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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Windel und Ladendetektive



Kvetinka
27.10.2015, 11:06
Hallo,

letztens war ich mit Windeltasche in Grottau(CZ) im Penny Einkaufen. Nach dem Bezahlen wollte der Ladendetektiv in die Tasche sehen. Er sah aber nur meine Reservewindeln in Herstellerpackung und Getränkedosen der Hausmarke eines polnischen Mitbewerbers.

LG Kwjetka Kika z Kytlice

Gummimike
27.10.2015, 11:11
Der darf nur drum Bitten in deine Tasche zu sehen. Du musst dem nicht die Tasche zeigen. Wenn der dann doch drauf besteht muss er die Polizei rufen. Die dürfen dann in deine Tasche sehen.

Ingo1979
27.10.2015, 11:29
Original von Gummimike
Der darf nur drum Bitten in deine Tasche zu sehen. Du musst dem nicht die Tasche zeigen. Wenn der dann doch drauf besteht muss er die Polizei rufen. Die dürfen dann in deine Tasche sehen.

Wenn man jedoch nichts zu verbergen hat, kann man den ja problemlos in die Tasche blicken lassen, oder?
Geht auf jeden Fall schneller, als die Polizeivariante.

Aber grundsätzlich stimme ich dir zu was die Befugnisse angeht.

tenamackie87
27.10.2015, 11:46
@ Gummimike, anderes Land, andere Gesetze. Auf Deutschland trifft die Aussage zu. Das muss aber nicht für Tschechien stimmen.

Pimpernuckel
27.10.2015, 11:47
Kveta fällt aber auch überall auf... ;) Abgesehen von der amüsanten Anekdote, ist die Lage aber recht eindeutig. Man muss niemandem was zeigen, sollte aber dann abwägen, ob es einem die Wartezeit, bis die Polizei kommt, wert ist...

Pimpernuckel

tenamackie87
27.10.2015, 12:02
Das ihr euch alle in der CZ strafprozessualen und polizeirechtlichen Gesetzgebung so gut auskennt. Ich kenne mich sehr gut in der Deutschen aus. Das bedeutet aber nicht, das ich etwas über ausländische weiß. Zumal die osteuropäischen Staaten generell ein wenig Polizeifreundlicher sind und die Polizei dort mehr Möglichkeiten hat, sei es offiziell oder inoffiziell. Man kann diese Staaten nicht mit dem deutschen Rechtsstaat vergleichen.

Kvetinka
27.10.2015, 12:29
Ich wolle nach den Einkaufen noch was Essen, habe den Detektiv in die Tasche schauen lassen.

In dem Ort gibt es keine anderen bahnhofnahen Läden, die am Sonntag geöffnet hat, also musste da mit Tasche rein. Besser als ohne Reservewindeln auszulaufen mit Folgeproblemen.

Pimpernuckel
27.10.2015, 14:02
Original von tenamackie87

Das ihr euch alle in der CZ strafprozessualen und polizeirechtlichen Gesetzgebung so gut auskennt.

Haste natürlich recht... Ich hab nur "Penny" gelesen und den Rest hat mein Gehirn irgendwie ausgeblendet. ;)

Pimpernuckel

Lebensinsel
27.10.2015, 14:11
Da hat er bestimmt geguckt, wo er in die Tasche geguckt hat.

SaphirWolf
27.10.2015, 17:29
bitte mal in "Erfahrungsberichte" verschieben :)

BoP
27.10.2015, 18:48
Und hintenrum beschweren sich alle wenns um den gläsernen Bürger geht.

Nein, ich lasse niemanden der nicht durch Gesetz dazu berechtigt ist, in einem
Laden in meine Tasche sehen und lasse zur Not auch die Polizei kommen.
Denn ich habe immer etwas darin das nicht jeder sehen muss. Meine
Privatssphäre!

