PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verbot WC-Besuch im Unterricht zulässig?



basti81de
12.03.2009, 06:18
Hallo alle zusammen,

ich hoffe, ich bin hier einigermaßen richtig gelandet. Ansonsten mögen mensch mein Posting bitte verschieben.

Im September habe ich eine Berufsausbildung angefangen, wo ich natürlich auch die Berufsschule besuchen muss. Und da habe ich mit der Hausordnung das Problem, dass es uns unter allen Umständen untersagt ist, während des Unterrichts die Toilette zu besuchen, wobei wir Blockunterricht (90 Minuten am Stück) haben. Sollte man doch zur Toilette gehen gibt es 2 unentschuldigte Fehlstunden.

Klar könnte man jetzt zum Arzt gehen und sich bescheinigen lassen, dass man doch unter Umständen häufiger muss. Zumal ich auch Morgens immer leicht Harntreibende Medis (Medikinet) nehmen muss. Und natürlich gehe ich immer brav in der Pause und trinke tagsüber schon fast nix. Aber ne Lösung kann das doch nicht sein?! Warte eigentlich auf den ersten Unfall.

Sind solche Regelungen überhaupt zulässig?

Lg Basti

the_kev
12.03.2009, 07:14
Schau mal Artikel 2 Absatz 1 Fortfolgende im Grundgesetz

Ich glaube nicht, dass das durch die ASchO oder durch ein Schulgesetz ausgehebelt werden kann.

Hobbes
12.03.2009, 09:13
Diese Regelung ist ja eher aus anderen Gründen eingeführt worden, nämlich weil sich viele Schüler einfach gerne mal vom Unterricht verdrücken wollen. Ich denke verbieten kann es dir keiner, vor allem da du volljährig bist und die Berufsschule auch nicht mehr unter die Schulpflicht fällt (es kann dich ja auch keiner zwingen da hin zu gehen). Ich würde aber nicht einfach auf irgendwelche Gesetze pochen, sondern dem Lehrer den Sachverhalt schildern. Das schafft Akzeptanz und bewahrt beide Seiten von einem Aufschaukeln der Situation.

Kai 1987
12.03.2009, 09:26
Ganz einfach und krass gesgat, da gäbs ne Härtefallösung.
Wennu musst dann geh auf Toilette und wenn sich der Lehrer beschwert dann sag ihm "okay dann pinkel ich halt in die ecke" dann müsste er dich glaub ich gehen lassen.

Karu
12.03.2009, 10:12
Original von Kai 1987
Ganz einfach und krass gesgat, da gäbs ne Härtefallösung.
Wennu musst dann geh auf Toilette und wenn sich der Lehrer beschwert dann sag ihm "okay dann pinkel ich halt in die ecke" dann müsste er dich glaub ich gehen lassen.

Das ist kein Härtefall sondern ein Grundrecht -.-


@TS:

Ich würde auch Vorschlagen das du das mit deinen Lehrern besprichst und auch den Beibackzettel deiner Medis mit nimmst und das so vorlegst.
Meines Wissens ist so eine Klausel nichtig.

Die einige Ausnahme die ich kenne ist zum Abitur, wobei es da ums spicken geht ... und selbst da habe ich schon erlebt, das dort ein (nicht aufsicht führender) Lehrer dazugeholt wurde, das derjenige in der Pause aufs Klo konnte ...


LG Karu

Ginni
12.03.2009, 11:24
Original von basti81de
Im September habe ich eine Berufsausbildung angefangen, wo ich natürlich auch die Berufsschule besuchen muss. Und da habe ich mit der Hausordnung das Problem, dass es uns unter allen Umständen untersagt ist, während des Unterrichts die Toilette zu besuchen, wobei wir Blockunterricht (90 Minuten am Stück) haben. Sollte man doch zur Toilette gehen gibt es 2 unentschuldigte Fehlstunden.

ich dachte immer, berufsschulen wären da ziemlich locker?

auf dem gymnasium ist es so, dass es meistens nach 45 minuten eine kleine raucherpause gibt. in meiner ausbildung hat es keiner länger als 30 minuten ohne zigarette ausgehalten und deswegen wurde dauernd nach pause gerufen und die dann auch irgendwann durchgesetzt...

ich wäre auch für den vorschlag, es bei den lehrer anzusprechen. im notfall kannst du mit deinen mitschülern eine toilettenpause einfordern...(je nach durchsetzungskraft des lehrers 8-))

Bongo
12.03.2009, 12:18
warum sollte man überhaupt fragen?

wenn man es bis zur pause aushält, wartet man.

wenn man es nicht aushält, steht man unaufdringlich und still auf, geht aufs klo und kommt nach ein paar minuten wieder.

wenn der lehrer meint, sich da einmischen zu müssen, und nach einer freundlichen erklärung uneinsichtig bleibt, sollte man definitiv auf gesetze pochen und ggf eine dienstaufsichtsbeschwerde oder sowas einreichen. solche proleten (also lehrer die einem das klo verbieten wollen) verstehen nix anderes und müssen mit der vollen härte des gesetzes bestraft werden.

jemandem das klo zu verbieten dürfte problemlos den straftatbestand der nötigung und der freiheitsberaubung erfüllen.

