PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dauerrezept für Windeln



Charly
17.10.2022, 11:29
Mal etwas Neues, wie meine Hausarztpraxis heute,auf Nachfrage bestätigt hat, gibt es nur noch 1/2 Jahresverordnungen. Ob das von der GKV ,oder woher sonst kommt,weiß ich nicht, Fakt ist, das die das genauso doof und unsinnig finden,wie ich.

Mick
17.10.2022, 11:49
Das geht ja noch ... ich bekomme meine Windelrezepte nur vierteljährlich, und die fachärztlich bestätigte Inko hab ich nicht erst seit kurzem. Angeblich will das die Kassenärztliche Vereinigung so, aber da muss ich nochmal nachhaken ...

Charly
17.10.2022, 11:55
Schon eigenartig, ich hab immer ein Jahresrezept gehabt und prinzipiell ist es für alle etwas mehr Aufwand, denn an dem Bedarf und der Diagnose ändert sich ja nix. Deshalb nur Unsinn

B.S.
17.10.2022, 12:24
Habe im Juli noch ein Dauerrezept für 12 Monate bekommen vom Urologen. Da bin ich such froh denn 60km für ein Rezept fahren wäre mir zu teuer oder würde das der Kasse in Rechnung stellen.

Sasuke85
17.10.2022, 12:32
Geht mir mit meinem Migräne Medikamenten ab nächstes Jahr auch so, nur noch ein halbjährliches Dauerrezept. Das heißt für mich zweimal im Jahr zum Neurologen.

Thunderbird
17.10.2022, 12:47
Bei dem Thema Rezepte haben wir auch so unsere Erfahrungen. Meine Frau benötigt wegen einer Autoimunkrankheit Vitamin B12. Wird nur in Außnahmefällen auf Rezept bezahlt. Ab und zu gibt es immer mal Diskussionen mit der GK. Dann wieder für ne Zeit ruhe bis ein neuer Sachbearbeiter sich profilieren möchte.

LG
Thunderbird

ToKo
17.10.2022, 14:38
Zwar kein Rezept, passt aber zum Krankenkassen-Irrsinn.
Brauchte ein MRT von beiden Kniegelenken. Aus abrechnungstechnischen Gründen muss der Arzt dafür 2 getrennte Termine machen, bekommt er anders nicht abgerechnet.
Also für mich doppelte Zeit, für den Arzt auch und natürlich doppelte Kosten. Toll wie die Krankenkassen so mit unseren Beiträgen um sich werfen.
LG
Thomas

Taggy
17.10.2022, 15:20
Der Minister ist halt mit anderen Themen beschäftigt...

mickdl
17.10.2022, 17:00
Hi, Charlie

seit wann soll das denn sein? Also ich habe im letzen Mai noch mein neues 12 Monats Rezept bekommen. Das war war überhaupt kein Problem - weder in der Praxis noch bei der Krankenkasse. Allerdings geht das soweit ich weiß nur dann wenn die zugrunde liegende Erkrankung als chronisch anerkannt ist und man davon ausgeht das es keine Verbesserung gibt. Im Fall der chronischen Erkrankung kannst du übrigends auch ggf. die gesetzliche Zuzahlung reduzieren (von 2% auf 1% des Bruttoeinkommens). Wenn man nicht viel verdient kann sich das durchaus lohnen.

LG
Michael

- - - Aktualisiert - - -


Zwar kein Rezept, passt aber zum Krankenkassen-Irrsinn.
Brauchte ein MRT von beiden Kniegelenken. Aus abrechnungstechnischen Gründen muss der Arzt dafür 2 getrennte Termine machen, bekommt er anders nicht abgerechnet.
Also für mich doppelte Zeit, für den Arzt auch und natürlich doppelte Kosten. Toll wie die Krankenkassen so mit unseren Beiträgen um sich werfen.
LG
Thomas

Also ich vermute mal das in dem Fall noch etwas anderes eine Rolle spielt… Du hast beim MRT sicher eine Hilfsspule für das Knie bekommen (das ist so ein - oft „U-Förmiges“ Ding was unter dein Knie gelegt wird. Das MRT kann aber im üblicher weise nur mit einer Hilfsspule umgehen - bedeutet: beide Knie gleichzeitig gehen so nicht - jedenfalls nicht wenn die Hilfsspule benötigt wird. Ohne die Spule siehst du aber halt ggf. nicht das was du sehen willst.

Da die Termine oft so getaktet sind das sie eine „Standard“ Untersuchungsdauer zugrunde legen, musst du halt zwei Termine machen - und die gibt es oft nicht hintereinander. Bei der Untersuchungsdauer unterscheiden sich übrigens auch die MRT Standorte. Einige Radiologen setzten da mehr auf Quanität als auf Qualität und drehen einfach mal den Scan Abstand hoch. Im Ergebnis läuft das MRT schneller durch - dafür sieht man aber auch weniger. Das hab ich auch erst nach dem zweiten identischen Scan bei zwei verschiedenen Standorten gelernt als ich mir die DICOM Daten mal genauer angesehen hatte…

swb
17.10.2022, 17:31
Habe im Juli noch ein Dauerrezept für 12 Monate bekommen vom Urologen. Da bin ich such froh denn 60km für ein Rezept fahren wäre mir zu teuer oder würde das der Kasse in Rechnung stellen.

ich bekomme mein windelrezept von meinen hausarzt von anfang an.

