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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtsfragen zum Thema Windelfetisch?



dennis
23.03.2008, 22:08
Mich interessiert schon lange wie die Rechtslage für uns aussieht, ihr nicht auch? Welche Fragen interessieren euch eigentlich am meisten? Auf meiner neuen Homepage, sollen auch Rechtsfragen beantwortet werden. Natürlich mit Zusammenarbeit eines Anwalts. Ich habe drei für mich wichtige Fragen in einem Fallbeispiel aufgelistet.

Erste Frage: Wie sieht es eigentlich aus, wenn ein 18-jährige(r) einen 14-Jährige(n) Jugendlichen wickeln möchte? Darf er das? Oder ist es vielleicht sogar strafbar? Zur Info: Minderjährigen dürfen nur dann mit einem Erwachsenen Sex haben, wenn er / sie 14 Jahre alt bist, nicht zum Sex gezwungen, ausgenutzt oder missbraucht wird bzw. alle Schutzpersonen wie Lehrer, Chef, Pflegepersonal etc.). Ich selber finde nichts schlimmes dran einen Minderjährigen zu wickeln. Werde schließlich kein Sex mit dem haben.

Zweite Frage: Darf man sich in der Öffentlichkeit wickeln oder gewickelt werden? Wie ich weiß, ist das Wickeln in der Öffentlichkeit, nur dann erlaubt, wenn sich keine dritten Personen durch unser Handeln gestört fühlen. Wie mit dem Sex in der Öffentlichkeit. Fühlen sich andere Menschen gestört, ist es Strafbar.

Dritte Frage: Darf man eigentlich mit Babysachen oder mit Windeln in der Öffentlichkeit rumlaufen? Im FKK-Bereich kann ich mir das sehr gut Vorstellen, das es erlaubt ist, aber was ist, wenn ich aus Spaß vielleicht durch eine verlohende Wette durch die Stadt geht. Karneval ausgenommen.

Was meint ihr dazu?

Gruß
Dennis

Bongo
23.03.2008, 22:27
Oh mein gott :)

@1: lass es halt einfach ;)
@2: für soetwas gibt es überhaupt keinen plausiblen grund, also dürfte das unter "erregung öffentlichen ärgernisses" fallen. also: lass es halt einfach ;)
@3: naja möglicherweise lachen sich die leute halt über dich den a.... ab, je nachdem wie krass die babysachen rüberkommen. aber im allgemeinen ist das rücksichtslos, und es gibt auch keinen plausiblen grund dafür, sowas zu machen. es wirft ein schlechtes licht auf uns alle. und es könnte für kinder die das sehen recht ...sagen wir mal verwirrend sein. also: lass es halt einfach ;)

Pampersfuchs
23.03.2008, 23:06
Da kann ich mich Bongo anschliessen, ich würde das einfach sein lassen...

Rudi
23.03.2008, 23:29
Das Problem ist abhängig davon, wie es ein Staatsanwalt sieht. Und die haben manchmal recht verschiedene Ansichten.

Hinzu kommt, dass JEDE Person den 18jährigen anzeigen könnte - mit dem selben Ergebnis.

Meine Meinung: Am sichersten ist, wenn beide über 18. OK?

Ginni
23.03.2008, 23:30
mh, zwischen rechtsgrundlagen (gesetzen) und gesellschaftlichem verantwortungsbewusstsein ist ein unterschied.
es ist möglich, dass man etwas vom gesetz her darf, was in unserer rechtsauffassung (gesellschaftlich) verboten ist. heisst, unsere moral macht uns einen strich durch die rechnung ;)

zu deinen fragen habe ich keine antwort, da ich die entsprechenden gesetzestexte nicht kenne, aber da du geschrieben hast, dass du mit einem anwalt über solche rechtsfragen erörtern wirst, empfehle ich dir, mit ihm darüber zu sprechen. dann kannst du dir sicher sein, was du rechtlich darfst. ob du es dann aufgrund deiner moral tust, steht dann wieder auf einem anderen blatt.

the_kev
24.03.2008, 02:20
Original von dennis
Mich interessiert schon lange wie die Rechtslage für uns aussieht(...)


Dann wollen wir mal sehen:



Erste Frage: Wie sieht es eigentlich aus, wenn ein 18-jährige(r) einen 14-Jährige(n) Jugendlichen wickeln möchte? Darf er das?

Jain, geht man von einer sexuell motivierten Ereigniskette aus, so muss gesagt werden, dass wenn es sich um Einvernehmlichen "Wickelspielen" handelt, keine rechtlichen Schritte zu erwarten sind. Geht man davon aus, dass es sich um ein nötiges Übel handelt, wird es auch keine rechtliche Nachfolge haben. Und ums ganz verqueer zu machen. sofern die passive Person die Aktive Person dazu auffordert dieses zu tun, wird auch keine rechtliche Ereigniskette in Gang gesetzt.
Der "Kasus Knaxus" ist wenn entweder sich eine in einem Untergeordnetenverhältnis Verbesserung verspricht, oder ein Übergeordneter, den Untergeordneten dazu zwingt, oder Vergütungen (wie auch immer geartet) in Aussicht stellt. Hier wird die Kiste gefährlich. Außerhalb eben genannter Grenzen ist das kein Problem.



