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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Heute in der S-Bahn



poisonyvi
02.01.2009, 22:11
Hallo Ihr Lieben

Ich weiß einigen werden jetzt sagen, warum schreibst du uns so einen schmuß das sit doch nichts besonderes aber ich find es schon merkwürdig und erzählenswert und wem es nicht gefällt der muss es ja nicht lesen!

Also:
Ich bin heute in die S-bahn gestiegen (düsseldorf hbf) und da sass ein junges mädel (etwa20) drin mit einem schon aus dem augenwinkel sehr verdächtig wirkenden Packet. Also bin ich hin und hab mich ihr gegenüber gesetzt, Und tatsächlich sie hatte eine Tüte Windeln auf dem Schoß. Kendells größe M . Ich konnte meine Augen kaum abwenden.
Ich mach mir schon in die Hose wenn der Postbote mir nur ein Packet bringt in dem Windel sind und sie sitzt da als ob es das normalste der Welt wäre. Leider ist sie an der nächsten Halttestelle ausgestiegen und ich konnte kein foto mehr machen.

Ich war schwer beeindruckt von diesem Mut.

Naja vieleicht waren sie ja nicht für sie ?

Oder vieleicht gibt ihr das einen Kick?

Liebe Grüße und schönes Wochende
Yvi

Pampersfuchs
02.01.2009, 23:23
Also ich bin schonmal mit einem Paket Attends am Lenker vom Fahrrad in München von der Apotheke bis zum Candidplatz gefahren. War nichts besonderes ausser das man bissl mit dem fahren aufpassen muss :D

Kvetinka
03.01.2009, 03:58
Original von poisonyvi
Ich konnte meine Augen kaum abwenden.
Ich mach mir schon in die Hose wenn der Postbote mir nur ein Packet bringt in dem Windel sind und sie sitzt da als ob es das normalste der Welt wäre. Leider ist sie an der nächsten Halttestelle ausgestiegen und ich konnte kein foto mehr machen.



Hallo Yvi,

habe mal bei einem Steuerberater gearbeit, wo ich regelmäßig mit dem Bus hinfuhr. Als ich Ausstieg, haben da Mitarbeiter einer Behindertenwerkstatt mit Windelpaketen an der Haltestelle gewartet.

Ein Mandant hat seine Belege auch in einem leeren Windelkarton eingereicht.

LG Jasmina

cat
03.01.2009, 04:39
naja also das fotografieren würde ich unterlasssen ;-)

ich möchte ja auch nicht ungefragt fotografiert werden und dann mein bild in irgendwelchen foren wiederfinden, in denen ich nicht mal aktiv bin.

Karu
03.01.2009, 08:20
Original von cat
ich möchte ja auch nicht ungefragt fotografiert werden und dann mein bild in irgendwelchen foren wiederfinden, in denen ich nicht mal aktiv bin.

Vom rechtichen mal ganz abgesehen :)

Ob ich allerdings hier im Forum (öffentlicher Bereich) Fotos von mir sehen wollen würde?
Nein!
So hart das klingt ^-^°


LG Karu

poisonyvi
03.01.2009, 18:19
Ich wollte sie zwar fotografieren , ja !
Aber nicht um das Foto hier einzustellen.
zumindest nicht so das man die Persom erkennt , vieleicht ohne kopf oder so .
Aber ansonsten würde ich sowas nicht machen.

ich weiß auch das man nicht soeinfach leute ohne ihr einverständnis knipsen darf, aber das war mir in dem moment nicht so bewust und ich hab es ja auch nicht gemacht.

Traumbär
03.01.2009, 22:41
poisonyvi

Ich wollte sie zwar fotografieren , ja !


Darf ich mal ganz vorsichtig fragen, zu welchem Zweck du die Frau fotografieren wolltest?

poisonyvi
04.01.2009, 11:41
Wenn ich ehrlich sein , soll :

Ich habe keine ahnung !
ich hatte einfach das Gefühl ich müsse das tun.
Jetzt im Nachhinein finde ich das selber blöd, war aber einfach so.

