PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : brauche Rechtsberatung durch ein Adultbaby



michadaskleinebaby
04.10.2009, 22:41
Ja hallo, ich bräuchte eine Rechtsberatung am besten durch ein Adultbaby oder durch einen, der Verständnis hat für die Fetische eines Adultbabys.

habe nämlich angst, dass ein "normaler" Anwalt mich für verrückt erklärt und mich für nicht geschäftsfähig erklärt und für mich einen Vormund bestimmt, wenn er erfährt, um welche Sache es sich handelt.

Damit man ungestört darüber reden kann ohne ständig etwas verheimlichen zu müssen


Also gibt es hier einen Anwalt im Forum der mir eine Online-Beratung ermöglichen will?

Naruto
04.10.2009, 23:29
du weißt das sich jmd. wenn er dir zu einem bestimmten fall eine spezielle rechtsberatung unter der hand geben würde sich strafbar machen würde und es dutzende anwällte gibt die sich da lieben gern draufstürzen würden um dies abzumahnen?

michadaskleinebaby
04.10.2009, 23:57
was heisst hier unter der Hand ?

Ist eine genauso legale Anfrage wie wenn ich irgendwo anders fragen würde... Ich meine wenn es hier ein Anwalt gibt, der Adultbaby ist, der würde ganz anders mit den Sachen umgehen als ein Anwalt, der kein Adultbaby ist.

Ginni
05.10.2009, 00:21
ein anwalt wird ja von dir bezahlt und arbeitet dann eben fuer dich.
warum soll er dich dann fuer unmuendig erklären? das einzigste, was dir normalerweise passieren kann, ist, dass er dich bzw deinen fall ablehnt.

sollte dein fall echt so krass sein, dass du davon ausgehst, dass man dich fuer unmuendig erklären wird, solltest du dir dein vorhaben vielleicht nochmal genauer ueberlegen...

greetings

Lex911
05.10.2009, 05:24
Also ich bin kein Anwalt, aber angehender Mediziner und habe deshalb auch von Zeit zu Zeit mit dem Thema "Vormund" zu tun. Und das ist gar nicht so leicht. Er kann dich nicht mal eben für unmündig erklären. Dazu brauch es - wenn du widersprichst - eines Verfahrens und mehrerer Gutachten. Aus letzteren sollte hervorgehen, dass du dauerhaft oder vorrübergehend nicht in der Lage bist deinen Geschäften nachzukommen und Entscheidungen zu treffen ohne gegebenenfalls dich oder andere zu gefährden. Und das ist sehr weit gefasst und trifft hoffentlich nicht auf dich zu.
Also geh zu einem Anwalt deines Vertrauens. Die Damen und Herren werden schon in deinem Interesse handeln. Immerhin bezahlst du sie ja auch dafür.

Und ansonsten sollte man mit so Gesuchen vorsichtig sein. Es ist tatsächlich so, dass eine spezielle Rechtsberatung durch Laien gegen irgendein Gesetz verstößt. Da kommt es aber auch auch Formulierungen an denke ich. Trotzdem... be careful!

the_kev
05.10.2009, 06:47
Es gibt den Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität e.V.
Ich hatte vor einigen Jahren mal einen RA in Bielefeld, der hatte eine Plakette von denen im Zimmer. Es geht dabei wohl um alle möglichen Arten von Abstrusitäten, wobei ich nicht denke dass man bei unserer Colör von Asbtrusität ausgehen kann, aber mal davon abgesehen, ein RA kann dich nicht unmündig erklären, würde ja auch keinen Sinn für ihn machen. Unmündige sind nicht geschäftsfähig, und deshalb würde der RA kein Geld bekommen.

Er könnte jedoch auf Unzurechnungsfähigkeit gehen, was Vorteile hätte.

EthanX
05.10.2009, 07:11
Geh doch einfach für ne Rechtsberatung zu nem Anwalt und erkläre ihm deine Situation wenn du damit so unsicher bist hypothetisch.

Also wenn Person A in Situation B wäre, was wäre dann die Rechtsfolge so nachdem Schema.

Allerdings entmündigen kann dich nur ein Gericht, und das nur auf Antrag, dein Anwalt wird entsprechend in keinem Fall einen Antrag darauf stellen dich zu entmündigen, das würde für keinen Beteiligten Sinn machen.



Original von the_kev
Es gibt den Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität e.V.

Vor einer Organisation wie AHS kann ich nur ausdrücklich warnen und davor abraten, wer diese empfielt, der weiß wohl auch warum.

