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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frag einen Anwalt: Windeln in der Öffentlichkeit



FuldaTiger
31.07.2017, 13:19
Ich weiss nicht, ob dieser Beitrag hier schonmal diskutiert wurde.
Er ist ja von 2012.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Frage-zu-Windeln-in-der-Oeffentlichkeit-Erregung-oeffentlichen-Aergernisses---f191358.html

Wie denkt Ihr darüber?

BabyNils
31.07.2017, 14:03
Tja also wenn ich das richtig verstehe ist das doch wirklich völlig Unbedenklich nur in Windeln Shoppen zu gehen. *lol* Zumindest Rechtlich gesehen, fragt sich nurob die Windelfüllstandskontrolle (Griff in den Schritt) da schon eine Sexuelle Handlung aus Juristischer Sicht ist. Und ein wenig gesunden Menschenverstand sollte man doch haben, denn Kinder könnte das derber Verwirren wieso ein Erwachsener in Bunten Pämpers durch die gegen läuft, das Kind selber aber gerade die Trocken Erziehung durch macht, auch nicht toll für Eltern die das dann auch noch Erklären müssen. Und das würde dann auch ein sehr sehr Negatives Bild auf die Age Player und DLér werfen. Wir haben so schon genug mit der Akzeptanz zu Kämpfen da muss das net auf die Spitze treiben. Na ja ich mag mir das net Antun und nur in Windeln ins Kaffee und genüsslich Kuchen und Kaffee genießen. Ne da wird man zum Gespött und landet schneller als es einem Lieb ist auf Faceboock, Twitter und Co. Das erspare ich mir dann doch lieber.

Dann doch lieber an einem Ruhigem Fleckchen mit möglichst wenig Publikum. Aber schon interessant das es rechtlich wohl voll okay ist. Hm geiles Ding.

Gruß BabyDome

Pimpernuckel
31.07.2017, 15:22
Denken kann man dazu Vieles, nur wie in dem Beitrag schon selber gesagt, ist das alles Interpretationsfrage. Solange es man nicht drauf ankommen lässt, wird es da keine definitiven Antworten geben und wenn, dann auch immer nur für den konkreten Einzelfall. Wo kein Kläger, da kein Richter. Leider sind die relevanten Gesetze und Paragraphen sehr fluffig und allgemein bzw. hängen an zahlreichen weiteren Gesetzen, Verordnungen und äußeren Umständen, da kann man einfach keine universell gültige Aussage treffen. Gerade alles, was in den Bereich öffentliche Ärgernisse und (scheinbar) sexuelle/ sexualisierte Handlungen fällt, lässt doch viel zu viel Raum für Auslegung. Spezifisch zum Windeltragen bleibe ich ohnehin bei meinem Standpunkt, dass sich die Leute da zu viel wegen Kleinigkeiten verrückt machen. Solange man sich nicht im Supermarkt mit Orgasmus auf'm Boden wälzt, weil einem schon beim Anblick 'ner Packung Pampers was abgeht oder man nicht seine Windelbeule am nächsten Verkehrsschild rubbelt, dürfte es wohl kaum Grund geben, da was Verwerfliches dabei zu sehen, selbst wenn man aus Fetischfgründen trägt und dabei eine gewisse Empfindungswelt aufbaut...

Pi

Toni
31.07.2017, 16:25
Schauen wir uns doch mal den § 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes im Wortlaut an (aus dejure.de):

Belästigung der Allgemeinheit

(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Dazu gibt es Hunderte von Gerichtsurteilen, die unterschiedlicher und widersprüchlicher nicht sein können. Es ist immer auch eine Ermessensfrage, denn wie aus (2) hervorgeht, ein veraltetes Gesetz oder irgendeine verstaubte Verordnung findet sich immer, wenn die ach so gerechten Juristen jemand in die Pfanne hauen wollen.
Im Übrigen gilt für mich auch der gesunde Menschenverstand, wie Babydome schon geschrieben hat. Was hab ich davon wenn ich nur mit Windel durch die Stadt latsche? Ärger, Gespött und wahrscheinlich ein langwieriger Rechtsstreit, der nicht billig ist und Nerven kostet. Darauf kann ich gut verzichten.
So kann man auch von einem Inko erwarten, daß er in der Öffentlichkeit noch eine andere Hose über seine Windel zieht. Wenn dann beim Bücken die Windel mal sichtbar wird, ist das was ganz anderes, und es wird sich wohl niemand darüber aufregen, weil es nicht provokativ geschieht.

