Zitat von
Pimpernuckel
Die GdS-Tabellen sind Richtwerte, die nur eintreten, wenn es sich bei der Inko um die primäre Schädigung handelt. Besteht eine übergeordnete, zu priorisierende Schädigung, also wie im Falle des OP eine Bandscheibenschädigung, wird diese voll anerkannt und alle weiteren Schädigungsfolgen anteilig aufgerechnet und gerundet. 50 GdB Punkte "nur" für 'ne Harninko sind daher ein völlig unrealistisches Traumszenario. Dazu müsstest du schon nachweisen, dass du aller 5 Minuten in der Suppe schwimmst und mit Windelwechsel nicht fertig wirst.
Pi
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Der MDK kann denken, was er will und dein Anwalt auch, aber GdB 50 nur für die Inko ist unrealistisch. Bei einem Vergleich vor Gericht, und darauf wird es hinauslaufen, bekommst du bestenfalls 30. Stattdessen wäre es klüger, deinen Bandscheibenschaden und andere Schädigungen bewerten zu lassen.
Pi