übrigens kenne ich das von prüfungen auch nicht. normalerweise darf dann halt nur einer gleichzeitig aufs klo. der nächste darf danach. und auf dem flur gibts eine aufsicht, um prüfungsbetrug durch gespräche mit vorbeilaufenden personen zu verhindern.

the_kev
12.03.2009, 12:37
Für gewöhnlich darf jeder Schüler, wann immer auf Toilette gehen. Es verstößt gegen das Freiheitsrecht des Bundesbürgers, wenn die Lehrerschaft das "auf die Toilette gehen" verbietet. Es gab da sogar ein Urteil vom Landgericht (ich glaube Kiel) von 1989 das einem Schüler bzw. seinen Eltern recht gab und der Lehrer wurde des Amtes enthoben.

Gut andere Sitten, er hatte die Tür abgeschlossen.

Ich würde auf mein Recht der Notdurft bestehen und den Klassenraum verlassen. Wenn er auf die Idee kommt dir Fehlstunden einzutragen, gibts nen Diszi. Ganz einfach.

Pampersfuchs
12.03.2009, 19:46
Wenn man mir in der Berufsschule verbieten würde auf die Toilette zu gehen, dann würd ich ganz sicherlich trotzdem gehen. Wenn der Lehrer meint er müsste sich diesbezüglich mit mir anlegen soll er es versuchen, dann geh ich zum Rektor und wenn dieser sich ebenfalls querstellt geh ich noch weiter bis ich beim Jugendamt, Schulamt oder weis der Geier wo bin und wenn ich notfalls zu den Aasgeiern von der "Bild" geh, die freuen sich über jeden Klatsch, den sie veröffentlichen können.

Bei uns hies es, man "soll" während des Unterrichts nicht auf die Toilette gehen, aber gegangen wurde trotzdem. Ärger gab es nur wenn manche dies zu ner Raucherpause ausdehnten aber ich denke das lässt sich schnell rausfinden.

Meine Meinung: Nicht zulässig und striktes zur Wehr setzen ist hier angebracht !

basti81de
12.03.2009, 21:24
So, ersmal ganz vielen lieben Dank für Eure Ausführungen. Da werd ich mal sehen, was sich da machen lässt.

Im Folgenden der Text der Schulordnung: "Ein Verlassen des Unterrichts ist nur in Ausnahmefällen mit Genehmigung des Lehrers und nach Abmeldung im Schulbüro möglich. Toilettengänge sind in den Pausen zu erledigen! Bei gesundheitlichen Probleme ist der Lehrer zu informieren (aktenkundig). Bei Verstoß gegen das ordnungsgemäße Abmelden wird rückwirkend keine Entschuldigung akzeptiert."

Freggel_Buster
12.03.2009, 21:48
Moin,
kann da jetzt mal nix von nem Verbot erkennen.
Es wird viel mehr darauf hin gewiesen, das man als junger Erwachsener seine Toilettengänge entsprecht Timen sollte. Was ja im Normalfall auch kein Problem sein sollte. Damit der Unterricht nicht gestört wird.

Tschau Freggel_Buster

Kvetinka
12.03.2009, 21:58
Original von basti81de
Klar könnte man jetzt zum Arzt gehen und sich bescheinigen lassen, dass man doch unter Umständen häufiger muss. Zumal ich auch Morgens immer leicht Harntreibende Medis (Medikinet) nehmen muss. Und natürlich gehe ich immer brav in der Pause und trinke tagsüber schon fast nix. Aber ne Lösung kann das doch nicht sein?! Warte eigentlich auf den ersten Unfall.



Hallo Basti,

es ist gefährlich, zu wenig zu trinken. Mein Neurologe weiß ja von meiner schwachen Blase aus meinen Gutachten. Deshalb hat er mir was anderes verschrieben, ist auch kein BTM, und mein Arzt kann mir das Rezept zuschicken.