Charly
17.10.2022, 19:29
Hi mickdl, muss ziemlich neu sein, mein Jahresrezept läuft im November aus und ich hole das nächste immer etwas früher,damit die weitere Versorgung nahtlos funktioniert. Völliger Schwachsinn,hat auch meine Hausärztin gesagt,aber was soll sie machen, ist eben für alle mehr Arbeit.Bis vor kurzem war das auch möglich,aber so weit früher hätte ich mein Rezept ja nicht bekommen. Es gilt weiterhin als Dauerrezept,da meine Inkontinenz nicht mehr weg geht.

mickdl
17.10.2022, 20:25
Hi Charly,

na dann lass ich mich mal überraschen was im nächsten April passier. Wird beim Urologen ja dann nicht anders sein als beim Hausarzt…

LG
Michael

Mick
18.10.2022, 00:54
Echt seltsam, wie unterschiedlich das oft gehandhabt wird ... ich habe mit meinem Dreimonatsrezept für die Windeln mit meiner Hausarztpraxis zwar gar kein Problem - die Rezeptanforderung geht ja ganz easy online - , aber längere Zeiträume wären schon allein in Bezug auf den Versorger deutlich einfacher, der das Rezept ja noch so richtig "analog" in Papierform braucht oder will ... das ist ein eigentlich vermeidbarer Umstand!

Eidoni
18.10.2022, 06:22
Ich habe meine Jahresrezept, welches ich vom Hausarzt bekomme, im August begonnen.
Mal sehen, was dann nächstes Jahr ist. Mir ist es eigentlich egal ob halbjährlich oder ganzjährig.

LittleZK
19.10.2022, 08:40
… na ihr habt es ja gut…. Ich muss meine Windelverordnung monatlich holen…. Natürlich jedes Mal mit Selbstbehalt beim Hausarzt….. zwar nur wenige € aber trotzdem Nonsens… ����‍♂️

Charly
19.10.2022, 08:56
… na ihr habt es ja gut…. Ich muss meine Windelverordnung monatlich holen…. Natürlich jedes Mal mit Selbstbehalt beim Hausarzt….. zwar nur wenige € aber trotzdem Nonsens… ����‍♂️

Wieso? Du hast doch eine medizinische Indikation?! Das finde ich Nonsens

miccino
19.10.2022, 10:48
...LitteleZK ist aus dem Ösiland...

LittleZK
19.10.2022, 17:28
Bingo, da auch noch bei einer etwas eigenen KK durch die Arbeit im Bergbau …., bin ja mal nur froh dass ich das was ich monatlich brauche nicht nur per Quartal bekomme so wie früher bevor ich mich mit denen angelegt habe ….

Babsy
27.10.2022, 22:42
Also ich habe gestern ein neues Rezept für die Windelversorgung geholt, Zeitraum wie immer für 1 Jahr....

Charly
28.10.2022, 01:47
Also ich habe gestern ein neues Rezept für die Windelversorgung geholt, Zeitraum wie immer für 1 Jahr....

Das ist aber kurios, dann wird es mit den GKK s zu tun haben. Meine kleine Tochter ist MFA in einer Praxis für Allgemeinmedizin und hat mir gesagt, das einige Patienten bei verschiedenen Rezepten auch nur noch 1/2 jährlich ausgestellt bekommen, da war auch eine Patientin dabei, die Windeln bekommt und nun auch so wie ich 1/2 j.

mickdl
28.10.2022, 06:44
Ich hab mal etwas gegoogelt… Es gibt tatsächlich eine Empfehlung für die Versorgungsdauer von der kassenärztlichen Vereinigung - die ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Bayern hat tatsächlich im April eine Empfehlung herausgegeben in der steht, das der Bedarf alle 3-6 Monate zu prüfen ist:

https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/V10/Mitglieder/Verordnungen/VO-aktuell/2022/KVB-VA-220413-HIS-Inkontinenz-haeuslicher-Bereich.pdf

Besonders amüsant an dem Papier: Die aktuell Hilfsmittel Richtlinie auf die sich das Dokument beruft, enthält diese Empfehlung überhaupt nicht - genau so wenig wie „neue“ SGB V Reglung von 2013 (§302)… Als Preuße verkneife ich mir mal einen weiteren Kommentar…

Mick
28.10.2022, 11:00
Danke für die Recherche ... dann brauch ich nicht mehr nachzufragen, dann ist das halt so - damit brech ich mir ja auch nix ab!

Helmut
28.10.2022, 13:22
Ja, ich kenne das Schreiben der KVB auch. Diese versucht damit etwas Druck auf die Ärtze aus zu üben, denn wie lange ein Dauerrezpet seine Gültigkeit hat bzw. für welchen maximalen Zeitraum es ausgestellt werden kann, das regelt die jeweilige GKV selber. Bei einer Reflexinkontinenz etwa ist davon auszugehen, dass hier keine Verbesserung eintreten wird und daher ist ein Zeitraum länger als 3-6 Monate besser durch weniger Verwaltungsaufwand. Natürlich kostet jeder Arztbesuch Geld, was die Kasse zahlen muss und in die Taschen der KVB bzw. Ärzte fließt. Außerdem muss sich dann ein Leistungsbringer nicht so lange an "seinen Kunden" binden und ihm das verordnete Produkt zum vereinbarten Preis (bei wirtschaftlicher Aufzahlung) binden. Bei einem Rezept für 3 Monate etwa kann der Leistungsbringer quasi dann bei Folgerezept die wirtschaftliche Aufzahlung neu ansetzen und ggf. mehr verlangen.

Dann steht noch drinnen


.....die Bezeichnung des Hilfsmittels nach Maßgabe des Hilfsmittelverzeichnisses (soweit dort aufgeführt; entweder Produktart oder siebenstellige Hilfsmittel-Positionsnummer; kein Produktname!......

was eine indirekte Einflussnahme auf den Arzt und dessen Verordnung darstellt, da es mit der Angabe von nur 7 der 10 Stellen quasi dem Leistungsbringer freie Hand lässt, was er dem Patienten abgibt. Daher immer die ganzen 10 Stellen oder den vollen Produktnamen angeben lassen, dann kann der Leistungsbringer nur maximal ein Produkt mit vergleichbaren Eigenschaften (gleiche Saugstärke, Produktart) abgeben.