Ich hätte das nicht schreiben sollen hier, ich wuste ja das das ärger gibt.
Aber ich dachte es wär einfach ein nettes erlebnis.
Es tut mir leid . Wird nicht wieder vorkommen.

Yvi

Traumbär
04.01.2009, 11:58
Hmm... ich find deine Erlebniserzählung ok. Mach dir mal keinen Kopf deswegen. :regenbogen:

An deinem Beispiel kann man vielleicht erkennen, dass Windeln für Nicht-Fetischisten was ziemlich normales sind, wo man sich keinen Kopf drum macht. Die meißten Ommas und Oppas tragen ab einem bestimmten Alter welche, und für deren Kinder/Enkel oder Pflegekräfte ist es eben selbstverständlich, sich mit den Dingern in der Öffentlichkeit zu versorgen und sie nach Hause zu transportieren.

Gruß Traumi

diaperboyphilipp
04.01.2009, 17:39
um erlich zu sein finde ich die erzählung super...
es zeigt doch, dass es in der heutigen Gesellschaft nicht mehr so stark ein Tabu Thema ist...das einzige, was interessant gewesen wäre: warum hate sie Windeln dabei...aber gut....das gehört vielleicht nicht hier hin...

tintin_01
04.01.2009, 18:33
Original von poisonyvi
Ich weiß auch das man nicht soeinfach leute ohne ihr einverständnis knipsen darf, .

Nein, nein - nicht das Fotografieren ist das Problem, sondern die Veröffentlichung. Für den Privatgebrauch - also als Amateur - darfst Du im öffentlichen Raum (also nicht in sogenannten geschützten Räumen) quasi alles ablichten, sofern Du keinen öffentlichen Ärger heraufbeschwörst. Das Recht am eigenen Bild betrifft immer (!) die Veröffentlichung des Bildes oder Films - gleichgültig ob Rundfunk, Print oder Internet.

P.S.:
Achso - was mir noch einfällt - die Beweiskraft des Fotos in unseren Köpfen ist ja "Wenn es kein Foto davon gibt, ist es nicht geschehen". Ich unterstelle einmal, daß Yvi deshalb eine Aufnahme machen wollte. An sich doch wirklich nichts schändliches...

kleinerNils
04.01.2009, 19:49
Original von poisonyvi
[...] Ich konnte meine Augen kaum abwenden. [...]
Vielleicht ist sie deswegen ausgestiegen? Oder hast Du unauffällig gekuckt?

romulus
04.01.2009, 21:04
ich denke, das ist alles gar nicht schlimm. wenn ich bei schlecker einlagen hole, gehe ich auch mit dem paket nach hause....und in frankreich habe ich ganz ungeniert windeln im supermarkt gekauft....alles kein problem :-)

poisonyvi
06.01.2009, 18:27
Original von kleinerNils

Original von poisonyvi
[...] Ich konnte meine Augen kaum abwenden. [...]
Vielleicht ist sie deswegen ausgestiegen? Oder hast Du unauffällig gekuckt?


Natürlich hab ich ganz unauffällig gekuckt, hab zeitgleich telefoniert , ich schätze es war wohl einfach ihre haltestelle.

pooh percy
12.01.2009, 01:54
Original von tintin_01

Für den Privatgebrauch - also als Amateur - darfst Du im öffentlichen Raum (also nicht in sogenannten geschützten Räumen) quasi alles ablichten, sofern Du keinen öffentlichen Ärger heraufbeschwörst. Das Recht am eigenen Bild betrifft immer (!) die Veröffentlichung des Bildes oder Films....