Pimpernuckel
31.07.2017, 17:03
ein veraltetes Gesetz oder irgendeine verstaubte Verordnung findet sich immer, wenn die ach so gerechten Juristen jemand in die Pfanne hauen wollen.

Kann man so sehen, muss man aber nicht. Es ist ja nicht Aufgabe und Ziel des Rechtssystems, irgendjemanden "in die Pfanne zu hauen". Die viel interessantere Frage ist doch dabei, ob ein Richter wirklich immer veraltete Regelungen anwenden muss. Gerade bei Ordnungswidrigkeiten, die ja zu 90% oder so "von Amts wegen" verfolgt werden und die "Schäden" teilweise nur virtuell sind, bleibt genug Ermessensspielraum. Das System versagt hier nur insofern, dass natürlich ein völlig überarbeiteter Richter auch nur seine Aktenstapel vom Tisch haben will und deswegen solche Konstrukte anwendet - sie entziehen sich zwar dem gesunden Menschenverstand, sind aber nach Stand der Dinge "rechtssicher". Deshalb kann man eben auch heute noch nach irgendwelchen Regelungen von anno Steinzeit belangt werden...

Pi

Nukky
31.07.2017, 19:12
Ich interpretiere die Antwort der Rechtsanwältin nicht so, dass es unbedenklich ist auf der Straße nur mit Windel und T-Shirt bekleidet rumzulaufen. Auf Wikipedia wird als Beispiel für die Belästigung der Allgemeinheit (https://de.wikipedia.org/wiki/Bel%C3%A4stigung_der_Allgemeinheit) u.a. auch "Spazieren in Badehose im Hof eines Kurhauses" angeführt. Insofern würde ich sagen, dass das Tragen einer Windel als alleiniges Kleidungsstück überall dort eine Belästigung darstellt, wo man auch nur in Badehose "unangemessen" bekleidet ist. Juristische Feinheit ist dann, ob es einen Unterschied zwischen einer als Inkontinenzslip deutlich sichtbaren Windel und Designerstücken wie ganz schwarzen oder Pleathers-Windeln gibt.

Pimpernuckel
31.07.2017, 20:46
Insofern würde ich sagen, dass das Tragen einer Windel als alleiniges Kleidungsstück überall dort eine Belästigung darstellt, wo man auch nur in Badehose "unangemessen" bekleidet ist.

Kann man so nicht sagen. Das Beispiel mit dem Kurhaus hinkt ja ohnehin schon daran, dass in dem Fall mit großer Sicherheit eine Hausordnung, nämlich die des Betreibers zugrundelag und gegen diese verstoßen wurde (unter der Annahme, dass derjenige Kenntnis davon hatte). Es wäre aber vielleicht in einem anderen Fall völlig okay gewesen. Wir hatten da ja auch schon mal vor zwei Jahren ein ähnliches Thema zu Touristen in Spanien und wie die dort halbnackt in den Supermarkt gehen. Im Kontext des Massentourismus sicher noch gerade so akzeptabel, aber für die Einheimischen natürlich eine "Belästigung". Genauso könnte man ein Beispiel konstruieren, wo sowas unangemessen wäre, wenn du dich auf dem Balkon deiner eigenen Wohnung so zeigst und sich jemand dadurch belästigt fühlt. Es kommt halt immer auf's Umfeld und die Umstände an. Wie ich schon gesagt habe, dass kann man immer nur an konkreten Fällen festmachen. Alles andere lässt sich einfach stundenlang breitdiskutieren. Für den Rest sollte man einfach mal seinen eigenen Verstand und seine hoffentlich adäquate Erziehung bemühen.

Pi