Lebensinsel
27.10.2015, 19:09
Da hast du vollkommen recht!
Was ich dem Schnüffler gezeigt hätte, hängt natürlich auch davon ab, ob er hübsch gewesen ist.

happynappy
27.10.2015, 20:34
Nimm das nächste mal ein paar benutzte Windeln mit und provozier, dass er dich wieder durchsucht. :D

tenamackie87
27.10.2015, 22:45
Ich persönlich würde es nicht schlimm finden, würde nur darauf bestehen ins Büro zu gehen (wenn Windeln in der Tasche sind). Wer nichts zu verbergen hat, kann auch die Tasche zeigen. Der Detektiv mach auch nur seine Arbeit. Es ist für alle Beteiligten am einfachsten und schnellsten.
Und die Polizei hat besseres zu tun, als in die Taschen eines Bürgers zu gucken und diese zu durchsuchen nur weil er sich sträubt diese zu öffnen. Bei so einem Delikt wird nur die Polizei gerufen, wenn die Identität nicht fest steht (keinen Ausweis dabei) oder wenn sich der Kunde sträubt zu kooperieren (Ware nicht rausgibt, Tasche nicht öffnet, ... ). Und außerdem, wird die Tasche i.d.R. sowieso geleert wenn die Polizei kommt. Bedeutet der Detektiv wird den Inhalt sehen.

Nice to know:
In der Regel läuft eine Abarbeitung eines Ladendiebstahl ohne Polizei ab.

Es gibt sowieso zu wenig Polizisten, dann sollte sie nicht noch mit so einer Lappalie belastet werden. Dieses hat auch nichts mit gläsernen Bürger zu tun. Wenn man in ein Geschäft geht und sich auffällig Verhält kann das passieren. Wenn man dieses nicht möchte, darf man dort nicht einkaufen gehen.

Aber mit dieser Aussage trete ich sicher wieder eine Grundsatzdiskussion los. Also BoP, brauchst nicht zu antworten. Ich weiß Du bist anderer Meinung. Und wir kommen nicht auf einen Nänner.

That's all folks

PS. Habe leider keine Kartoffel ;-)

Abri-fan
28.10.2015, 13:04
erstmal heisst es " haben sie einen begründeten verdacht oder langeweile?" wenn dann kein vernünftiges argument kommt würd i weiter gehen.

Soul-Mate
28.10.2015, 14:05
Original von Ingo1979

Original von Gummimike
Der darf nur drum Bitten in deine Tasche zu sehen. Du musst dem nicht die Tasche zeigen. Wenn der dann doch drauf besteht muss er die Polizei rufen. Die dürfen dann in deine Tasche sehen.

Wenn man jedoch nichts zu verbergen hat, kann man den ja problemlos in die Tasche blicken lassen, oder?
Geht auf jeden Fall schneller, als die Polizeivariante.

Aber grundsätzlich stimme ich dir zu was die Befugnisse angeht.

In Polen ticken da die Gesetze auch etwas anders;)

tenamackie87
28.10.2015, 15:01
Entschuldige Abri-Fan, ich unterstelle dem Ladendetektiv einfach mal, dass er Personen nicht ohne einen hinreichenden Anfangsverdacht einer Straftat anspricht.

Ich bin auch davon ausgegangen, dass dieses klar ist. Aber bei Dir muss man, wie es aussieht, jedes kleinste Detail beleuchten. Nächstes mal erstelle ich ich für Dich ein Gutachten, in dem alle Eventualitäten und Tatbestandsmerkmale geprüft werden.

Abri-fan
22.11.2015, 23:05
Original von tenamackie87
Entschuldige Abri-Fan, ich unterstelle dem Ladendetektiv einfach mal, dass er Personen nicht ohne einen hinreichenden Anfangsverdacht einer Straftat anspricht.

Ich bin auch davon ausgegangen, dass dieses klar ist. Aber bei Dir muss man, wie es aussieht, jedes kleinste Detail beleuchten. Nächstes mal erstelle ich ich für Dich ein Gutachten, in dem alle Eventualitäten und Tatbestandsmerkmale geprüft werden.

brauchst n taschentuch? :D

sakura13
23.11.2015, 14:29
Und die Polizei darf auch keine Taschen durchsuchen in DE machen. Sie machen es zwar aber sie müssen eigentlich einen richterlichen Beschluss dazu haben um die Tasche durchsuchen zu dürfen.

Heavy User
23.11.2015, 19:55
Nein ein richterlicher Beschluss ist für die Durchsuchung einer Person nicht notwendig, es reicht ein sog. " hinreichender Tatverdacht" , auch der eines Zeugen!

sakura13
25.11.2015, 14:19
Allerdings ist ein konkreter Tatverdacht erforderlich, d.h. es müssen Anhaltspunkte vorliegen, die auf das Vorliegen eines Diebstahls hindeuten, z.B. Zeuge hat das Einstecken von Ware beobachtet. Zudem benötigen die Polizisten einen richterlichen Beschluss, ehe sie die Tasche oder die Kleidung des Tatverdächtigen durchschauen dürfen.