Lebensinsel
05.10.2009, 08:51
Selbstverständlich darf ein Anwalt über einen Mandanten auch bei Gericht keine weiteren Mitteilungen machen, und vor allem nicht übel nachreden: "Also ich hab da einen Klienten, der läuft ja total neben der Kappe, und wie der schon aussieht, hinter den Ohren und so..." was aber praktisch nie vorkommt, denn auch Anwälte haben eine Berufsehre.

Grundsätzlich unterscheidet sich unser Rechtssystem in Zivilrecht und Strafrecht. Das Zivilrecht kommt zur Anwendung, wenn jemand von von dir (oder Du von jemand anderem) ein Tun (oder Unterlassen) verlangt, meist verbunden mit einer finanziellen Forderung. Selbst wenn das hohe Gericht zu der Auffassung gelangen sollte, dass eine der Parteien ausgesprochen doof ist, würde noch nichts passieren, weil das nicht Gegenstand des Verfahrens ist.

Beim Strafrecht müsstest du (oder jemand anders) irgendwas ausgefressen haben, oder jemandem derart geschadet haben, sodass sich ein Staatsanwalt für den Fall interessiert, und nach entsprechenden Ermittlungen durch die Polizei den Fall zur Anklage bringt. Auch das hat nichts mit einem Entmüdigungsverfahren zu tun. Bei erheblichen geistigen Defiziten schickt man den Angeklagten eben in die Psychiatrie statt in den Knast.

Ich kann mir heutzutage nicht vorstellen, dass jemand aufgrund irgendwelcher Vorlieben (sofern sie niemandem schaden) entmündigt wird.

the_kev
05.10.2009, 08:56
Was issn das für Verein? Ich hab damals nur ne Plakette von denen gesehen

Plueschbaby
05.10.2009, 09:35
Hallo,
ich kann seine Bedenken verstehen wenn wohl um einen Fall geht wo seine AB Vorliebe eine Rolle in Verfahren spiel. Ich hatte da auch Angst das mich jemand da für Verrückt erklärt. Der Anwalt bekommt ja wohl auch dann Geld, weil natürlich sich als Betreuer den Gericht vorschlägt.
Wobei das auch von der andren Seite passieren kann. Was z.B. beim Sorgerecht im Scheidungsfall ungünstig wäre.
Andrea(s)

TenaTim
05.10.2009, 10:06
[quote]Original von EthanX

Allerdings entmündigen kann dich nur ein Gericht, und das nur auf Antrag, dein Anwalt wird entsprechend in keinem Fall einen Antrag darauf stellen dich zu entmündigen, das würde für keinen Beteiligten Sinn machen.


[quote]Original von the_kev

Liebe Leute,

eins nur mal zur Klarstellung: Entmündigt wird in Deutschland schon seit 1990 niemand mehr. Für diejenigen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können, kann ein Betreuer bestellt werden, § 1896 BGB. Dabei kann das Vormundschaftsgericht auch von Amts wegen tätig werden, wenn es von einem entsprechenden Tatbestand Kenntnis erlangt.

Im Übrigen stimmt es aber, was die Vorredner gesagt haben: Ein Anwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das, was während einer Beratung mit ihm besprochen wird, darf nicht nach außen dringen (und tut es auch nicht, ein Anwalt kann deswegen die Zulassung verlieren, deshalb halten die sich dran). Eine Beratung ist also für Micha ganz ungefährlich.

Seit der Reform des Rechtsdienstleistungsgesetzes im Jahre 2007 ist es zudem nicht mehr verboten (strafbar war es nie), Auskünfte in Rechtsangelegenheiten gelegentlich und auf Gefälligkeitsbasis zu erteilen. Dasgilt auch für Menschen die, wie ich, zwar Jurist, aber kein Rechtsanwalt sind.

Viele Grüße

Tim

michadaskleinebaby
05.10.2009, 11:38
Ja, in diesem Fall geht es um AB-Sachen.

Einer bewahrte Strampler, Fäustlinge, Bodys, usw. halt AB-Kleidung im Wert von 330,00 € auf

Nun ist dieser zu seinem neuen Freund gezogen, und nach einiger Zeit, ohne Vorwarnung, sagt dieser mir, dass er (sein Freund) die Sachen in die Altkleidersammlung geschmissen hat.

ich habe halt angst, dass

1. der Anwalt mich für verrückt erklärt und dadurch einen Antrag beim Gericht stellt, der mir einen Vormund bestellen soll
2. dass die Gegenseite aus Rache mir einen Vormund bestellen will, weil ich angeblich "nicht bei Sinnen" wäre... (eben wegen diesem Baby-Fetisch)
3. durch die Bekanntgabe der Adresse im Gerichtsverfahren (Opferschutz) meine Eltern danach Offenbarungsbriefe bekommen und es dann unangenehm für mich wird.

zu 1. deswegen möchte ich einen Anwalt/Jurist aus der "Fetisch-Szene", der Verständnis hat, dass man etwas anders "tickt" und diese Babysachen eben macht.
zu 2. ...
zu 3. Ob es irgendwie möglich wäre, dieses ganze Gerichtsverfahren ohne die Bekanntgabe der Adresse durchzuführen (eben wegen dem Opferschutz)

so das sind halt die zentralen Fragen, die erstmal geklärt werden müssten.