Daher schaut beim Rezept genau hin und lasst euch nicht mit irgendwelchen Märchen abspeisen.

mickdl
28.10.2022, 14:26
Hi Helmut,

das mit der 10-Stelligen Hilfsmittelnummer funktioniert _so_ ohnehin nicht… Aber auch das zeigt - das wer auch immer dieses Pamphlet geschrieben hat - sich entweder nicht die Arbeit gemacht hat mal in der aktuellen Hilfsmittelrichtlinie nachzulesen oder noch eine extra Nebelkerzen werfen wollte.

In der Richtlinie steht ganz klar, das nur in AUSNAHMEFÄLLEN direkt verordnet werden darf - der Arzt soll auf dem Rezept nur die _Hilfsmittelgruppe_ angeben - im Zweifelsfall reicht aufsaugend oder ableitend. Eine Direktverordnung ist nur mit einem zusätzlichen Attest möglich. Im _Regelfall_ obliegt dem Versorger die Produktentscheidung - die er nach einer durchgeführten Hilfsmittelberatung mit dem Patienten trifft - hierbei sind Wünsche und Gegebenheiten des Patienten mit zu berücksichtigen. Der Versorger - und nicht der Arzt ist für die Auswahl einer geeigneten Kontinenzversorgung im Rahmen seines Versorgungsauftrages durch die GKV verantwortlich. Das er diesem Versorgungsauftrag öfter mal nicht gerecht wird, steht auf einem anderen Blatt.

Eine Direktverordnung muss immer durch eine Einzelfallentscheidung durch die GKV genehmigt und von der GKV extra bezahlt werden. Die vereinbarten Pauschalen spielen in diesem Fall keine Rolle, da extra ausgeschrieben wird und es einen extra Vertrag mit dem Versorger gibt. Der Versorger wird sich i.d.R. weigern eine Direktverordnung umzusetzen wenn es keine extra Kostenübernahme gibt und die Kosten außerhalb des durch die GKV verhandelten _Regelsatzes_ liegen.

Da die GKV die Verträge mit dem Versorger geschlossen hat macht es auch überhaupt keinen Sinn sich mit dem Versorger über irgend etwas zu streiten - denn man ist ja selber nicht der Vertragspartner. Der Streit geht _immer_ über die Krankenkasse. Hier macht es auch keinen Sinn sich zu beschweren. Das einige das hilft ist eben das Rezept mit Attest.

Der Arzt muss attestieren, dass die durch den Versorger zur Verfügung gestellten Hilfsmittel unzureichend sind und nur durch das rezeptierte Produkt das Behandlungsziel erreicht werden kann. Dies muss medizinisch / sozialmedizinisch begründet und mit entsprechenden Diagnosen gestützt werden. Nur so wird der MDK der i.d.R immer hinzugezogen wird auf Basis der Aktenlage eine positive Bescheidung geben.

Das ist zwar alles aufwendig, hat aber der Vorteil, dass bei dieser Vorgehensweise die GKV i.d.R. nicht mehr aus der Nummer raus kommt. Sie kann zwar theoretisch ablehnen (was sie - wenn so vorgegangen wird - selten tut) würde dann aber im folgende Sozialgerichtsverfahren krachend verlieren da ihr die fachliche Begründung für die Ablehnung fehlt (in dem Fall müsste sie sich gegen den durch sie selbst einsetzen Gutachter - den MDK und den Arzt stellen - was i.d.R. nicht gelingt).

viele Grüße
Mick

s-fix-boy
29.10.2022, 09:34
Seit einigen Monaten habe ich ein "Dauerrezept" für die Nachtwindeln.
Lese mehr dazu:
https://www.wb-community.com/showthread.php?58628-Ideale-Windel-f%FCr-Segufix/page3&p=849991&viewfull=1#post849991

Die Regeln bei uns sind natürlich etwas andere als in Deutschland.

Finanziell bin ich Gott sei dank nicht wirklich auf die KK-Zahlungen an meine Windeln angewiesen. Aber gerade beim Reisen, am Flughafen, bin ich froh wenn ich ein zusätzliches Gepäckstück voll Windeln einchecken kann. Mit dem Attest und Rezept geht das sehr einfach.

Auch bei Arztkonsultationen oder im Sptial muss ich nun nicht mehr lange erklären, sondern kann einfach das Attest vorlegen und allen ist klar, was Sache ist.

EngelNullSieben
18.12.2022, 21:16
Nur mal so als Info: mein Jahresrezept stand wieder an und ich habe es in gewohnter Weise mit 12 Monaten Dauer bekommen, alles wie bisher und ohne Beanstandungen.

Kesti
21.12.2022, 01:26
Habe mein Rezept auch für ein Jahr bekommen. Letztes Jahr hat der Versorger in Kooperation der Krankenkasse sogar aus meinem ersten Rezept (Halbjahresrezept) ein Ganzjahresrezept gemacht.

Mick
21.12.2022, 02:46
Im Grunde genommen ist es ja egal ... das Rezept ist online in weniger als 1 Minute schnell bestellt und der Versorger weiß ja eh, dass da immer wieder eins kommt. Da gibt's andere Routinen, die nerviger sind als 1x/Quartal ein Rezept zu verschicken.

