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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Beiträge und Spenden an WBC-Verein, von der Steuer absetzbar?



klopfer
03.04.2015, 21:50
Hallo Wolfgang!

Eine Frage, die mich umtreibt, die aber vielen die Mitgliedschaft und das Spenden erleichtern würde: Ist der Verein berechtigt, über die Mitgliedsbeiträge und Spenden eine jahresspendenbescheinigung auszustellen, damit man die Spende beim Finanzamt geltend machen kann?

Das wäre super!

Wolfgang
04.04.2015, 08:36
Es handelt es sich um einen Verein mit Sitz in Österreich.
Um Spendenquittungen ausstellen zu dürfen muss der Verein viele Auflagen erfüllen, sich einer Finanzamtsprüfung unterziehen, usw...
Und dann würden die österreichischen Belege in Deutschland auch nicht anerkannt werden.

Spenden bedeutet etwas geben, nicht etwas das was man sich wo anders wiederholt verteilen ;)

Mandelbaum
04.04.2015, 09:41
In Ergänzung und vielmehr unterstützend zu Wolfgangs Ausführungen:

Spenden sind als freiwillige Zuwendungen grundsätzlich nicht abzugsfähig. Es gibt aber gesetzlich ausdrücklich aufgezählte spendenbegünstigte Einrichtungen. Diese sind vor allem in folgenden Bereichen tätig:

- wissenschaftlichen (Forschungsinstitute, Museen)
- sozialen (Feuerwehren, Behindertenbetreuung...)
- karitativen (Entwicklungshilfe...)

Beim Spenden geht es ja auch um das Ermöglichen: "do ut des" (lateinisch: ich gebe, damit du gibst). Eine Spende ermöglicht somit auch eine Art Gegenleistung, das Bereitstellen eines Angebots.

:) :danke:

klopfer
04.04.2015, 09:46
Original von Wolfgang
Es handelt es sich um einen Verein mit Sitz in Österreich.

Das is egal: Is ja EU und wäre sonst ja womöglich ne Diskriminierung. Sieht auch das bayerische Finanzministerium so: Auslandsspenden sind grundsätzlich in D. absetzbar:
http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Spenden/Auslandsspenden.php
Also das Argument mit den Belegen zieht so nicht...
Läuft auch gerade ein Verfahren, dass wohl vor dem EU-Gericht enden wird.


Original von WolfgangUm Spendenquittungen ausstellen zu dürfen muss der Verein viele Auflagen erfüllen, sich einer Finanzamtsprüfung unterziehen, usw...
Und dann würden die österreichischen Belege in Deutschland auch nicht anerkannt werden.

Ein einfaches "Haben wir uns nicht drum gekümmert, war uns zu viel Arbeit!" hätte es auch getan. :P


Original von WolfgangSpenden bedeutet etwas geben, nicht etwas das was man sich wo anders wiederholt verteilen ;)
Natürlich, aber wieso soll man bestehende Möglichkeiten nicht nutzen? Und "Wiederholen" ist relativ: Es geht um 20%...

Mandelbaum
04.04.2015, 12:04
Original von klopfer

Das is egal: Is ja EU und wäre sonst ja womöglich ne Diskriminierung. Sieht auch das bayerische Finanzministerium so: Auslandsspenden sind grundsätzlich in D. absetzbar:
http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Spenden/Auslandsspenden.php
Also das Argument mit den Belegen zieht so nicht...
Läuft auch gerade ein Verfahren, dass wohl vor dem EU-Gericht enden wird.
etwas geben, nicht etwas das was man sich wo anders wiederholt verteilen ;)...


Lieber Klopfer,

...wenn die Sache so einfach wäre :D

Nur soviel: trotz EU gibt es in den Mitgliedstaaten unterschiedliche steuerliche Bestimmungen und dies steht im Einklang mit der EU.

Um Spenden aus dem Ausland zu empfangen, müsste der Verein eine juristische Person des öffentlichen Rechts sein oder eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, auf welche das EWR-Abkommen abzielt.

Der liebe Gesetzgeber hat finanzielle Richtlinien erstellt, die ohne Steuerberater kaum zu verstehen oder umzusetzen ist. Dafür ist der Steuerberater von der Steuer absetzbar ;)

Wünsche schöne Osterfeiertage und liebe Grüße
Mandelbaum

klopfer
04.04.2015, 13:04
Original von Mandelbaum

Original von klopfer

Das is egal: Is ja EU und wäre sonst ja womöglich ne Diskriminierung. Sieht auch das bayerische Finanzministerium so: Auslandsspenden sind grundsätzlich in D. absetzbar:
http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Spenden/Auslandsspenden.php
Also das Argument mit den Belegen zieht so nicht...
Läuft auch gerade ein Verfahren, dass wohl vor dem EU-Gericht enden wird.
etwas geben, nicht etwas das was man sich wo anders wiederholt verteilen ;)...


Lieber Klopfer,

...wenn die Sache so einfach wäre :D

Nur soviel: trotz EU gibt es in den Mitgliedstaaten unterschiedliche steuerliche Bestimmungen und dies steht im Einklang mit der EU.

Um Spenden aus dem Ausland zu empfangen, müsste der Verein eine juristische Person des öffentlichen Rechts sein oder eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, auf welche das EWR-Abkommen abzielt.