Vorsicht:



Einer der Punkte die auffallen, wenn man den Text des KunstUrhG liest ist, dass dort immer nur die Rede von „Verbreitung und Zurschaustellung“ von Bildnissen ist. Man könnte also durchaus auf den Gedanken verfallen, dass das Herstellen der Bilder als solches, das Fotografieren, frei ist, nur eben die Nutzung der angefertigten Bildnisse beschränkt wird. Genau dies ist aber einer der Punkte, in der die Rechtsprechung den Gesetzestext inzwischen ergänzt. Es darf nämlich nicht sein, dass ein „Fotografenopfer“ sich ständig darüber den Kopf zerbrechen muss, ob ein bestimmtes Bild nicht vielleicht doch noch veröffentlich wird; dieses Damoklesschwert möchte man niemandem zumuten. Daher gilt: wenn die Verbreitung und Zurschaustellung verboten wäre, dann ist es ... auch das Anfertigen der Bilder als solches.

link (http://www.law-blog.de/211/fotorecht-spezial-teil-8-wann-ein-bildnis-vorliegt/)


Nein, poisonyvi hätte sie nicht fotografieren dürfen.
Würd' ich mir, wenns mich beträfe, auch verbitten.

Auch wenn ich den Impuls verstehen kann... :)

klopfer
12.01.2009, 06:45
Original von poisonyvi
Wenn ich ehrlich sein , soll :

Ich habe keine ahnung !
ich hatte einfach das Gefühl ich müsse das tun.


Hast Du auch Stimmen gehört, die dir das befohlen haben? :D

Nein im Ernst: Er hat sie ja nicht fotographiert. Zwischen sich wünschen, etwas zu tun und es tatsächlich zu tun ist ein großer Unterschied. Träumen darf man.

poisonyvi
12.01.2009, 11:04
Original von klopfer

Nein im Ernst: Er hat sie ja nicht fotographiert. .


Komm ich echt so maskulin rüber ?

Ich dachte immer es fällt schon auf das ich ein Mädchen bin ???
Ich glaub ich sollte mir Gedanken machen. :D

Kvetinka
12.01.2009, 14:40
Original von poisonyvi

Original von klopfer

Nein im Ernst: Er hat sie ja nicht fotographiert. .


Komm ich echt so maskulin rüber ?

Ich dachte immer es fällt schon auf das ich ein Mädchen bin ???
Ich glaub ich sollte mir Gedanken machen. :D

Regst Dich ja auf wie eine Transe! :D

tintin_01
12.01.2009, 20:54
[i]Daher gilt: wenn die Verbreitung und Zurschaustellung verboten wäre, dann ist es ... auch das Anfertigen der Bilder als solches.

Nein, poisonyvi hätte sie nicht fotografieren dürfen.


Nein.

Dies ist die INTERPRETATION durch einen Rechtsanwalt, der das Gesetz in dieser Form AUSLEGT. Das ist nicht mit Rechtsprechung zu verwechseln. Zwar wird er versuchen, das im Fall der Fälle vor Gericht so durchzusetzen, wird aber (aller Voraussicht und Erfahrung nach) keinen Erfolg damit haben.

BTW, das "Recht am eigenen Bild" betrifft ausschließlich portraitartige Aufnahmen (Person formatfüllend). Läuft Dir einer durchs Bild oder sitzt irgendwo in Deinem Bildaufbau herum - pech gehabt. Nix Schadensersatz (welcher Schaden überhaupt?) Also immer die Ortsbesimmung (Umgebung) mit aufs Bild. Ausnahme: Verwendung des Fotos zu Werbezwecken oder kommerzielle Nutzung (Postkarten, Poster...). Zeitungen, Zeitschriften und Bücher gelten als Berichterstattung.

Bis vor kurzen wurde gegen mich wegen angeblicher Mißachtung des Rechts am eigenen Bild ermittelt. Das Verfahren wurde eingestellt, da der Beschuldigte (also ich) erwiesenermaßen unschuldig war. Es ging um eine Putzfrau, die etwa 1/5 des Formats füllte.

pooh percy
13.01.2009, 02:48
...finde jetzt auch nichts detailliertes dazu.