B.S.
21.12.2022, 08:00
Bin froh das ich immer eins für 1 Jahr bekomme. 4x im Jahr 60km für ein Rezept zu fahren nur um die chipkarte einlesen zu lassen, das muss nicht sein.

Wolfgang
21.12.2022, 22:48
Die Ärztediskussion von nach #29 ist in ein seperates Thema ausgelagert --> https://www.wb-community.com/showthread.php?59647

Matzebaby
06.01.2023, 15:12
Ich war heute beim Urologen und habe mein Rezept für meine Inkontinenzversorgung bekommen das Rezept wurde für ein Jahr als Dauerrezept ausgestellt, somit ist bei mir alles beim Alten geblieben

Malustraner
06.01.2023, 20:45
Ist das be einem Inko Rezept üblich, dass da Windelhosen steht? Hätte eher gedacht, dass die sowas schreiben wie "Inkontinenzmaterial" ^^

Heavy User
06.01.2023, 21:23
Das funktioniert so? Ohne Größen- und Saugstärkenangabe? Und ohne Mengenangabe?

Matzebaby
06.01.2023, 22:22
Ist das be einem Inko Rezept üblich, dass da Windelhosen steht? Hätte eher gedacht, dass die sowas schreiben wie "Inkontinenzmaterial" ^^

Das ist bei meinem Urologen so üblich,da ich ja keine Vorlagen oder Pants gebrauchen kann bzw. Mit diesen wegen der Saugleistung nicht zurecht komme steht da dann eben Windelhosen was Windeln ja auch sind..

- - - Aktualisiert - - -


Das funktioniert so? Ohne Größen- und Saugstärkenangabe? Und ohne Mengenangabe?

Ja das funktioniert auch so da ich ja die Windeln direkt von Versorger bekomme in meinem Fall die Firma Ontex.Da kann ich dann angeben welche Größe ich brauche,und welche Menge und die Saugstärke der Windel.

Mick
06.01.2023, 23:07
Klar geht das, das ist ein Rezept und kein Deutschaufsatz!

Aufsaugende Inkontinenzwindeln
01.01.- 31.03.2023
Tagesbedarf: 4 Windeln/Tag
Diag .: Harninkontinenz

Nicht mehr und nicht weniger steht auf meinem Rezept, damit ist doch alles klar!
Anruf beim Versorger, zu welchen Terminen ich einen Karton brauche, den Rest wissen die ja schon bei Beginn drs Telefonats ...

Malustraner
06.01.2023, 23:43
Es ging aber um das Rezept von Matze und nicht um dein Rezept.
Bei ihm stand ja wirklich nur Windelhosen, daher die Fragen.
Das was bei dir steht ist ja bereits eine klare Auflistung und da hätte auch keiner gefragt.
Von Aufsatz war ja nicht die Rede :)

unDichter
07.01.2023, 00:08
Hallo, bei mir steht im (ebenfalls) Jahresrezept „Inkontinenzverordnung 15.25.01“ (statt 31) und als Diagnose die N40 und „Beteiligung am gesell. Leben“, aber nichts von Windelhosen, nur die Nummer. Eine Menge ist ebenfalls nicht festgelegt.

Auf die obligatorischen Zärtlichkeiten der Krankenkasse hat diese Unbestimmtheit leider wenig Einfluß.

Aber das Rezept von Matze gefällt mir schon. Da schreibt mal einer mit Klartext was es ist. Diese Umschreibungen nerven mich immer. Was für Benennungen sind hier denn noch so vorhanden?

Mick
07.01.2023, 00:50
Lieber Malustraner, die Fragestellung war aber - unabhängig von wessen Rezept -, ob das ohne Größen-, Saugstärken- und Mengenangaben funktioniert.
Nachdem das auch bei mir der Fall ist, habe ich das so geschrieben ... der "Aufsatz" ist lediglich ein stellvertretendes Beispiel für zu viel Text, incl. der unnötigen Verklausulierung von Windeln.

Heavy User
07.01.2023, 00:53
Danke für die Antworten. Ich hatte aus folgendem Grund gefragt: Bei den Rezepten für meine Insuline, Nadeln, Inhalatoren, (früher)Teststreifen und anderen Medikamente muss immer haarklein alles mögliche wie Stückzahl bzw. Menge, Wirkstoffmenge, Namen drauf stehen, bei den Medikamenten seit einiger Zeit auch noch das Einnahmeschema.
Deshalb bin ich erstaunt das dies bei IKM nicht notwendig ist.

mickdl
07.01.2023, 11:12
Um die Frage etwas genauer zu beantworten:

auf dem „einfachen“ Rezept muss eigentlich nur die 7 angekreuzt, die Hilfsmittelgruppe (also aufsaugende oder ableitende) die Verordnungsdauer und der Grund (z.B. Harninkontinenz) angegeben sein. Das kann entweder durch Angabe der unvollständigen Hilfsmittel Nummer (nur bis zur Gruppe - ohne das Produkt wie unDichter schon geschrieben hat) oder durch Benennung im Freitext Feld geschehen. Der Arzt sollte eine möglichst genaue Angabe machen - der Versorger muss sich aber nicht danach richten.

Das Ergibt sich aus der Hilfsmitte Richtlinie die bindend ist und vorsieht, dass die Auswahl und Mengenermittlung der Hilfsmittel durch den von der Krankenkasse bestimmten Versorger übernommen wird.

Das kann man hier in §7.3 http://www.g-ba.de/downloads/62-492-2467/HilfsM-RL_2021-03-18_iK-2021-04-01.pdf nachlesen.