Banchi
25.11.2015, 14:52
Nein brauchen sie nicht denn Taschen dürfen bei einem Verdacht kontrolliert werden im Gegenzug braucht man einen Beschluss wenn sie die Wohnung durchsuchen wollen

Heavy User
25.11.2015, 22:39
Polizisten benötigen keinen richterlichen Beschluss zur Durchsuchung einer Person! Da hat der allein schon der Selbstschutz der Beamten Vorrang!

sakura13
26.11.2015, 02:40
Wenn ihr meint :) bitte lebt weiter in eurer Traumwelt, naja ich geh dann mal zum Dienst :D Nur wenn der Grund auf Gefahr besteht, ansonsten nur mit richterlichen Beschluss. Eine Wohnung kann man auch auf verdacht Durchsuchen Beschluss v. 13.03.2014, Az.: 2 BvR 974/12

Aber wie gesagt eure Meinung.

BabyNils
26.11.2015, 04:01
Doch den brauchen Polizisten, um jemanden zu durchsuchen. Zumindest dann wenn keine Gefahr in Verzug ist.

Das heißt eine Person die in Gewahrsam genommen wird darf auch OHNE Beschluss durchsucht werden, bei Festnahmen zum Selbstschutz der Beamten.

Ich selber habe schon die eine oder andere Personen Kontrolle hinter mir und die Beamten fragten mich bisher immer Höflich ob sie mich Abtasten/durchsuchen dürfen, das dürfen die wirklich nur wenn man dem zu stimmt. Genauso ist es auch mit einer Taschen Kontrolle auch da geht das nur mit dem Einverständnis des "Verdächtigen"

Genauso ist das übrigens mit dem Alkohol bzw Drogen Test bei einer Fahrzeug Kontrolle geht auch nur auf Freiwilliger Basis man kann es verweigern. Allerdings sind die in dem Augenblick wo man sich weigert bei einem Erhärtetem Verdacht berechtigt jemanden mit auf die Wache zu nehmen und dort bekommen die dann ganz schnell den Beschluss für eine Durchsuchung und Blut bzw Urin Test wegen Drogen und Alkohol. Das man sich weigert bzw nicht zustimmt ist da in dem Fall schon ein Verdachts Moment der eine Festnahme rechtfertigen kann wer nichts zu verbergen hat macht da freiwillig mit wer nicht macht sich Verdächtigt. Fakt ist die dürfen nicht einfach so Durchsuchungen durchführen sondern wirklich nur mit einem Richterlichen Beschluss dafür gibt es auch 24/7 eine Bereitschaft die den Beschluss ausgibt.

Polizisten müssen grundsätzlich fragen ich selber musste bisher schon 2 mal Urin abgeben um einen Drogen Verdacht aus zu Räumen. Die fragten mich auch ob ich Freiwillig einen Urin Test mit machen würde, hätte ich mich geweigert wäre es auf die Wache gegangen und dort mittels Blut Abnahme angeordnet worden. Nachteil wenn man zur Wache mit genommen ist das der Führerschein sofort auf den Verdacht hin Eingezogen wird, man könnte ja unter Drogen gefahren sein. Eine Labor Auswertung der Blutprobe kann auch mal bis zu 4 Wochen dauern. Also müsste man wenn man nicht Freiwillig mit macht so lange auf den Führerschein Verzichten. Weshalb ich in diesen Fällen freiwillig mit gemahnt habe ich hab nichts zu Verbergen.

Nur weil es sich dabei um Polizisten handelt dürfen die nicht alles machen was die wollen.

Gruß BabyDome:baby003:

dennyboy
08.12.2015, 15:49
Es geht nicht darum ob man was zu verbergen hat oder nicht. Es geht sie einfach nichts an. Und untersuchen, durchsuchen etc. dürfen sie nur bei dringendem Tatverdacht. Und der muss begründet sein und auch einer Überprüfung standhalten können. Sonst sind wir ganz schnell bei Willkür. Und das geht mal gar nicht. Zumindest nicht nach deutschem Gesetz.