LG Jasmina

basti81de
12.03.2009, 22:18
Naja, bin mit dem MPH recht zufrieden. Strattera oder so soll nicht so doll sein, was ich so gehört hab. Jedenfalls gilt MPH ja immernoch als Therapie der 1. Wahl bei ADHS. Und die BTM-Pflicht stört mich da nicht wirklich, dann.

Aber is ein anderes Thema...

ge1st
12.03.2009, 22:37
Im Folgenden der Text der Schulordnung: "[I] Bei gesundheitlichen Probleme ist der Lehrer zu informieren (aktenkundig). "

Stehts da etwa nicht?
oder verstehe ich das gerade falsch?

Kvetinka
13.03.2009, 00:27
OT



Original von basti81de
Naja, bin mit dem MPH recht zufrieden. Strattera oder so soll nicht so doll sein, was ich so gehört hab. Jedenfalls gilt MPH ja immernoch als Therapie der 1. Wahl bei ADHS. Und die BTM-Pflicht stört mich da nicht wirklich, dann.

Aber is ein anderes Thema...

Seit ich Strattera nehme, habe ich weniger Unfälle. Einziger Nachtei ist, dass es meine Hitzewallungen verstärkt. Bin bei Arzt in Essen.

saltor
13.03.2009, 00:32
Wenn Du keine Lust hast das mit Deinem Lehrer zu besprechen, sage Deinem Ausbilder bescheid. Der kann das in der Schuhle für Dich klären. Rechtlich gesehen ist es so, das Dir der Toilettengang nicht verboten werden kann und darf außer bei Prüfungen und Arbeiten/Tests u.s.w. Daher wird dort vorher gefragt, ob es gesundheitliche Beeinträchtigungen giebt. Wenn man nein sagt, hängt man fest und muss da durch.

Peachbaby
14.03.2009, 21:51
Bisschen kindisch von einer Berufschule, ihren Schülern den Toilettengang zu verbieten. Eigentlich sollten die SChüler einsichtig genug sein, dass sie bei Fernbleiben vom Unterricht schlechte Noten erhalten und damit ihre Ausbildungsstelle gefährden. Dass mann diese Einsicht von pubertierenden Hauptschülern vielleicht nicht erwarten kann, ist klar, aber auch dort wird niemand den Toilettengang verbieten.

Ich würde mir das jedenfalls an deiner Stelle nicht gefallen lassen. Klar, wenn du jeden Tag in jeder Stunde rauslatsch, ist es vielleicht nicht gerechtfertigt, es sei denn, du hast ein medizinisches Problem. Aber wenn du 1 oder 2 Mal in einerm Schuljahr die Toilette benutzt, sehe ich das nicht als Grund an, dir dafür gleich zwei Fehlstunden reinzudrücken. Evtl. würde ich mal mit dem Ausbildungsbetrieb sprechen, dass die mal dort vorstellig werden und sich dafür einsetzen, dass die Fehlstunden gestrichen werden.

Peachy

skaterlike
18.03.2009, 22:59
Das Verbot nicht auf Klo zu gehen find ich persönlich unhaltbar. Es gibt nach wie vor Grundrechte und der Gang aufs Klo gehört für mich dazu.
Wie schon erwähnt wurde unterliegst du in der Berufsschule nicht der Schulpflicht, du musst nicht da sein. Also sehe ich an zweiter Stelle schon wieder ein Argument das dieses Verbot entkräftigt.

Ich selbst habe es vor kurzen an unserer Schule erlebt, das durch die ständige Rein und Rausrennerei, ein Streit zwischen Fachlehrer und Schüler entbrannt ist. Sicher kann ich die Position des Lehrers auch verstehen. Wer hat es denn schon gern, wenn man etwas vorträgt und der andere geht einfach weg.

Ich trage allein aus diesem Grund im Unterricht meine Windeln. Es stört mich nicht im geringsten und in der Regel bleibt sie trocken. Reine Sicherheit. So gehe ich der Diskussion mit der Lehrkraft gänzlich aus dem Weg.

Karli_DL
19.03.2009, 04:02
Hi skaterline,

wenn Du allein aus diesem Grund Windeln trägst, schmeiß sie ganz schnell weg! Das ist doch völliger Blödsinn, mit dem Lehrer darüber zu diskutieren, ob man es 45 Minuten lang halten kann oder nicht. Wer das NICHT kann, ist krank. Wer krank ist, sollte im Bett bleiben oder (falls chronisch) mit den Lehrern reden, dann gibt es auch keine Diskussion.

Du trägst allein aus dem Grund Windeln im Unterricht, weil Du sie magst! Du liebst es, einen anderen Grund nennen zu können, aber glaube mir, keiner, der die Wahl hat, trägt Windeln weil er Angst hat, der Lehrer läßt ihn nicht auf die Toilette gehen.

basti81de
19.03.2009, 05:13
So, da will ich erstmal 2 Dinge richtig stellen.