Da IKM‘s erstmal nicht einzelbewilligungspflichtig sind, muss da nicht einmal zwingend eine Diagnose oder Begründung auf dem Rezept stehen. Das ändert sich aber, wenn eine spezifische Produkt Verordnung durchgeführt wird. In diesem Fall _muss_ das durch den Arzt begründet werden. Hier reicht es dann aber nicht aus, eine der drei gesetzlich vorgesehen Gründe (wie z.B. „Teilnahme am gesellschaftlichen Leben“) anzugeben sondern es _muss_ begründet werden warum nur durch das genannte Hilfsmittel das Therapie oder Kompensationsziel erreicht werden kann. Das passiert dann auch nicht auf dem Rezept sondern in einem gesonderten Dokument. Begründung und Rezept gehen in diesem Fall auch nicht an den Versorger sondern mit einem Antrag auf Einzelbewilligung an die Krankenkasse. Die entscheidet dann unter Zuhilfenahme des MDK und beauftragt bei Bewilligung einen Versorger.

Dies gilt übrigens für _alle_ Hilfsmittel die Verordnungsfähig sind. Allerdings ist bei den IKM‘s der durch die Kasse vorgesehen Pauschalbetrag inzwischen so niedrig, das es bei einer schweren Inkontinenz eigentlich fast immer Ärger mit dem Versorger gibt, weil der einfach mal behauptet das, dass von ihm zur Verfügung gestellt Hilfsmittel angemessen und zweckmäßig ist und oft nicht das liefert was der Arzt aufgeschrieben hat - bzw. eine Zuzahlung verlangt.

Zum Begriff: „Schutzhose oder Windelhose“ ist durchaus üblich - allerdings finde ich das auch nicht sehr einfühlend gewählt…

Axelbauer
07.01.2023, 20:30
Guten Abend.

Ich habe am Donnerstag einen Termin beim Urologen gehabt.
Ich habe ein Rezept für das ganze Jahr erhalten. Das finde ich sehr gut.
Auf dem Rezept steht die Bezeichnung: WINDELHOSEN.
Das ist direkt und völlig in Ordnung.

Liebe Grüße von mir.

stefi
05.05.2023, 09:04
Ein Dauerrezept für Windeln hatte ich auch schon. Das habe ich aber wieder abgeschafft, aus vielerlei Gründen:
Du bekommst Windeln geliefert egal ob Du welche haben willst oder nicht.
Das Maximale waren abena M3 Windeln die die zahlen wollten, die sind mir aber zu dünn.
Du kannst dann null variieren, Du kriegst Eine Windelsorte und Schluß.
Gummihosen gibts auch nicht dazu, die mußt Du Dir eh kaufen.

mickdl
05.05.2023, 16:49
Du bekommst Windeln geliefert egal ob Du welche haben willst oder nicht.
Das Maximale waren abena M3 Windeln die die zahlen wollten, die sind mir aber zu dünn.
Du kannst dann null variieren, Du kriegst Eine Windelsorte und Schluß.


Also so ganz verstehe ich diese Aussage nicht. Natürlich gibt es Händler die nur ein oder zwei Sorten zuzahlungsfrei anbieten - aber man kann ja auch direkt beim Hersteller das Rezept einreichen. Das ist im Zweifelsfall auch die bessere Idee, denn dann ist man nicht Sortimentswechsel des Händlers ausgesetzt.

Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf eine „Wunschwindel“. Die Versorgung muss zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Das ist sie dann, wenn die Hose trocken bleibt, die Haut nicht geschädigt wird und ein akzeptabler Hilfsmittelverbrauch erreicht wird. Normaler weise wird angenommen, das ein Hilfsmittel vier Stunden durchhalten muss bevor es gewechselt werden muss. Bei einem Satz von durchschnittlich 17€ Pro Monat den die Krankenkasse für aufsagende Hilfsmittel vorsieht, wird das natürlich bei einer schweren Inkontinenz zu „Meinungsverschiedenheiten“ mit dem Versorger führen. Da hilft aber i.d.R. die Krankenkasse und der medizinische Dienst. Aber auch hier gilt die Regel von Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Wer mehr braucht muss zuzahlen. Die Basisversorgung bedeutet Hose bleibt trocken und ca. 4 stündige Wechselintervalle - was aber vor allen Dingen mit Blick auf die Hautgesundheit absolut sinnvoll ist.

Das nur Hersteller X angeboten wird ist nicht richtig. Fast alle Kassen haben alle namenhaften Hersteller im Programm - inzwischen sind selbst „Exoten“ wie Drylook dabei. Die „Standard“ Versorgung ist an einem mittlerem Inkontinenzgrad ausgerichtet. Bei einer schweren Harninkontinenz wird auf Nachfrage bei der Kasse i.d.R. der MDK tätig. Wenn die Untersuchung durch den MDK die Diagnose bestätigt, übernimmt die Kasse in der Regel die entstehende Mehrkosten.

Das Windeln geliefert werden egal ob man sie will oder nicht habe ich noch nie erlebt. Die Regel ist, das man schon gut argumentieren muss warum Vorlagen nicht reichen.

miccino
05.05.2023, 17:58
Ist bei mir so, ich kann die Windies in einem festem Intervall liefern lassen, oder auf Abruf. Das letztere mache ich immer so. Dass nicht jeder Versorger das komplette Windelsortiment anbietet dürfte klar sein. Bei mir gibt es Unizell und Tena. Aber da kann man sich vorher bei den Versorgern die in Frage kommen schlau machen. Zuzahlung bei saugstarken Windies...kann sein. Ich habe eine Jahresverordnung und bin damit zufrieden. PVC Hosen werden meines Wissens schon ewig nicht mehr von der Kasse übernommen. Das ist ja dann auch nicht die "Schuld" des Versorgers.