Lebensinsel
05.10.2009, 11:59
Verstehe. Es geht also darum, dass du einem Kumpel Dinge anvertraut hast, die er sozusagen veruntreut und weggeworfen hat. Da die Sachen ja nicht mehr da sind, müsstest du schon ganz detailliert alles aufzählen (wenn möglich mit Fotos und Kaufbelegen) damit ein Schadenersatz, der dir zusteht, beziffert werden kann. Das mit dem Opferschutz kannst du bei solchen Zivilverfahren vergessen, weil du ja nicht Opfer in einem Strafverfahren, sondern Geschädigter bist, der einen genau bezifferten Anspruch durchsetzen will.

Ich würde dir nach meinem Ermessen bei einem Streitwert von 330 Euro (wobei auch festgestellt werden müsste, was die Sachen tatsächlich noch wert gewesen sind) wirklich raten, das ganze abzuschreiben - so schmerzlich es auch ist. Aber wenn man ein bisschen in die Funktionsweise solcher Verfahren reinschaut, kann das Ganze für dich durchaus zu einer bitterbösen Schlammschlacht werden, wenn die Gegenseite sich auf stur stellt und (mit Freund als Zeugen) das Blaue vom Himmel behauptet.

Am Ende könntest du sogar auf allen Kosten (dein Anwalt, Anwalt des Gegners, plus Gerichtskosten - rechne mal so mit 500 bis 1000 Euro) sitzenbleiben, und somit der Sau noch die Speckschwarte hinterher werfen. Ok, wenn du rechtsschutzversichert bist, könnte man das versuchen, aber es dürfte eine sehr nervenaufreibende Sache für dich werden. Dass du aufgrund deines Fetisches als unzurechnungsfähig abgestempelt wirst, sehe ich dabei allerdings nicht. Aber es muss eben alles auf den Tisch, ansonsten kannst du den Anspruch wirklich vergessen, so bitter es auch sein mag.

michadaskleinebaby
05.10.2009, 12:12
kann man denn eine " unfreiwillige Stundung" machen, dass die Forderungen nach Herausgabe der Sachen nach 3 Jahren nicht verjähren?

Damit, wenn ich meine eigene Bude habe, ich doch noch das Verfahren aufrollen kann?

Lebensinsel
05.10.2009, 12:29
Da bin ich überfragt. Soviel ich weiß, verjähren Ansprüche zwischen Privatleuten innerhalb von 2 Jahren. Es gibt zwar Möglichkeiten, die Verjährungsfrist beispielsweise durch eine Mahnung zu unterbrechen, und den Gegner damit in Verzug zu setzen. Aber an den Modalitäten ändert das nichts. Es handelt sich bei Fetischartikeln, die ja nicht illegal sind, um Dinge, wie alle anderen auch, und du musst schon die Klamotten benennen. Sonst wird da leider nix draus.

Ich weiß ja nicht, inwieweit noch Kontakt zu deinem Kumpel besteht, oder ob bereits Sendepause herrscht. Es wäre immer der elegantere Weg, sich untereinander selbst zu einigen, damit du wenigstens nicht ganz leer ausgehst. Es ist zwar naheliegend, mit dem "großen Bruder", "meinem Anwalt" zu drohen. Aber wie man aus Erfahrung weiß, wird einen der erst mal wieder auf den Boden der Tatsachen zurückholen, auch wenn man sich instintiv im Recht fühlt. Doch Recht haben nützt in der Justiz leider gar nichts, Recht bekommen muss man - und das bekommt eben derjenige, der die glaubwürdigsten "Beweise" liefert. Das können leider oft auch getürkte Zeugenaussagen sein.

EthanX
05.10.2009, 12:58
Okay hättest du gleich gesagt worum es geht wär die Sache natürlich wesentlich einfacher gewesen.

Ganz einfache Frage hast du irgendwelche Beweise das du deinem Freund die Sachen zur Verwahrung gegeben hast ?
Ist das nämlich nicht der Fall kannst du das ganz eigentlich schon abhaken, denn dann wird nichts daraus Ansprüche durchzusetzen.