1. Ich trage keine Windeln im Unterricht. 2. Ein Block dauert 90 Minuten nicht 45.

the_kev
19.03.2009, 06:56
Original von basti81de
So, da will ich erstmal 2 Dinge richtig stellen.

1. Ich trage keine Windeln im Unterricht. 2. Ein Block dauert 90 Minuten nicht 45.

(wer lesen kann ist klar im Vorteil, das schriebst du eingangs in Thread. Wenn jemand nicht lesen will sondern nur seinen Teil dazu beitragen will, macht es wenig Sinn dieses zu kommentieren.

Zurück zum Thema:

Wie ich bereits eingangs erwähnte ist dafür das Grundrecht zuständig. Niemand kann dein Grundrecht einschränken (Au0er die Polizei) Grundrecht ist Bundesrecht und überwiegt immer Landesrecht (ASchO) und das Schulgesetzt ist nicht einmal das, sondern dir Basis, auf der IN DIESER SCHULE unterrichtet wird. Es handelt sich dabei um einen Idealzustand, und in dem Kasus den du zitiert hast ganz klar drin, "Bei gesundheitlichen Probleme ist der Lehrer zu informieren (aktenkundig)" dieses ist eindeutig ein Verstoß gegen das Grundrecht, genauer Art.3 Abs 3
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Das Aktenkundig machen, kommt einer Benachteiligung gleich.

1. Wie gesagt, es gibt weder Recht noch Gesetz (zur Zeit), welches dir das Urinieren und Koten wann auch immer verbieten kann.

2. Es gibt kein Landesgesetz, welches ein Bundesgesetz außer Kraft setzen kann, das ist am Beispiel der Hessischen Verfassung:


(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.


(immer noch in Kraft) auch gut so.

tintin_01
19.03.2009, 07:15
Ich sehe das Problem nicht.
Ein Verbot ist nicht formuliert. In der Hausordnung steht sinngemäß lediglich, daß man in den Pausen piseln soll (!). Na und? War vor einem Vierteljahrhundert bei uns auch schon so. Mußte jemand ganz dringend mal, hat er/sie sich zu Wort gemeldet und ist losgesaust. Macht es doch nicht so kompliziert.

Karu
19.03.2009, 20:33
basti, das geht gerade gegen skaterline und ist Offtopic - hat also nichts mit deinem Fall zu tun *smile*

*kevke anschau*
"Auch du lesen lernen musst, junger Padavan!"

Ansonsten hast du schon Recht kevke.
Dieses "Verbot" ist nichtig <Punkt>


LG Karu

basti81de
22.03.2009, 15:31
Das Problem ist folgendes: Wenn ich mich melden würde um aufs Klo zu gehen, würde mir der Lehrer sagen: "Nein, das ist verboten!"

Würde ich trotzdem gehen, bekäme ich 2 unentschuldigte Fehlstunden.

Naja, wenns wirklich mal zu doll drücken sollte, werd ich fragen, dann einfach gehen und den Rest kläre ich dann mit meinem Anwalt.

Mir gehts ja nicht nur um mich. Ich denke, es ist ein Grundrecht auf die Toilette zu dürfen. Und das will ich einfach durchfechten. Ich sehe es halt einfach nicht ein, mich aktenkundig rechtfertigen zu müssen. Ich jedenfalls fühle mich in meinen Grundrechten eingeschränkt.

dlviennoise
22.03.2009, 16:59
"Die Natur lässt sich nicht zwingen" heißt es schon in Büchners "Woyzeck".

Also SchülerInnen in der Hausordnung vorzuschreiben, die Toilette während des Unterrichts nicht zu benutzen, sollte eigentlich zu einem Aufschrei führen.

Ich würde aus Protest, aus der Schule austreten (im doppeldeutigen Wortsinn).

wetypd
22.03.2009, 23:07
Ohne die entsprechende Passage der Hausordnung gutheißen zu wollen... wer sich nicht erklären kann wie es zu so etwas kommt, der erlaube sich den Spaß eines Praktikums an einer Schule, da wird einem das ganz schnell klar! Es ist ganz erstaunlich wie einem die Galle hochkommen kann, wenn derselbe Schüler, den man gerade in der Pause kartenspielend herumsitzen gesehen hat, keine 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn mit einer entsprechenden Bitte den Unterricht stört.