Ein Fahrzeug ist da genauso zu behandeln wie ein Wohnung. Wer das nach der Frage freiwillig macht ok. Aber wer sagt "nö", dem muss man mit nem richterlichen Beschluss kommen.

Es gibt so viele Mythen und Geschichten. Aber selbst die Beamten wissen teilweise nicht was sie dürfen und was nicht. Zumindest möchten Sie es nicht wissen wollen. Z.B.: muss ich nem Beamten meinen Ausweis aushändigen wenn ich ihn dabei habe, da dieses Dokument dem Staat gehört. Der Führerschein gehört aber mir allein. Also reicht es wenn ich ihn zeige. Hingeben muss ich ihn nicht. Also reicht auch von innen an die geschlossene Scheibe halten. Ich muss auch nicht aussteigen wenn ich nicht will. Alkomattest geht auch im sitzen. Und aussteigen nur bei "dringendem Tatverdacht".
Ich hab mein Warndreieck und Verbandskasten auch vom Fahrersitz griffbereit. Also austricksen lass ich mich dann auch nicht. Ich frag auch immer warum ich angehalten werde. Und bei der Aussage "Allgemeine Verkehrskontrolle" ist kein dringender Tatverdacht gegeben. Und zickig sein darf man.

Wenn ich gefragt werde "darf ich" antworte ich prinzipiell mit nein! Egal ob Ladendedektiv oder Beamter.

PS: bitte meine Auslegung nicht auf gekennzeichnete Sicherheitsbereich beziehen wie Flughafen, Regierungsbehörden, Botschaften, spezielle Gedenkstätte/Museen usw. Da wird man durchleuchtet, eventuell abgetastet usw. Das weis man dann aber vorher. Und gegen Windeln haben die nix. Nur kann es passieren, dass man aufgefordert wird eine frische anzuziehen. Man möchte einfach keine Unbekannten Flüssigkeiten an Board haben. (Ist mir mal passiert. War in USA, musste da 2h warten und als ich dann kontrolliert wurde, wurde ich freundlich und wirklich diskret aber bestimmt gebeten mit ner trockenen Windel an Board zu gehen. Nachdem ich erfahren hatte, dass einer mit ner Bombe als Unterhose/Windel getarnt in nem Flugzeug war kann ich das auch verstehen.)

Hannah
08.12.2015, 16:23
"Erfahrungsberichte" und ich hab tatsächlich bei so einer OFFtopic Diskussion mal was ONTopic beizutragen. :feuerflummi:

Ist ein paar Jahre her, da war ich in meiner Heimat bei einer Autogrammstunde einer meiner Lieblingsbands. Hatte, während ich in der Schlange stand, überlegt noch das aktuelle Album zu kaufen und mit-signieren zu lassen; es dann aber wieder in das Regal zurückgelegt.

Die Verkäufer dachten jedoch (ganz offensichtlich), ich hätte die CD eingesteckt, und baten mich am Ausgang freundlich, mal meine Tasche sehen zu können. Ich war etwas perplex, weil ich wusste, dass ich da noch 2 Tena Maxis drin hatte, lies es aber über mich ergehen - zumal eh nur meine beste Freundin dabei war, die das sowieso wusste.
Der Mitarbeiter hat weder komisch geschaut, noch sonst irgendwie was gesagt. (Wieso auch? Man denkt da ja nicht dran, ich könnte die aus Spaß mit dabei haben^^).
Meine beste Freundin meinte dann an der U-Bahn heim nur so: "Ja, ich hab schon überlegt ob uch noch irgendwas sage von wegen, die wären ja noch von deinem Opa in der Tasche oder so". :regenbogen: Süß von ihr, war aber auch nicht nötig.

Ich muss das so ungefähr 16 gewesen sein, danach war ich schon ein bisschen fertig, obwohl ich da auch damals schon sehr schmerzfrei war. Ich war am Ende nur froh, dass niemand mich zu der Autogrammstunde begleitet hatte, der davon nix wusste. (Eine andere Freundin war noch im Gespräch mitzukommen, ist sie dann aber doch nicht). Was die Mitarbeiter gedacht haben, ist mir ziemlich egal, wäre mir auch heute noch egal, solang es wie gesagt keine Menschen aus meinem regelmäßigen Umfeld mitbekommen, die davon nichts wissen. =D

dennyboy
08.12.2015, 17:34
Genau. Solchen Leuten sind Windeln relativ egal. Und man muss damit ja nicht hausieren gehen.