Willst Du ernsthaft sagen, dass der WBC-Verein keine Spenden aus Deutschland bekommen darf weil...? :toktok:
Da führst Du dich doch gerade selbst ad absurdum, denn natürlich ist es für den Verein legal, Geld aus dem Ausland zu empfangen. Er darf ja sogar wirtschaftliche Aktivitäten in der EU entfalten und z.B. auch Deutschen seine Freizeiten anbieten...
Und genau darum ging es bei der Vereinsgründung doch. Eine juristische Person zu schaffen, die als Träger für Homepage und Freizeiten dient, also wo ist dein Problem? Das versteh ich nicht? Warum sollte die EU einen Verein anders behandeln als z.B. eine ltd. oder GmbH? Muss ich jetzt mit Besuch von der Staatsanwaltschaft rechnen, wenn ich den Verein unterstütze? Weia... dachte nicht, dass ich wegen der Frage, ob man sich zu Spendenbescheinigungen schon mal Gedanken gamcht hat, gleich ein potentieller mandelbaumscher Terrorist bin. :P

Ich habe gefragt, ob es möglich ist, ne Spendenbescheinigung zu bekommen. die Antwort war "Nein" -mehr interessiert mich eigentlich gerade nicht, denn ich habe Ferien. :D

Mandelbaum
04.04.2015, 13:48
Original von klopfer


Willst Du ernsthaft sagen, dass der WBC-Verein keine Spenden aus Deutschland bekommen darf weil...? :toktok:
Da führst Du dich doch gerade selbst ad absurdum, denn natürlich ist es für den Verein legal, Geld aus dem Ausland zu empfangen. Er darf ja sogar wirtschaftliche Aktivitäten in der EU entfalten und z.B. auch Deutschen seine Freizeiten anbieten...
Und genau darum ging es bei der Vereinsgründung doch. Eine juristische Person zu schaffen, die als Träger für Homepage und Freizeiten dient, also wo ist dein Problem? Das versteh ich nicht? Warum sollte die EU einen Verein anders behandeln als z.B. eine ltd. oder GmbH? Muss ich jetzt mit Besuch von der Staatsanwaltschaft rechnen, wenn ich den Verein unterstütze? Weia... dachte nicht, dass ich wegen der Frage, ob man sich zu Spendenbescheinigungen schon mal Gedanken gamcht hat, gleich ein potentieller mandelbaumscher Terrorist bin. :P

Ich habe gefragt, ob es möglich ist, ne Spendenbescheinigung zu bekommen. die Antwort war "Nein" -mehr interessiert mich eigentlich gerade nicht, denn ich habe Ferien. :D


Lieber Klopfer,

Was ich aussagen will: wenn du als Deutscher eine Zuwendung (Spende) an einen Verein senden und dies steuerbefreiend machen willst, so muss dieser Verein eine juristische Person öffentlichen Rechts sein. Sonst geht das eben nicht. Ein Verein unterliegt dem Privatrecht (= Gegenteil von öffentlichem Recht).
Die EU (Kommission) behandelt Vereine nicht, denn dies liegt in der Kompetenz der Mitgliedstaaten (BRD, Österreich + 26 andere) selbst und die Kommission würde gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen, wenn sie sich dies anmaßt.

Natürlich werden Vereine und Gmbhs etc. unterschiedlich behandelt: es gibt da etwa das Vereinsgesetz versus Gewerbegesetz. Unternehmen sind auf Gewinn aus, Vereine sind gemeinnützig.

Möchte nicht den Eindruck zu schulmeistern: ich arbeite eben seit mehr als 10 Jahren im öffentlichen Sektor und kenne einigermaßen die Kompetenzlage der Gebietskörperschaften und musste das eine beschwerliche juristische Dienstprüfung ablegen (schwieriger als eine Diplomprüfung an einer Uni :( ).

LG Mandelbaum :(

klopfer
04.04.2015, 13:52
jetzt wirds immer doller: Wo steht, dass ein Verein gemeinnützlig sein muss und nicht auf Gewinn aus sein darf? Guckst Du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Verein#Rechtsf.C3.A4hige_wirtschaftliche_Vereine -zwar soll der Verein nicht in erster Linie auf Gewinn ausgerichtet sein, aber verboten ist es nicht. Und niemand kann einen Verein zwingen, was zum Wohle der Allgemeinheit zu tun. Wenn das in Ö anders ist, dann beleg es halt. Ich beleg dir mal das Gegenteil, ist in Ö genauso wie in D: http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/wirtschaft/oesterreich/525438_Wie-gruende-ich-einen-Verein.html
Danach darf ein Verein auch in Ö Gewinne machen, diese aber nicht an die Mitglieder ausschütten.

Also: Wo steht das, mandelbaum??? Der Link von mir oben im Thread zeigt doch deutlich, dass Du Unsinn schreibst, sondern dass das Finanzamt unter bestimmten Voraussetzungen auch Spenden an ausländische Vereine anerkennt.
Wenn Du es mir belegst, glaube ich Dir. Wenn nicht, halte das einfach für "Dampfplauderei", wie wir in Bayern sagen... :P

Mandelbaum
04.04.2015, 14:25
Diese Schärfe in der Korrespondenz, das Nichterzielen einer gemeinsamen Sichtweise und das Sitzen vor dem PC, während Draußen schönstes Wetter herrscht, macht mir keinen Spaß.

Ich bin dann weg. :)

Bongo
04.04.2015, 14:58
Original von klopfer
... "Dampfplauderei", wie wir in Bayern sagen... :P
wo in bayern sagt man denn bitte sowas?
also da wo ich wohne jedenfalls nicht.
ich hab das noch nie gehört und das klingt für mich eher nach fränkischem dialekt.
ich seh sogar ganz deutlich den abbodeecher bamberger aus dahoam is dahoam vor mir, wenn ich das lese :P

BoP
04.04.2015, 16:28
Dem eigentlichen Thema ist ja genüge getan.
Wer nun inwiefern mit seiner Rechtsauffassung richtig liegt, bitte
ich dann Privat zu klären.