Eine Lösung die ich beobachtet und für gut befunden habe ist das mehrdeutige "Eigentlich sind dafür die Pausen da...", womit man - ohne einen nötigen Gang zu verbieten (grausame Vorstellung, ganz egal in welcher Rolle) - seine Missbilligung zum Ausdruck bringen kann und den Ball wieder zu den Schülern wirft. So lassen sich viele eigentlich unnötige und durch Langeweile motivierte Störungen langfristig vorbeugen und es wird i. d. R. nur noch gefragt, wenn es wirklich nicht bis zur Pause warten kann.

Wolf

Edit: Um das nochmal absolut klarzumachen: eine "sollte"-Formulierung verschriftlicht nur, was ohnehin klar ist und ist damit (so traurig es ist daß sie nötig ist) zu begrüßen. Gegen ein Verbot hingegen sollte ggf. vorgegangen werden, weil es in meinen Augen einen unzulässigen Eingriff in die Selbstbestimmung der Schüler darstellt bzw. ein Grundrecht einschränkt.

Foxhund
23.03.2009, 01:14
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Wurde hier ja so oft geschrieben. Aber gemacht hat es wohl keiner. Grundgesetzt *an den Kopf greif* Für wie voll soll euch noch nehmen? Ist ja wohl etwas zu Hoch gegriffen.

Mich würde mal interessieren um welchen Punkt es sich hier bei in der Hausordnung handelt.

Ein Verlassen des Unterrichts ist nur in Ausnahmefällen mit Genehmigung des Lehrers und nach Abmeldung im Schulbüro möglich

Das ist voll in Ordnung, weil Berufsschulzeit gleich Arbeitszeit ist und seinem Arbeitgeber bringt man auch einen Krankmeldung oder der gleichen bei fehlen vorbei. Ohne Irgendwelche Gesetze zu Zitieren.

Toilettengänge sind in den Pausen zu erledigen!

Da steht SIND nicht MÜSSEN und ein VERBOT kommt gar nicht im satz vor. Viel mehr ist das nur ein hinweiß wann man bitte aufs Klo gehen soll.

Bei gesundheitlichen Probleme ist der Lehrer zu informieren (aktenkundig).

Diese Regel gibt es auf allen Schulen. Wenn man Krank ist bleibt man zu Haus und gibt in der Schule und/ober beim Arbeitgeber bescheid. Dazu gab es bei uns die drei Tagesfrist die Krankmeldung abzugeben. Dies wurden dann vom Lehrer abgeheftet. Geschar dies nicht wurd der Betrieb von der Berufsschule angeschrieben.

Bei Verstoß gegen das ordnungsgemäße Abmelden wird rückwirkend keine Entschuldigung akzeptiert.

Finde ich super. Setzt aber bestimmt kein Lehrer um. Einfach in der Berufsschule fehlen! ja diese Menschen gibt es wirklich. Die es einfach noch nicht verstanden haben das sie da nicht für den Lehrer und/oder ihren Chef rum hocken sondern das sie das für sich selber machen.

Um noch was zu dem Türabschließen zu sagen. Das verstößt gegen die Brandschütz Bestimmungen und ist somit Verboten
Des weitern. Wer hier 45 Minutenblöcke hat. Die 5Minuten sind für den Klassenraum oder Lehrerwechsel da. Hat man zwei Doppelstunden so kann die 5Minutenpause endfahlen. Es ist keine Raucherpause ;) auch wenn meist genutzt dafür.




wink, wink,
Foxhund

Freggel_Buster
24.03.2009, 02:28
Moin Foxhund,

schön das du den Ausschnitt aus der Hausordnung, in dem ja nur normale Geselschaftliche- Arbeitsrechtlichekonventionen aufgeführt sind nochmal so ausführlich erklärt hast.

Ich hoffe das die " Ich habe ein Recht auf , auf was weis ich jetzt nich, aber Ich hab auf jeden Fall ein Recht darauf " Schreiber deinen Beitrag lesen und auch verstehen.

Tschau Freggel_Buster

PS. Du meintest sicher eine Doppelstunden, oder ?

compies
24.03.2009, 07:51
Ich vermisse in der Hausordnung gänzlich den Absatz:
"Toilettengänge führen dazu, dass die Teilnahme an der Unterrichtseinheit gänzlich nicht stattgefunden hat."

Wird das vom Lehrer entsprechend eingetragen ist das ein Fehler, der zu korrigieren ist. Sofern das an der Schule gängige Praxis ist scheint eine Beschwerde zunächst über den Dienstweg angebracht, nicht mit dem Anwalt. Allerdings sollte man sich dann auch an die Empfehlung halten in der Pause auch zum WC zu gehen. Wahrscheinlich dient es aber eher der Abschreckung um allzu häufige Unterbrechungen des Unterrichts zu vermeiden.