Er schreibt, dass die Rechtssprechung den Gesetzestext mittlerweile ergänze. Wenn der Mensch also nicht nur schwafelt, dann führt er _ergangene_ Rechtssprechung an.

Wie dem auch sei leuchtet mir die Argumentation ein, dass es mir als Fotografiertem nicht zuzumuten ist, darauf zu vertrauen oder zu überprüfen, dass oder ob das Foto nicht veröffentlicht wird. Der Fotografierte sollte also keine Schwierigkeit haben, den Fotografen zur Herausgabe bzw. Löschung des Fotos zu zwingen.

Und auch wenn Du Deiner Putzfrau nichts schuldig bist - wenn sie gut erkennbarer Bestandteil des Bildes und nicht Teil einer Menge war, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass Du das Bild behalten durftest, wenn sie das nicht wollte.

tintin_01
13.01.2009, 23:31
Original von pooh percy
leuchtet mir die Argumentation ein, dass es mir als Fotografiertem nicht zuzumuten ist, darauf zu vertrauen oder zu überprüfen, dass oder ob das Foto nicht veröffentlicht wird

Ja, so funktionieren Anwälte.
Es ist aber dennoch HUMBUG! Dann würde Artikel 5 des Grundgesetzes nicht mehr gelten.
Da offenbar keine ander Veröffentlichung ähnliche Ansichten unterstützt, haben wir es hier mit einer Einzelmeinung zu tun.

pooh percy
15.01.2009, 01:41
...Du bist mit einem Paket Windeln unter dem einen Arm und einem Seitensprung unter dem anderen zu einem Zeitpunkt unterwegs, zu dem Dein Chef und Deine Freundin glauben, Du lägest mit 39 Grad Fieber im Bett und dann kommt ein fremder Typ und fotografiert Dich, ohne zu fragen.
Und Du willst mir erzählen, Du findest das ok, nimmst es einfach so hin und vertraust darauf, dass der das nicht in irgendeiner Form publiziert, und sei es nur, dass er mit Deinem Chef im selben Fotoclub ist?

Wo schränktest Du den distanzlosen Vogel denn in seinem Recht auf freie Meinungsäußerung ein oder in seinem Recht, sich aus freien Quellen zu informieren? Bist Du eine Person der Zeitgeschichte? Dass durch das Bekanntwerden des Fotos Dein Recht der persönlichen Ehre verletzt werden könnte, ist sicher nicht von der Hand zu weisen. Und wenn sich der Typ auf die Freiheit der Kunst beruft - da ist die Publizierung ja schon impliziert.

Durftest Du das Foto Deiner Putzfrau denn nun behalten?

tintin_01
16.01.2009, 05:37
Ich beziehe mich mit meinen Äußerungen auf die Rechtssituation in Deutschland.

Also noch einmal: Das sogenannte "Recht am eigenen Bild", das im Kunsturhebergesetz beschrieben wird, betrifft "Portraitartige Aufnahmen". Alles andere sind sogenannte "Zeitzitate" und werden nicht erfaßt.

Die von Dir konstruierte Situation fällt einfach nicht unter die Regelung. Auch wenn Du es gerne so hättest.

In meinem konkreten Fall liest sich das folgendermaßen:

Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht <irgendwo> - Abteilung für Wirtschftskriminalität -, Geschäftszeichen, Datum.
Das Ermittlungsverfahren gegen <mich> <Ort>, <Kollegen> <Ort>
wegen Straftat nach dem KunstUrhG,
Strafanzeige der <Name> <Ort> <Datum>
wird eingestellt (§ 170 Abs. 2 Strafprozessordnung). Der Beschuldigte ist nach dem Ergebnis der Ermittlungen unschuldig.
<Name>, Staatsanwalt
Beglaubigt <Name>
Dienstsiegel

Das ist mir in 22 Berufsjahren einmal passiert - und nur, weil mancher meint, er wisse, was das Recht am eigenen Bild sei. Einmal unter rund 70.000 Veröffentlichungen.

