AW: Einsteigerfragen zum Einkauf
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Agent-Orange
Die Post-Tante sagte wortwörtlich, als ich meinte, dass ich bei der Station auch keinen Ausweis brauche: "Sehe ich aus wie eine Packstation?"
Eine andere Wortwahl hätte die Situation vielleicht weniger angestrengt aussehen lassen:
Sie hätte sagen können, dass die Herausgabe einer Sendung nur gegen Legitimation geht.
Da du keine mTAN von der Packstation vorweisen konntest (wie auch? Du hast ja keine
bekommen) bleibt halt nur der Ausweis als Beleg für DHL, wer die Sendung abgeholt hat.
Den Ausweis hättest du wahrscheinlich auch in dem Fall vorlegen müssen, wenn die
Dame das Paket anhand deiner Packstation-Karte gesucht hätte.
Gruß Jorgen
AW: Einsteigerfragen zum Einkauf
Mal davon abgesehen das die "Post Tante" einsehen kann, wem diese Nummer zugeordnet ist ;)
AW: Einsteigerfragen zum Einkauf
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BoP
Mal davon abgesehen das die "Post Tante" einsehen kann, wem diese Nummer zugeordnet ist ;)
Das kann aber jeder, der einen Blick auf die Karte oder die Sendung wirft.
Da steht es ja im Klartext drauf:-)
Gruß Jorgen
AW: Einsteigerfragen zum Einkauf
Richtig, deswegen weiß man aber immernoch nicht ob der Abholer auch diese Person ist ;)
AW: Einsteigerfragen zum Einkauf
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BoP
Richtig, deswegen weiß man aber immernoch nicht ob der Abholer auch diese Person ist ;)
Das weißt du an der Packstation auch nicht.
Die gibt jedem die Sendung, die in Besitz von Karte und mTAN ist.
Man muss unterscheiden zwischen vertraglicher Vereinbarung und geltendem Recht.
Laut Vertrag, den ein Packstationsnutzer bei der Nutzung eingeht, ist die Packstationskarte nicht übertragbar.
Es wäre nure eine (vermutlich folgenlose) Vertragsverletzung, wenn jemand anders die Karte nutzt.
Wo ich mir nicht ganz sicher bin, ist bei der Frage, ob der Versanddienstleister die Identität des Abholers
prüfen muss. Wenn das bei jeder Sendung (also nicht nur die als persönlich gekennzeichneten) der Fall ist,
würde DHL regelmäßig beim Ausgeben der Sendung über die Packstation gegen das Gesetzt verstoßen.
Ich vermute daher, dass eine Identitätsfeststellung nicht gesetzlich gefordert ist.
Die Sendung kann also ohne Ausweis ausgegeben werden.
Allerdings ist kein Versanddienstleister (jetzt noch) so blöd, diese sich dadurch ergebenden Möglichkeit
für kriminelle Handlung zu erlauben.
Daher wird der Ausweis obligatorisch sein.
Eine Packstation-Karte zu fälschen, ist problemlos möglich, da auf ihr keine Sicherheitsmerkmale sind.
Der Magnetstreifen enthält keine Informationen, die nicht auch in geprägter Form auf der Karte stehen.
Es ist eine reine Fleißsache:-)
Gruß Jorgen