Tina
09.12.2015, 11:22
*gg* Die Flughafenbedienstete die an der Metalldetektorpforte Sicherheitsdienst schob fragte mich beim Abtasten: Woas hoabns denn do unda dör Hosn vastöckt? Ich nur trocken: Ne Pampers! Muhahaha da wurd aus der Sicherheitsfrau ne Sicherheitstomate. Boah war die rot und ich wurde kommentarlos weiter gewunken während die Frau ein Erdloch zum Verschwinden suchte.
Erlebt am Münchener Flughafen.....

Anderes Erlebnis: Ich saß im Zug nach Hause. Ich hatte nicht bemerkt weils mir egal war das der Zug aus Holland kam. Als ich ausstieg wurde ich von Polizisten zur allgemeinen Kontrolle angehalten da offensichtlich nach Drogen gesucht wurde. Ein Blick in meine Tasche und auf meinen Po der den Beamten bestätigte das ich die Windeln trage und nicht nur dabei habe verursachte den Beamten offensichtlich auch gewisse Peinlichkeit. Jedenfalls dachte ich die durchsuchen nach dem Rucksack mich. LoL 10 Sekunden irritiertes gucken auf abwechselnd Po und Rucksack und dann Dank fürs Kooperieren und Verabschiedung...... Puh ich dachte echt paar Momente das ich in Pampers am Bahnhof nen "Adler" machen muss.

Kvetinka
09.12.2015, 11:48
Original von Hannah
" Was die Mitarbeiter gedacht haben, ist mir ziemlich egal, wäre mir auch heute noch egal, solang es wie gesagt keine Menschen aus meinem regelmäßigen Umfeld mitbekommen, die davon nichts wissen. =D

Ich kaufe halt regelmäßig in diesem Penny Supermarkt in Grottau ein, weil es der erste hinter der Grenze ist, und bin darauf angewiesen, Ersatzwindeln dabei zu haben. So lange die mich noch bedienen, ist mir alles egal.

Letztens mal zu wenig Ersatz dabei gehabt. Da hilft es nur noch, nichts mehr zu trinken. Pflegeheime geben nix raus, selbst wenn man es bezahlen möchte. Und weil das Personal von weit her dort is, können sie Dir auch nicht die nächste Apotheke nennen.

Die Windeltasche ist eben vergleichbar mit dem Rollstuhl, muss halt immer mitgeführt werden.

Das ist genauso, wie wenn man micht mit dem Auto an der Grenze anhält, in der Regel habe ich Ersatzwindeln im Kofferaum. Im letzten Urlaub habe sogar tschechische Depend aus Apotheke in Hohenelbe mitgebracht, um das Bestellsystem zu testen.

Free93
10.12.2015, 10:48
Hatten wir mal beim Baumarkt. Mutti wollte sich allerdings nicht vom Sicherheitsmann in die Tasche glotzen lassen. Wohl auch, weil dieser sehr unfreundlich war. Anschließend hat dieser dann den Filialleiter gerufen, welcher die Polizei verständigt hat.

Letztlich hatte sie nichts drin (außer dem normalen Kram halt), der Sicherheitsangestellte bekam ein hochroten Kopf und der Filialleiter hat sich tausenmal entschuldigt und uns einen Geschenkgutschein ausgestellt.

Hat sich doch gelohnt. Von dem Gutschein hab ich ein neues Klo und nen Waschtisch gekauft. Ich würde mir meine Rechte auch nicht von einem übergewichtigen Wachmann mit aufgeblasenen Ego verletzen lassen.

Hannah
10.12.2015, 17:32
Original von Free93

Hat sich doch gelohnt. Von dem Gutschein hab ich ein neues Klo und nen Waschtisch gekauft. Ich würde mir meine Rechte auch nicht von einem übergewichtigen Wachmann mit aufgeblasenen Ego verletzen lassen.

Klar, wenn die super unfreundlich sind und ich weiß, dass ich nichts geklaut habe, würde ich es auch drauf ankommen lassen (ausgenommen ich hab die Zeit nicht und muss schnell weiter). Manche Sicherheitskräfte haben echt einen an der Waffel (allein schon so Türsteher an Clubs und sonstwas).