Manu Poggo
05.05.2023, 18:34
Eine Frage zum Thema: wer bekommt eigentlich Folienwindeln vom Versorger über die Kasse? ich meine gehört zu haben, dass die Kasse CF zum Standard erhoben hat...

stefi
05.05.2023, 19:54
Das Windeln geliefert werden egal ob man sie will oder nicht habe ich noch nie erlebt.

Na das Ganze ist schon einige Jahre her und auf Verlangen wollten die mir keine Windeln mehr geben . Ich war vorher immer bei Arzt, der hat mir sofort ein Rezept ausgestellt und ich bin damit los und habe mir die Windeln abgeholt. Das wollten die aber nicht mehr sondern eine feste Lieferung. Die dicken Windeln die ich wollte, zahlten die auch nicht. Na ja egal, ich mach mich damit nicht mehr rum.

mickdl
05.05.2023, 20:40
Also zu den PVC Hose… Die gibt es tatsächlich nicht mehr, allerdings dafür wohl (noch) die PU Variante. Der einzige gelistete Hersteller ist noch I.M.E.C (HiMi Nr.: 15.25.24.30-50) Paddycare ist zur Löschung vorgesehen. Wer es genau wissen will kann das im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen. Der Haken an der Sache ist aber, das es dann i.d.R. keine Einwegprodukte mehr gibt. Zu den Folienwindel: Soweit ich weis gibt es z.B. die Attends Slip Active 8 noch ohne Zuzahlung.

Mick
06.05.2023, 03:12
Manu Poggo, eine Krankenkasse erhebt da gar nix, erst recht nichts zu irgendeinem Standard! Der Patient bin ich, und ich habe individuelle Bedürfnisse. Der Job einer Krankenkasse ist es, auf genau diese Bedürfnisse einzugehen, das ist (jetzt etwas vereinfacht) im Sozialgesetzbuch auch so festgelegt!
Gut, die machen das in der Regel nicht ganz freiwillig, was mich aber nicht interessiert - deshalb werden meine (Folien)Windeln, in meinem Fall die Tena Slip ActiveFit maxi, selbstverständlich vollumfänglich bezahlt!
Da hat das Sozialgericht denen schon erzählt, was sie (komplett) zu bezahlen haben - und seitdem läuft das einwandfrei, aber sie versuchen es halt immer wieder ... klappt ja auch oft genug, bei mir aber halt nicht!

Malustraner
06.05.2023, 09:05
Da bin ich bei Mick.
Lasst euch von den Krankenkassen nicht an der Nase herumführen.
Bei mir ging es vor kurzem um ein Inhalationsgerät, weil mir das bei Erkältungen bzw. einer Bronchitis deutlich hilft.
Hab kein Asthma was mich täglich trifft, aber habs mit den Bronchien und da wollten die mir erst so ein richtiges billig Gerät andrehen in der Apotheke.
Mein Arzt war aber so clever und hat Pariboy Pro mit medizinischer Begründung raufgeschrieben. Die in der Apo so....joa eh den zahlt die Kasse nicht. Da müssen sie 110€ zuzahlen.
Hab dann das Rezept direkt mitgenommen und mit der Kasse kurz diskutiert. Haben den Medizinischen Dienst beauftragt und sich ein Gutachten geholt. Der MD hat beim Arzt nachgehakt, der hat es noch mal kurz dargelegt
und der MD hat es der Kasse dann beigebracht und ich habe die Zustimmung und prompt die Lieferung über den Versorger bekommen. Vom 0815 Billo Gerät zum Pariboy Pro. Bei den hohen Abgaben die ich über mein Einkommen zahle, sehe ich das auch nicht ein. Es geht alles, wenn man will und sich auch etwas geschickt anstellt. Auch bei Inko Material. Ich würde da auch alles ausschöpfen und den Krankenkassen auf die Füße treten, bevor ich irgendein IKM akzeptiere, was mir nicht gefällt und semi optimal ist.
Schließlich muss man dann tag täglich damit auskommen!

Manu Poggo
07.05.2023, 10:31
Manu Poggo, eine Krankenkasse erhebt da gar nix, erst recht nichts zu irgendeinem Standard! Der Patient bin ich, und ich habe individuelle Bedürfnisse. Der Job einer Krankenkasse ist es, auf genau diese Bedürfnisse einzugehen, das ist (jetzt etwas vereinfacht) im Sozialgesetzbuch auch so festgelegt!
Gut, die machen das in der Regel nicht ganz freiwillig, was mich aber nicht interessiert - deshalb werden meine (Folien)Windeln, in meinem Fall die Tena Slip ActiveFit maxi, selbstverständlich vollumfänglich bezahlt!
Da hat das Sozialgericht denen schon erzählt, was sie (komplett) zu bezahlen haben - und seitdem läuft das einwandfrei, aber sie versuchen es halt immer wieder ... klappt ja auch oft genug, bei mir aber halt nicht!

Ah, wieder was dazu gelernt, vielleicht bezog sich meine Info auf Krankenhäuser, Altenheime und Pflegeeinrichtungen und nicht auf Privathaushalte...

mickdl
08.05.2023, 13:15
Hi Mick,

also das mit dem „Standard“ ist so nicht ganz richtig. Es gibt eine Hilfsmittel Richtlinie. Die Richtlinie wird von der GKV zusammen mit den Spitzenverbänden und Interessenvertretern von Betroffenen erarbeitet wird. Hieraus resultieren auch Empfehlungen für die Produktanforderungen die dann im Hilfsmittelverzeichnis gemäß §139.9/3 SGB V für den jeweiligen Bereichen fortgeschrieben werden. Das vermeidliche CF Thema resultiert aus einer Anforderung dieses Papiers.

