht und ist tatsächlich eine Rechtsverbindliche Strafandrohung.
Der Wiederverkauf im Privaten Sektor ist nach wie vor ERLAUBT aber als Gewerbetreibender halt NICHT.
Nur halten sich einige gewerbetreibende nicht daran und versuchen es auch als Privatverkäufer.
Ich werfe Fabine allerdings vor: Das sie ihre Wortwahl sehr ungünstig gewählt haben und einen falschen eindruck vermittelt den sie umgehend Korrigieren sollten.
(auch wen WIR nur 5% des Gesamtumsatzes machen)
Zitat aus einer E-Mail als Antwort zur der betreffenden Sachlage:
(...) Das Verbot des Verkaufes gilt natürlich nur zu gewerblichen Zwecken.
Also wer die falsche Größe gekauft hat, kann sie natürlich selbstverständlich z.B. bei ebay, mit eigenen Fotos, verkaufen.
Aber wir als Hersteller können entscheiden, wer mit unseren Produkten Geschäfte machen darf und wer nicht.
Auch unsere Bilder und Texte dürfen nicht ohne unsere Genehmigung benutzt werden, copyright. (...)
Mit freundlichen Grüßen
RE: Newsletter von Fabine