Die zweite Frage wäre wie hoch der dadurch entstandene Schaden ist, das wäre der aktuelle Wert der Sachen, also maximal 330 €

Und der dritte Faktor wäre für 330 € lohnt es sich zum einen kaum so einen Stress zu machen, zum anderen ist die Frage ob man sich für 330 € outen will, anonym kann man Ansprüche nämlich nicht durchsetzen.
Opferschutz ist wohl bei Gläubiger Schuldnerverhältnissen unüblich.

Eine Sache noch ergänzend, Ansprüche die aus dem bürgerlichen Recht resultieren haben i.d.R. eine Verjährugnszeit von 3 Jahre, ich glaube beginnen ab Jahresende.
Da gibt es aber zahlreiche Ausnahmen, wie Sachmängel, ich glaube auch vertragliche Abweichungen sind möglich.

OingBoing
05.10.2009, 13:07
Also wenn Du eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen hast, werden die Kosten für den Anwalt auf jeden Fall übernommen, sofern dieser Rechtschutz schon bestanden hat, als dich dein Freund verlassen hat. Und du kannst den Anwalt erstmal damit beauftragen, diesen anzumahnen, dafür braucht es kein Gerichtsverfahren. Denn manchmal hilft es auch schon, wenn man ein Mahnschreiben von einem Anwalt bekommt. Und dafür muss die Rechtschutzversicherung auch nicht 100% wissen, worum es geht, da reicht es, wenn die wissen, dass es um Bekleidung geht. Sollte so ein Mahnverfahren nicht ausreichen, kann man immernoch vor Gericht gehen. Aber bis es soweit kommt, kann auch erstmal eine gewisse zeit vergehen.

cassandra
05.10.2009, 13:42
Hi,

ich würd auch sagen, nimm es als Lehrgeld des Lebens. Ist zwar bitter, aber nicht zu ändern. Alles andere gibt nur noch mehr Frust.

Zu den AB-Sachen könntest du dich ja auch, falls du das dann jetzt noch überhaupt brauchst, rausreden, es wären Karnevalsverkleidungen gewesen. ;)

lg cassi

Bongo
05.10.2009, 15:20
so scheisse das ist: vergiss die sachen, und lerne daraus, dass es unglaublich bescheuert ist, irgendwas bei irgendwem unterzustellen. da passiert sehr oft genau sowas wie bei dir.
leider.

OingBoing
05.10.2009, 15:37
Also ich finde das mit den Carnevals-Kostümen als Ausrede garnichtmal verkehrt, das könnte durchaus klappen. Aber wie schon gesagt wurde, wird das ohne Belege nichts mit dem Anspruch.

Michaela
05.10.2009, 16:09
Nicht zu vergessen, dass die meisten Rechtsschutzversicherungen mit Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Auch wenn das net so offen im Vertrag steht, wie bei ner Kfz-Haftpflicht.
Ich weiß es nur von meiner RS-Versicherung (DAS).
Da sind es 200€.
Will sagen, die Versicherung zahlt erst, wenn die Anwaltskosten, etc. 200 Ocken übersteigen....

OingBoing
05.10.2009, 16:18
Naja, dass Anwaltskosten 200€ übersteigen geht ja auch ganz schnell.

heimkind1
05.10.2009, 17:55
ich war in der gleichen lage aber ab verhalten ist als Pschische erhrankung anerkannt mit en begriff juveniliätät Patjeneninfus gib
es im Internett oder beim bundesverband für Pschatrieerfahrene

Lebensinsel
05.10.2009, 17:56
Mir fällt da grad noch eine andere Möglichkeit ein: Um insbesondere Kleinschulden möglichst zügig und ohne großen Kostenaufwand zu regeln, gibt es ja auch noch das gerichtliche Mahnverfahren.

In jedem Schreibwarengeschäft gibt es Vordrucke auf Erlass eines Mahnbescheids, den man ausfüllt, ans Gericht schickt, und die Gebühr von schätzungsweise 20-30 € einzahlt. Das Gericht erlässt daraufhin einen Mahnbescheid an den Schuldner, der diesem förmlich in einem gelben Kuvert zugestellt wird.