Ein anderer Fall war der, daß ich eine Stimmungsaufnahme am Flußufer gemacht hatte und irgendwo im Bild saß ein Sportradfahrer in quietschbuntem Dress auf einer Bank herum. Peinlicherweise war das ein Inventmentbanker, der in dieser Zeit krankgeschrieben war und nun von seinem Chef eins auf die Raufe bekam. Der wollte Schadensersatz haben, drohte mit Zeter und Mordio, aber kein Anwalt wollte ihn vertreten. Es gab einfach keine Aussicht, einen solchen Prozess zu gewinnen. Das Foto war ein Zeitzitat im öffentlichen Raum. Es fällt nicht unter das sogenannte "Recht am eigenen Bild" das im Kunsturhebergesetz beschrieben wird. Punktum.

Daß so viele wegen des "Rechts am eigenen Bild" derart am Rad drehen, liegt (so unterstelle ich) an der Jedermann-Publikationsform Internet. Da wird von in Rechtsfragen unbeleckten Leuten flieißig geknipst und veröffentlicht. Jeder fühlt sich verfolgt. Und es gibt kein Korrektiv (den Fotochef, Redakteur, CvD, Chefredakteur, Verleger). Sie wissen einfach nicht, was sie tun...

Die Kollegen bei Springer, die den überhonorierten Amateurpaparazzo - Verzeihung - Leserreporter erfunden haben, beginnen nun zu ahnen, was sie der Branche damit angetan haben.

Und: Seit dem rätselhaften Tod der Prinzessin Diana ist die Branche unter Beschuß. Manche Boulevardmedien waren es zuvor auch, wenn sie über die Stränge geschlagen sind. Das ist aber stets rechtlich geklärt worden und die Verlage haben mitunter Schadensersatz zahlen müssen.

Was in Hollywood, London oder München etc. zwischen Prominenten und Paparazzi läuft, sind Auswüchse. Definitiv branchenunüblich. Aber gerade das Bizarre und Unglaubliche wird uns von den Yellow-Journalisten (hier meine ich die TV-Boulevard-Magazine) immer wieder unter die Nase gerieben. So ist ein Einduck über die Branche entstanden, der mit der Realität nichts zu tun hat. Aber wir wissen ja: "Images haben die Tendenz zur zirkulären Verfestigung". Hat man uns auf der Uni eingebleut.

pooh percy
18.01.2009, 00:40
Es geht um die Situation, die poisonyvi beschreibt. Das Foto, das sie gemacht hätte, hätte das Mädchen mit dem Paket zum hauptsächlichen Bildinhalt gehabt. Das erklärt ja hier die Fotografin in spe selbst. Nix Beiwerk, nix Menschenmenge, nix nicht erkennbar, nix Zeitzitat.

Es geht ja auch nicht um einen Strafrechtsbestand.
Aber ich bin mir sehr, sehr sicher, dass ich als fotografierte Privatperson in dieser Situation im Zweifelsfall erstaunlich weit gehen dürfte, um den Fotografen am Aufnehmen und/oder Behalten des Bildes zu hindern, wenn ich ihm nicht nicht durch herumhampeln vor der Kamera, durch Aufenthalt in unmittelbarer Nähe von Personen öffentlichen Interesses, durch Geldanahme oder eine der anderen Kriterien, die der Gesetzgeber da definiert hat - Du kennst sie bestimmt besser als ich - meine Bereitschaft fotografiert zu werden signalisiert habe und er meiner Aufforderung zum Unterlassen oder Herausgabe oder Löschen nicht nachkommt. Weil es mir nämlich unmöglich sein dürfte, die Verwertung oder Nichtverwertung des Bildes zu überprüfen und im Zweifelsfall des Fotografen habhaft zu werden, wenn er einmal den Platz verlassen hat.

stiller_leser
18.01.2009, 02:07
Mit einem guten Weitwinkel 2-3 Menschen neben ihr und vielleicht noch eine alte Kirche im Hintergrund durchs Fenster im Fokus und das Mädchen wäre nicht mehr der hauptsächliche Bildinhalt...

tintin_01
18.01.2009, 08:25
Ja, mach halt.
Ist Deine Sache, so lange auch Du die Grenzen des Rechtstaates nicht übertrittst.
Wer sich in die Öffentlichkeit begibt, begibt sich eben in Gefahr.