Die Behauptung, dass der Toilettengang im Abitur verwehrt werden kann ist falsch. Er unterliegt je nach Schule gewissen strengeren Regelungen, wie einer Aufsicht, die die Sanitärräume überwacht, dem Verbot gemeinsamer Toilettengänge und dergleichen.

Weiterhin besteht in Deutschland je nach Bundesland auch eine Berufsschulpflicht, die nichts mit der Minderjährigkeit oder Volljährigkeit zu tun hat. Sogar an einigen Hochschulen verpflichtet man sich im Rahmen der Ausbildung zur Anwesenheit. Somit wäre ich vorsichtig mit derartigen Behauptungen.

dennis
24.03.2009, 08:13
Guten Morgen,

natürlich darf keiner somit auch keine Schule verbieten auf Klo zu gehen. Die schreiben es nur rein, weil die vermeiden möchten, dass alle Schüler während des Unterrichts auf Klo rennen. Wenn du dringend musst, darfst du auch gehen. Wir durften es zumindest, sofern wir keinen anderen stören. Wenn man wirklich daran gehindert wird und dann ein Unfall passiert, könnte man die Schule sogar verklagen. In meiner Schule ging einer mal einfach aufs Klo, er hatte vorher gefragt und durfte nicht. Es gab dann großen Ärger. Die Lehrerin meinte, wenn er öfters während des Unterrichts aufs Klo müsste, sollte er eine Windel tragen. Recht hat sie ja, aber frech sowas zu sagen.

Gruß
Dennis

ichrocke
24.03.2009, 09:48
Wir sollten bei der Diskussion nicht vergessen, dass die Regel für (evt. über 18j) aber noch lange nicht erwachsene Personen aufgestellt wurde.

Und wenn die Sauberkeitserziehung bei einigen in der Berufsschule noch nicht abgeschlossen ist, dann sollte man der Schule danken, dass sie dort nachbessert.

Ein erwachsener Mensch würde tatsächlich eher Windeln tragen, als so eine "Anweisung" ernsthaft zu kritisieren.

Karu
24.03.2009, 15:24
Original von ichrocke
Ein erwachsener Mensch würde tatsächlich eher Windeln tragen, als so eine "Anweisung" ernsthaft zu kritisieren.

Dann wäre dieser "erwachsene Mensch" aber nach Kant nicht mündig.
Und genau das sollten Erwachsene sein.
Eine Regel zu befolgen nur weil sie irgendwo steht ... (ich mag den Satz net mal zu Ende schreiben ... ).

Aber ich glaube dein Gedanke - mit Verlaub - ist Wunschdenken als Tatsache.


LG Karu

the_kev
24.03.2009, 18:00
Original von ichrocke
Wir sollten bei der Diskussion nicht vergessen, dass die Regel für (evt. über 18j) aber noch lange nicht erwachsene Personen aufgestellt wurde.

Und wenn die Sauberkeitserziehung bei einigen in der Berufsschule noch nicht abgeschlossen ist, dann sollte man der Schule danken, dass sie dort nachbessert.

Ein erwachsener Mensch würde tatsächlich eher Windeln tragen, als so eine "Anweisung" ernsthaft zu kritisieren.

Ich würde mich wundern, wenn dieses ernst gemeint ist, das grenz ja schon fast an Selbstverstümmelung. Du würdest also allen ernstes es Vorziehen (Du bist wahrscheinlich ein schlechtes Beispiel) den Hohn und Spot der Klasse auf dich zu ziehen, weil du Windeln trägst? Hast du dich heute schonmal umgeschaut was mit Windelträgern oder allem was ausserhalb der Norm liegenden passiert?

Ich wünsch keinem, dass er das bischen Selbständigkeit aufgibt, für die fünf Minuten die er zum Toilettengang braucht.

Ganz davon ab hat dein Thread einen logischen Fehler. Die Schule ist, wird und war nie Ort der Sauberkeitserziehung. Das war weder in der Grundschule so (Die Lehrer hätten die Schüler lieber einpieseln lassen, als sie zur Toilette zu schicken), noch in den Weiterbildenden Schulen. Die Sauberkeitserziehung die du ansprichst, ist den Schüler so lange warten zu lassen, bis er platzt.
Ich komme aus dem Schulwesen, ich weis genau worüber ich rede. Die meisten Schulen in den Jahrgangsstufen 11-13 (oder Berufsschule) handhaben das anders, sie lassen für gewöhnlich den Schüler zur Toilette gehen (Ausnahmen bestätigen die Regel). Dann ab da ist der Schüler und nicht mehr der Lehrer für fehlendes Wissen verantwortlich.