Das kann man hier nachlesen.: https://gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/hilfsmittel/fortschreibungsberichte/2022_HiMi_5.Fortschreibungsbericht_GKV-SV.pdf#page12

Der interesannte Teil steht auf Seite 13 - ich zitiere mal:

„Bei bestehender Inkontinenz kann unter Umständen die Haut stark belastet und beansprucht werden, sodass es zu Hautirritationen kommt. Umso wichtiger ist es, dass hautfreundliche aufsaugende Inkontinenzhilfen zur Verfügung stehen. Daher ersetzt nun die neue Anforderung der Atmungsaktivität, zu deren Messung keine validen Testmethoden vorliegen, die Anforderung der Hautverträglichkeit, die sich anhand der verwendeten Produktmaterialien sowie des Aufbaus des Produktes beurteilen lässt. Durch diese Änderung wird gewährleistet, dass die in die Versorgung gelangenden Hilfsmittel zu einem verträglichen Haut- klima beitragen, und somit mögliche Irritationen der Haut vermieden werden können.“

Mick
09.05.2023, 00:21
Hi mickdl,

vielen Dank für deine Recherche zu dem Thema, das ist natürlich interessant!

Dennoch wird das wohl nicht der letzten Weisheit Schluss sein, sondern eher eine Grundsatzerklärung mit Empfehlungscharakter.
Das ist auch völlig legitim, ist aber m.M.n. nicht gleichzusetzen mit einer Entbindung von der Leistungspflicht im Falle von Folienwindeln.

Dafür bekommt man zu Beginn einer regelmäßigen Versorgung auch das "Probepaket" (im übrigen auch mit Folienwindeln!), selbst wenn man es eigentlich gar nicht braucht - ich wusste ja vorher schon, welche Windeln ich benötige, die Inko ist ja nicht erst mit dem Wechsel in die GKV gekommen.

Jedenfalls stehen die individuellen Bedürfnisse an oberster Stelle, und wenn CF nun mal nicht passt oder ausläuft, werden diese Bedürfnisse auch nicht in gebotenem Maße berücksichtigt.
Ich kann nun mal nicht jederzeit oder in bestimmten Abständen wechseln, sonst bleibt der Zug halt stehen ... und einen nassen Sitz zu übergeben geht natürlich ebenso wenig, meine Lebens- und Arbeitswirklichkeit als sonst gesunder und höchstmobiler Mensch sind demzufolge schließlich zu berücksichtigen.

Auch das steht (sinngemäß) so ja auch im SGB, und ich bin mir ziemlich sicher, dass dieser Passus den Empfehlungen eines Spitzenverbandes übergeordnet ist.
Insofern kam das Sozialgericht München auch zu der Entscheidung, dass die bisher lediglich bezuschussten Tena Slip ActiveFit maxi - individuell in meinem Fall - vollumfänglich bezahlt werden müssen!

mickdl
09.05.2023, 05:43
Hi Mick,

ich denke wir sind uns beide darüber einig, das die Krankenkassen bei der Inkontinenzversorgung öfter nicht ganz fair spielen und gewisse Informationen gerne mal unter den Tisch fallen lassen in der Hoffnung der Kunde ist bequem genug dann den Zuschlag vom Versorger zu zahlen.

Das hat aber nichts mit der Produktqualität per see zu tuen. Der Zusatz mit der Atmungsaktivität ist genau wie die Abschaffung des ISO Wertes als Beratungskriterium durch die Sozialerbände eingebracht worden. Die haben auch dafür gesorgt das die mindestaufnahme Mengen für saugende Hilfsmittel festgelegt wurden und die Ausschreibungsverfahren geändert wurden. Das hat dazu geführt das viele „Schrottwindeln“ vom Markt genommen werden mussten. Die Klausel mit der Atmungsaktivität ist dehnbar weil keine Messmethode festgelegt wude (natürlich kann man das messen aber da konnte man sich nicht einigen…)

Die Hersteller haben auf die neue Anforderung unterschiedlich reagiert. In der ersten Konsequenz wurden oft die Seitenteile durch Flies ersetzt. Allerdings ist CF auch bei der Mehrheit der Kunden gut angekommen so das immer mehr Produkte damit ausgestattet wurden. Am Ende entscheidet hier auch der Markt. Das hat dazu geführt das viele Hersteller die Produktion immer weiter auf CF umgestellt haben b.z.w. keine neuen Folienproduke mehr entwickeln.

Zur Rechtslage:
Das SGB V verpflichtet in §33.1 die GKV ein verbindliches Hilfsmittelverzeichnis zu erstellen. Die Richtlinien für dieses Verzeichnis werden wie beschrieben von der GKV und den Interessenverbänden erarbeitet. Das bedeutet das Hilfsmittelverzeichnis ist Teil der Rechtsgrundlage auf der Verordnet werden muss und keine „Empfehlung“.

Das SGB V - ebendfalls §33 nennt als wichtigsten Kriterium wirtschaftlichkeit und zweckmäßigkeit. Darüber hinaus regelt es „wirtschfliche Aufzahlung“. Hier heist es: „Wählen Versicherte Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, haben sie die Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst zu tragen“

Die Wahlfreiheit auf die du dich beziehst ergibt sich nicht aus dem SGB sondern aus sondern der Hilfsmittelrichtlinie die wieder von den Sozialverbänden mitgestimmt wird. Hier heißt es in §6.6:

“Zwischen mehreren gleichermaßen geeigneten und wirtschaftlichen Hilfsmitteln haben die Versicherten die Wahl. Wünschen der Versicherten soll bei der Verordnung und Auswahl der Hilfsmittel entsprochen werden, soweit sie angemessen sind. Wählen Versicherte Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, haben sie die Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst zu tragen.“

Lange rede kurzer Sinn: Du schießt gerade auf die guten. Die Hilfsmittelrichtlinie ist dein Freund den sie sorgt im Rahmen des möglichen für eine bessere Versorgung.