Ursnoopy
18.01.2009, 09:39
Was würdest du eigentlich dazu sagen, wenn von Dir jemand heimlich Fotos machen würde. Also es sollte schon bei jedem die Intimsphäre gewahrt werden!

pooh percy
19.01.2009, 02:01
Original von tintin_01
Wer sich in die Öffentlichkeit begibt, begibt sich eben in Gefahr.

Die da wäre, sich ungefragt fotografieren lassen zu müssen? Du selber führst ja die ganzen Handy-Youtube-Junkies und Hobby-Paparazzi an. Es gibt keinen erkennbaren Unterschied zwischen Amateuren, Spannern und Recht-am-eigenen-Bild-relevanten Fotografierern. Wie würdest Du selbst denn eigentlich reagieren, wenn Du merktest, dass irgendwer dich einfach so abgelichtet - und zwar, um auf den diskutierten konkreten Fall zurückzukommen - DICH und nicht irgendwas oder -wen in Deiner zufälligen Nähe?

Oder auch: Hey, Deine Freundin macht mich total spitz! Und zu meinem Glück es ist ja mein gutes Recht, wenn ich ein paar Fotos von der Wand dahinten mache, während sie so dekorativ im Bild rumsteht!

cassandra
19.01.2009, 07:14
Guten Morgen,

was ist eigentlich mit den Menschen, die einem ständig unbedarft durchs Bild latschen, während man sein gewünschtes, freiwilliges "Opfer" fotografiert??? Die sind doch in meinen Augen selbst Schuld... abgesehen davon, dass ich denen laut ein "Danke" hinterherrufe oder schimpfe wie ein Spatz... man kann schliesslich seine Augen aufmachen und gucken, wo man langrennt.^^

neugierig nachfragende Grüsse am frühen Morgen
cassi

Ginni
19.01.2009, 08:25
Original von cassandra
man kann schliesslich seine Augen aufmachen und gucken, wo man langrennt.^^


eigentlich hat man zu gucken, dass man mit seiner cam keinen stört.
mich nervt es auch, wenn ich photos mache und mir rennt einer ins bild. kann ich aber nicht ändern. ist schließlich deren gutes recht, da lang zu laufen.....

und ich finde es doof, wenn ich sehe, der will grad ein photo machen, ich bleib stehen, um der person nicht ins bild zu rennen und der macht da erstmal seine bilder, ich steh mir die beine ins bauch (und habs am besten auch noch eilig) und bekomm hinterher nicht mal ein nettes danke oder so..... nö nö... da sollen die doch 20 papierkorbphotos machen.....

pooh percy
19.01.2009, 09:50
was ist eigentlich mit den Menschen, die einem ständig unbedarft durchs Bild latschen, während man sein gewünschtes, freiwilliges "Opfer" fotografiert???

Die sind zum einen unaufmerksam oder unhöflich und zum anderen nicht Subjekt des Bildes. Und ich persönlich neige eher dazu, " 'tschuldschung!" zu rufen, wenn ich jemandem in sein KLICK reingerannt bin.

