RE: Kacke oO meine ma hat den Strampler und alles Babyzeugs gefunden ............
1. Ich würde versuchen mich erstmahl heraus zureden und dann abwarten.
2. ich weis das meine Eltern es schon wissen aber sie akzeptieren das ich es ihnen nicht erzähle. Es gefällt ihnen vielleicht nicht aber egal.
RE: wie´s weitergelaufen ist
Zitat:
Original von michadaskleinebaby
meine Mutter hat mich an einem Tag nicht schlafen lassen bis ich ihr gesagt habe dass ich das Babyzeug wegschmeissen werde.
Ich will ja net meckern - oder doch.
Das ist Nötigung und Verstößt gegen das Strafesetzbuch!!
§ 240
Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Und GENAU das hat sie gemacht.
Es kann nicht sein ... Micha, wehr dich endlich - oder zieh aus.
*Sorgen mach*
LG Karu
"Ein engerer "Gewalt"-Begriff, auch als „materialistische Gewalt“ bezeichnet, beschränkt sich auf die zielgerichtete, direkte physische Schädigung einer Person, der weiter gefasste Gewaltbegriff bezeichnet zusätzlich die psychische Gewalt (etwa in Form von Deprivation, emotionaler Vernachlässigung, „Weißer Folter“, verbaler Gewalt) und in seinem weitesten Sinn die „strukturelle Gewalt“. Zudem fällt Vandalismus unter diesen Gewaltbegriff, wenngleich sich die Einwirkung nicht direkt gegen Personen richtet."
"Darüberhinaus ist der erzwungene Schlafentzug als eine Foltermethode bekannt."
Im innerstaatlichen Recht der Bundesrepublik Deutschland ist ein Verbot der Folter verfassungsrechtlich in Artikel 1 Absatz (1) GG:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
garantiert.
Denke das sollte reichen um meine Meinung zu untermauern ...
Quellen: Wiki