Mick
09.05.2023, 23:47
Lieber mickdl,

Hut ab ... dagegen komme ich jetzt argumentativ tatsächlich nicht mehr an, zumindest nicht freihändig aus dem Stegreif! 🤗

Dass du soweit größtenteils Recht hast, habe ich ja auch nie in bezweifelt, ganz im Gegenteil: In den meisten Punkten sind wir uns ja eh einig!

Aber es war nicht mein Ziel, gegen irgend jemand zu schießen - außer auf uneinsichtige Krankenkassen, die mir viel Arbeit wegen nichts gemacht haben. Dass die Arbeit und die daraus resultierenden Ergebnisse der Verbände soweit legitim sind, habe ich ja auch erwähnt ...

Aber insgesamt sind wir bei der Thematik jedenfalls gar nicht weit voneinander entfernt, das ist ja schon mal was 😊

Meine ActiveFit müssen halt bezahlt werden, weil es dazu schlichtweg keine Alternative gibt - das ist ja kein "Luxus" und soll auch nicht einem höheren Wohlbefinden dienen, aber schlecht sitzende oder auslaufende Windeln können es natürlich auch nicht sein, und auch keine, die den Lebens- und Arbeitsumständen nicht gerecht werden - und da spricht das SGB ja (Gott sei Dank) dann eine klare Sprache.

Die GKV muss letztlich halt einfach die Produkte bezahlen, die individuell benötigt werden - alles, was darüber hinaus geht aber natürlich nicht.
Und da liegt, denke ich, häufig der Grund für die unterschiedlichen Sichtweisen und folglich den Differenzen.

Senitriofan
10.05.2023, 16:14
Ich bekomme immer L3 oder L4 für Nacht bei Autoimunerkrankung der Schilddrüse und Reizdarm mit Durchfall oft am Tag .Jahresverordnung geht automatisch vom Gastroendrologen zum Sanitätshaus ich muss auch 1 mal iim Quartal zum Hautarzt zur Kontrolle Hautbild im Windelbereich

mickdl
10.05.2023, 18:51
Hi,
also um auf das eigentlich Thema zurück zu kommen: Ich hab gerade auch wieder ein Jahresrezept bekommen. Das scheint also wohl kein generelles Problem zu sein. Vielleicht ist es ja auch Bundesland abhängig…

Eidoni
19.06.2023, 16:24
Hallo Miteinander
Mein Jahresrezept ist noch für Juli 2023 gültig. Heute bekam ich vom Hausarzt wieder ein Jahresrezept. Gültig ab August 2023 bis Juli 2024.

Mick
14.11.2023, 01:53
Es geht ja mitunter auch um die Kassenärztliche Vereinigung BAYERN (KVB) ... die "empfehlen" nur Dauerrezepte für die Dauer von drei Monaten.
Wenn jetzt jemand im Rest der Republik wohnhaft ist, dann kann es schon sein, dass da Jahresrezepte ausgestellt werden.

Interessant wird es also erst, wenn jemand von einem in Bayern niedergelassenen Arzt ein Dauerrezept für Windeln über einen längeren Zeitraum als nur drei Monate erhalten würde ... dann sollten wir darüber mal reden!

Noch eine interessante Frage wäre auch, ob die Versorger prinzipiell schon e-Rezepte verarbeiten bzw. abrechnen (können) ... weiß das jemand?

Senitriofan
15.11.2023, 19:17
Unterschied Bayern Thüringen kenne ich so in Fürth gab es nur 3 Monate Verordnung dann wieder Bestätigung erst nach Austestung bei Darmspezialisten und sofort in 3 monaten neuen termin bekommen. In Thüringen weil ich jetzt durch job wieder in heimat bin reicht alle 2 Jahre Vorstellung bei Darmspezialist und jährlich aktuelles Attest wird automatisch von Praxis zum Versorger geschikt.Nur 1 X im Jahr zur kontrolle persönlich erscheinen

flaggi78
17.12.2023, 03:29
Also ich wohne in NRW und bin immer noch über die AOK Bayern versichert. Mein erstes Rezept war für ein Monat. Danach erhielt ich ein Rezept für 3 Monate mit der Aussage einfach wieder vorsprechen. Kurz vor Ablauf bin ich wieder hin und erhielt wieder ein Rezept für 3 Monate und jetzt anschließend habe ich ein Jahres Rezept erhalten.

Mick
17.12.2023, 04:59
Also (nur für mich) noch mal zusammengefasst:

Du hast von einer in Bayern ansässigen Praxis tatsächlich ein Jahresrezept für Windeln bekommen?
Wie das geht, würde mich ja schon interessieren ... wie gesagt, mehr als 3 Monate sind da bei mir nicht drin.

Das ist zwar nicht dramatisch, noch einfacher wäre es aber halt per Jahresrezept ... ich bekomme seit Jahren die Windeln auf Rezept, aber über 3 Monate? DAS findet dann eher wohl nicht statt!

sturmgras
17.12.2023, 07:34
guten morgen, also mein Rezept hat seit Langem einen Versorgungszeitraum von 6 Monaten. Und ich bekomme auch diese Menge in einer Lieferung von dem "Vertragspartner"

Mick
18.12.2023, 02:32
Auch dir einen schönen Guten Morgen, da muss ich dann wohl nochmal in der Praxis bzw. bei der KVB nachhaken ... das ist zwar nun auch nicht gerade dramatisch, aber "bequemer" wäre eine längere Gültigkeit ja schon :-)