Nocheinmal, Sauberkeitserziehung ist keine Allgemeindefinition für Pipi und AA, sondern alles auch drumherum, Händewaschen, Zähneputzen etc. Das Schulsystem gibt es nicht her, dass darauf geachtet wird. Es ist eh schon schwer genug überhaupt die Informationen in anderer Leute Köpfe reinzuhämmern, dass man mmit sich selbst zufrieden sein kann.


Ein erwachsener Mensch würde tatsächlich eher Windeln tragen, als so eine "Anweisung" ernsthaft zu kritisieren.

Ein erwachsener Mensch, der diesen Satz mit offenen Augen liest, würde sich vor lachen in die Hose machen... Ohne Windeln, sodass es jeder sehen möge und sich dazugesellt.

PS: Es ist eigentlich nicht meine Art, jemanden aufs niedrigste zu dezimieren, aber mir blieb leider nichts anderes übrig, als dazu meine klare Meinung zu sagen.

ichrocke
25.03.2009, 13:49
@Karu:
Ein erwachsener Mensch würde sich aus Respekt der Klasse gegenüber freiwillig für die Windeln entscheiden. Genauso wie er beim niesen die Hand vor den Mund hält und damit riskiert sich in die Hand zu spucken.

Wenn sich jemand freiwillig für etwas entscheidet um seine Mitmenschen nicht zu belästigen, dann ist er nicht unmündig.

Ich muss allerdings zugeben, dass ich davon ausgehe, dass erwachsene Menschen immer respektvoll miteinander umgehen wollen. Was wohl nicht immer zutrifft. :idee:

@kevke2001
Ich geb dir mal einfach recht und ignoriere deinen Beitrag

Karu
25.03.2009, 23:39
Original von ichrocke
Ein erwachsener Mensch würde sich aus Respekt der Klasse gegenüber freiwillig für die Windeln entscheiden. Genauso wie er beim niesen die Hand vor den Mund hält und damit riskiert sich in die Hand zu spucken.

Du vergleichst Äpfel mit Tomaten.
Hand vor den Mund ist schon sehr alt ~.~
Aus Resepkt vor der Klasse würde er in der Pause gehen wo er dazu Zeit hat.
Eine Windel anzuziehen (und damit jede Selbstachtung zu vernichten) um die Klasse zu respektieren - die es vermutlich net mal mitbekommt - nunja ... Träume sind Schäume.
Oder anders ausgedrückt: aus dir spricht der Windelfetischist, nicht ein aufgeklärter Mensch. Und ich glaube an diesem Punkt wird auch jede Diskusion mit dir scheitern.




Original von ichrocke
Wenn sich jemand freiwillig für etwas entscheidet um seine Mitmenschen nicht zu belästigen, dann ist er nicht unmündig.

Das ist wahr.


Original von ichrocke
Ich muss allerdings zugeben, dass ich davon ausgehe, dass erwachsene Menschen immer respektvoll miteinander umgehen wollen. Was wohl nicht immer zutrifft. :idee:

"Nicht immer" ist die netteste Umschreibung, die ich für dieses Problem bislang gehört habe ...


Kevkes Beitrag zu ignorieren halte ich für falsch.


LG Karu

saltor
26.03.2009, 01:17
Haben wir uns jetzt hier genug angegiftet? ich denke es ist nun genug.

dennis
26.03.2009, 07:57
Moin,

ich denke auch nicht, dass Schüler sich aus respekt eine Windel anziehen. Sowas ist wirklich nur Wunschträumen. Viele wissen noch nicht einmal, dass es Windeln für Jugendliche / Erwachsende gibt. Ich würde lieber aufs Klo gehen. Ich spreche jetzt nicht als Windelliebhaber, sondern als Schüler der nicht ausgelacht werden möchte. Selbst in der Berufsschule hört die Schadensfreude nicht auf. Da ich nun mal DL bin, habe ich auch schon mehrmals Windeln in der Berufsschule angehabt. Aber nicht deswegen, dass ich nicht den Unterricht störe.

Gruß
Dennis

ichrocke
26.03.2009, 15:07
Original von Karu
Aus Resepkt vor der Klasse würde er in der Pause gehen wo er dazu Zeit hat.
Eine Windel anzuziehen (und damit jede Selbstachtung zu vernichten) um die Klasse zu respektieren ...
Wir reden einwenig aneinander vorbei.

Ich spreche von Schülern die nicht in der Lage sind 90 min durchzuhalten (also bis zur Pause) und damit wirklich von solchen Regeln betroffen sind.