Die Frage ist doch: hat das von poisonyvi gesichtete Mädchen das Recht, sich gegen eine Aufnahme zu wehren, auf der sie ganz eindeutig das Subjekt wäre?
Und die sie noch dazu in einer Situation gezeigt hätte, in der die wenigsten Forenmitglieder würden fotografiert werden wollen, jedenfalls nicht ungefragt und nicht von Wildfremden.

pooh percy
19.01.2009, 10:44
Original von stiller_leser
Mit einem guten Weitwinkel 2-3 Menschen neben ihr und vielleicht noch eine alte Kirche im Hintergrund durchs Fenster im Fokus und das Mädchen wäre nicht mehr der hauptsächliche Bildinhalt...

Das sind die Fragen, die sich im Streitfall nach einer Veröffentlichung stellen. Hier gehts ja um den Moment des Fotografierens und die beim Googlen nur indirekt nachweisbare konkretisierte Auslegung der Gesetzestexte, die da sagt: in Zeiten von Fotohandys, Leserreportern, Youtube, Flickr, ABKönigreich und Co. ist es mir als Fotografiertem nicht zuzumuten, auf das korrekte Verhalten des Fotografen vertrauen zu müssen.
Bis vor 15 Jahren war Fotografie analog und Fotos erreichten schlimmstenfalls ein paar 100.000 Leute und verschwanden nach ein paar Monaten in Archiven. Heute kreisen sie ewig, und dabei ist Googles Gesichtserkennung (http://www.heise.de/newsticker/Google-erweitert-Picasa-um-Gesichtserkennung--/meldung/76881) noch gar nicht aktiv. Wie so etwas heute schon ausarten kann, hat Stefan Raab an Lisa L. oder auch Frau Maschendrahtzaun eindrücklich durchexerziert.

tintin_01
27.01.2009, 19:11
Original von pooh percy
Oder auch: Hey, Deine Freundin macht mich total spitz! Und zu meinem Glück es ist ja mein gutes Recht, wenn ich ein paar Fotos von der Wand dahinten mache, während sie so dekorativ im Bild rumsteht!

Die Diskussion ist nun keine Diskussion mehr.
So lassen sich keine pathologischen Probleme lösen.
Jedes andere Wort als "get a life, provocateur" wäre Zeitverschwendung.

pooh percy
27.01.2009, 21:46
Die Diskussion ist nun keine Diskussion mehr.
So lassen sich keine pathologischen Probleme lösen.
???
:neugier:


Jedes andere Wort als "get a life, provocateur" wäre Zeitverschwendung.
Du würdest dich von einem Typen, der unter dem Vorwand, sie bewege sich schließlich freiwillig in der Öffentlichkeit Deine Freundin ablichtet, provoziert fühlen?
Worüber streiten wir hier eigentlich?

racer
27.01.2009, 21:51
Hallo zusammen,
wenn ich zum eigendlichen Punkt nochmal was sagen dürfte? Also solte das Mädchen oder Junge Frau wirklich auf Windeln angwiesen sein dann zihe ich meinen Hut davor wie offen sie mit Ihrer Inko umgeht! Ich bin seit mehr als 15 Jahren Inko und bestelle meine Windeln im Internet.
Ich könnte mir das Kassenprodukt auch kommen lassen aber seit mehreren pleiten mit denen Dingern bin ich wieder bei einem Markenprodukt gelandet. Auch wenn ich zu zahlen muß. Auf keinen fall würd ich mich trauen mit Windeln in ein öffentliches Verkehrsmittel zu steigen und mich begaffen lassen so alla: hmmm hat der jetzt ne Windel an, sind die Windeln jetzt für ihn oder nich. Nee das trau ich mich einfach auch nach all der Zeit noch nicht. Obwohl ich gelernt habe meine Windeln und meine Inko zu verstecken so gut das auch möglich ist.

Gruß
racer

pooh percy
27.01.2009, 22:06
...und, glaubst Du, jemand hätte das Recht dich zu fotografieren mit dem Windelpaket?
Und wenn er es getan hat, das Foto zu behalten, auch nachdem Du den Mut aufgebracht hast, ihn zum Löschen aufzufordern? (Ich gehe heutzutage einfach mal von einer Digiknipse aus)