Dann gibt es 3 Möglichkeiten:

1. Der Betreffende zahlt, oder gibt die Sachen zurück, dann ist die Sache erledigt.
2. Der Betreffende erhebt innerhalb von 14 Tagen Widerspruch. Dann kommt es nach ein paar Monaten zu einer mündlichen Verhandlung. Ohne Anwalt geht das schlecht. Aber selbst dann kannst du alles immer noch abblasen, weil der Aufwand dann vermutlich zu groß werden wird.
3. Der Betreffende rüht sich überhaupt nicht. Dann kriegst du einen gerichtlichen "Schuldtitel" und kannst dann 30 Jahre hinter deinem Kumpel hinterherlaufen, ihm den Gerichtsvollzieher auf den Hals jagen, bis er irgendwann aufgibt und zahlt (Anm: so ein Titel aus einem gerichtlichen Mahnverfahren ist übrigens genauso viel wert, wie ein Titel aus einem Gerichtsverfahren mit Schuldspruch. Nur kostet er halt nur etwa ein Zehntel).

EthanX
05.10.2009, 18:04
Mit Selbstbeteiligung lohnt sich das ganze sowieso auch mit Rechtsschutz nicht.

Aber da das ganze hier in weiteren Diskusionen ausgebrochen ist, selbst wenn du den Schaden der dir entstanden ist nachweislich beziffern könntest, und selbst wenn man Anwaltskosten außer acht lassen würde, so hast du auch nur Schadensersatzansprüche wenn der Schädiger Schuldhaft gehandelt hat.

Fraglich wäre erstmal wer überhaupt den Schaden zu verantworten hat, weggeworfen hat die Sachen ja nicht derjenige dem du die Sachen anvertraut hast sondern dessen Freund.
Schuldhaft hätte er dann gehandelt wenn er die Sachen vorsätzlich weggeworfen hätte oder Fahrlässig gehandelt hätte.
Fahrlässig handelt wer die im Verkehr notwendige Sorgfallt nicht beachtet.
In wie weit das der Fall ist beim aussortieren von Kleidung ist natürlich sehr fraglich.
Da könnte man mal einen Blick in den Beck werfen ob es dazu vergleichbare Rechtssprechungen gibt, aber das halte ich für nicht wahrscheinlich.

Deswegen alle schönen Tips mit rechtsansprüchen und so weiter sind immer so eine Sache, insbesondere Recht haben und Recht kriegen sind oftmals nicht kongruent.

michadaskleinebaby
06.10.2009, 21:20
hmmm ... schaade ... ja ich wusste es schon irgendwie dass es extrem schwierig wird... muss ich denn bei diesem gerichtlic´hen Mahnverfahren meine Adresse angeben?

Lebensinsel
06.10.2009, 22:28
Die Gerichte wollen schon wissen, mit wem sie es zu tun haben, und wer den Antrag stellt. Darauf kannst du einen lassen 8-)

jurgesan
07.10.2009, 15:51
Du hast ja jetzt schon ein paar Tips bekommen. Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein ganz heißer Kandidat, da man seinen Anspruch zunächst nur behaupten muss. Beweisen musst du ihn erst, wenn es zur Hauptverhandlung kommt.
Im Übrigen musst du dir im Klaren darüber sein, dass der Rechtsweg in keinem Fall anonym ist. Wenn du gegen deinen Kumpel vorgehen willst, musst du in jedem Fall deine Adresse usw. offenbaren. Da ist es auch egal, ob du einen Anwalt hast oder nicht.

So viel zum Thema.

Im Übrigen sollte der Fred schleunigst geschlossen werden, da Rechtsberatung über das Internet nicht angeboten werden darf und hier viele eh nur mit gefährlichem Halbwissen glänzen. Micha hat hilfreiche Tips bekommen und damit sollte es auch gut sein.
Der wichtigste Tip lautet: Such dir einen Anwalt deines Vertrauens (Der wird dich schon nicht für verrückt erklären. Selbst wenn: Wem sollte er es erzählen? Er darf ja nicht... ;) )
Zu den Verfahrensabläufen ist auch alles gesagt.

Zu den Ansprüchen selbst äußere ich mich nicht, da dies schon unter Rechtsberatung fällt. Auch hier bitte ich den Rest, das Halbwissen mal eingepackt zu lassen. Es führt zu nichts.

Micha kann sich ja mal melden, wie das Verfahren nun ausgegangen ist, wenn die Zeit dafür reif ist...

jurgesan (studiert Jura und ist beim 1. Examen bei)

michadaskleinebaby
07.10.2009, 16:18
Original von jurgesan

Im Übrigen sollte der Fred schleunigst geschlossen werden, da Rechtsberatung über das Internet nicht angeboten werden darf [...]
jurgesan (studiert Jura und ist beim 1. Examen bei)

Ja... ich habe meine Rechtsberatung bisher NUR über das Internet wahrgenommen! Da musst du was verwechstelt haben ... Geh mal auf

www.anwalt.de ...

Da wirst du beraten. Und das im Internet ...