Bei sojemaden hat die Selbstachtung doch schon einen Knick bekommen, da geht es dann nur noch um Lösungen wie man damit umgeht.

Karu
26.03.2009, 16:37
Original von ichrocke
Ich spreche von Schülern die nicht in der Lage sind 90 min durchzuhalten (also bis zur Pause) und damit wirklich von solchen Regeln betroffen sind.

Bei sojemaden hat die Selbstachtung doch schon einen Knick bekommen, da geht es dann nur noch um Lösungen wie man damit umgeht.

Ich denke je nach Problem gibt es da eine andere Lösung.
Man hat nicht umsonst auch in der Berufsschule eine Vertrauenslehrer, einen Hauptlehrer (Klassenlehrer or whatever) oder gar ein Vertrauenslehrer.

Wenn ich das so sehe reden wir da wirklich aneinander vorbei *lächel*
Wir sollten beide lernen mehr zu schreiben - damit wir besser verstanden werden *smile*

*saltor knuddel*
Wir giften nicht rum, nur reden wir aneinander vorbei und das hat uns wohl "ein bißchen" frustriert. Es ist aber alles gut. :)


Zumal ich betroffen bin, und so eh aus meiner Sichtweise alles sage ^-^°
Und da wäre es mir viel lieber, wenn es ohne Windel gehen würde ~.~°
(Die Regelung halte ich für Unhaltbar - trotz allem)


LG Karu

the_kev
26.03.2009, 18:19
Original von Karu
...Die Regelung halte ich für Unhaltbar - trotz allem
LG Karu

Die Regelung brauchst du nicht für unhaktbar halten, da sie es ist!

Sowohl in den niederen Schulformen, als auch in den höheren Schulformen. Ist nicht die Achtung und der Schutz der Würde des Menschen, die Pflicht aller staatlichen Gewalt?

Schulen, sofern sie ihren Sitz in Deutschland haben, oder sich "Deutsche Schule" nennen, haben ihre Existenzgrundlage in erster Linie durch das Grundgesetz, andernfalls würden Schulen in Deutschland keinen Sinn machen.

Natürlich ist das deutsche Schulsystem marode, die Art des Unterrichts veraltet und der Ethos mancher Schulen nicht ganz regelkonform. Denn ist Flexibilität das Salz in der Suppe, welches sich Gesetze des Staates Deutschland nennen. Nicht desto trotz, hat der Mensch ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, bzw. keine zusätzliche körperliche Unversehrtheit. Dieses in Verbindung mit dem GG Artikel 1 Abs.1 hebelt jede Schulordnung auf, sofern sie die körperliche, geistige oder seelische Entwicklung des Menschen schadet oder einschränkt, sofern insbesondere dieser nicht seine bürgerlichen Ehrenrechte entzogen, oder aus gewichtigem Grunde verwehrt werden.

Das Ahnden des Verlassen des Klassenraumes könnte unter strengem Gesichtspunkt darüber hinaus als Freiheitsentzug gewertet werden, da die Bewegungsfreiheit des Menschen zwar nicht eingeschränkt, aber unter Strafe gestellt wird.

dlboy82
31.03.2009, 08:42
Bin zufällig auf das Thema hier gestoßen, und erinnerte mich dabei an einen tollen Indexeintrag aus Max Goldts "Die Kugeln in unseren Köpfen":
"Hitler, nichtkacken lassen von": Der Bezug war einfach der, dass es eben wirklich Strafrechtliche Regelungen gibt, dass man jemandem nicht die Notdurft verweigern darf, selbst wenn es wie in dem Beispiel in Goldts Buch Hitler wäre :) .

Habe mal ein wenig gegoogelt und auch folgendes gefunden, was etwas direkter zum Thema passt:

http://www.dr-etzel.de/html/mobbing_an_schulen_universitat.html

Anonymer
01.04.2009, 21:37
Sowas gabs zu meiner Schulzeit auch schon, wobei das auch erst knapp 8 Jahre her ist. ich habe mich dem grundsätzlich widersetzt. Ich lasse mir von niemandem vorschreiben, wann ich zur Toilette muss und wann nicht. Ich habe sicherlich versucht, die Pinkelpause in der Pause oder vor / nach Schulbeginn / ende zu tätigen, jedoch klappt das eben nunmal nicht immer.

Gehe zur Toilette wenn du musst, wenns geht, schieb es eben auf die Pause. Sollte dir jemand deswegen ans bein pinkeln wollen, geh zum Schulamt und beschwere dich. Die Fehlstunden die dann eingetragen werden sind rein rechtlich (aus meiner Sicht) nichtig.