Zweite Frage: Darf man sich in der Öffentlichkeit wickeln oder gewickelt werden? Wie ich weiß, ist das Wickeln in der Öffentlichkeit, nur dann erlaubt, wenn sich keine dritten Personen durch unser Handeln gestört fühlen.

Definitiv JA, Warum? Beim Wechseln von Windeln, ähnlich wie die Notdurft bei Kindern handelt es sich um ein Grundbedürfnis (Sauber, Satt, Warm)Unterschied, Kinder haben theoretisch überall die Möglichkeit ihre Notdurft zu verrichten, sei es in öffentlichen Toiletten, oder auch in den Toiletten von Privathaushaltungen (Ja auch deines Dennis). Windelträger sind in diesem Grundbedürfnis stark eingeschränkt, es gibt zuwenig Möglichkeiten. Da Windelnwecheln ja in der Regel eine saubere Sache ist, dürfte es keine Probleme geben. Grundvoraussetzung ist natürlich, dass innerhalb eines zumutbaren Radiusses keine zumutbare Lösung existiert.



Dritte Frage: Darf man eigentlich mit Babysachen oder mit Windeln in der Öffentlichkeit rumlaufen? Im FKK-Bereich kann ich mir das sehr gut Vorstellen,

JAIN Es ist ganz klar, dass Babysachen, Windeln etc. wann immer getragen werden dürfen, es sei denn dass ein offensichtliches sexuelles Interesse im Vordergrund steht.
In sofern ein NEIN.
Darüber hinaus haben viele FKK Vereine und Saunabetriebe in Ihren AGB einen "Inkontinenzparagraphen" eingeführt, der den Inkontinenten, oder Spaßwindelträger (da wird kein Unterschied gemacht), wie auch immer, dazu verpflichtet sich beim Bademeister, oder andere Instanzen im Schwimmbad etc. an- und abzumelden und teilweise sogar gesonderte Kleidung (Schwimmwindel etc.KoPP) zu tragen. Ist der Windelträger nicht in der Lage eine entsprechende Verpflichtung einzugehen, so wird diese Aufgabe der Begleitperson mit der sich der Windelträger dort befindet auferlegt. Bevor man also mit Windeln in eine Badeanstallt geht, immer die AGB einsehen, dank Internet ist das relativ unkompliziert. Und am besten ist es, nocheinmal vor Ort zu fragen.


Was meint ihr dazu?

Gruß
Dennis

Tut dies zu meinem Gedächtnis

WSvenH
24.03.2008, 03:01
Also ich finde diese Fragen seltsam, und fuer mein reales Leben total uninteressant. Aber du hast dir da gleich nen Anwalt geschnappt, und den gefragt?! Mutig.


VG
Sven

the_kev
24.03.2008, 03:09
Wünscht ihr euch die entsprechenden Paragraphen dazu?

cat
24.03.2008, 03:34
also zu punkt 1:

Das wurde schon öfter hier im forum Diskutiert. Der Punkt ist der, das dich jeder der davon was mitkriegt anzeigen kann und damit hast der ältere schlechte Karten. Die genaue Rechtslage wurde aber hier schon öfter erörtert.


zu punkt 2:

Gibt bestimmt ne Erregung öffentlichen Ärgernisses. Wär dasselbe wie wenn jemand nackt rumläuft.

Ausnahme, es gibt keinen anderen zumutbaren Ort zum wechseln. Zumindest sollte man es nicht unbedingt mitten auf ner Kreuzung machen.


Zu Punkt 3:

hmmm keine ahnung. Glaub das ist en Grauzone

the_kev
24.03.2008, 04:43
Original von catman
also zu punkt 1:

Das wurde schon öfter hier im forum Diskutiert. Der Punkt ist der, das dich jeder der davon was mitkriegt anzeigen kann und damit hast der ältere schlechte Karten. Die genaue Rechtslage wurde aber hier schon öfter erörtert.

Diese Argumentation ist definitiv falsch, sorry! Von Seiten des Gesetzes gibt es keine explizite Altersregelung von Missbrauch zwischen Jugendlichen (Mit vollendung des 14. Lebensjahres bis zum vollenden des 18. Lebensjahres) und Heranwachsenden (folglich bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres), es sei denn, dass man einen §174 StGB "Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen" implizieren könnte, es sei denn es würde eine Notlage ausgenutzt, oder die Person ist gesitig nicht in der Lage die möglichen Folgen zu erkennen, dieses ist grundsätzlich strafbar. Ganz davon ab, der Versuch ist strafbar.

Grundsätzlich würde natürlich die Voraussetzung sein, dass es sich beim Windelnwechseln um eine potentiell sexuelle Handlung handeln würde. Ich lese schon die Zeitungsanzeige: Großer Lauschangriff im Kinderzimmer, Wickelkomoden im Visier der Fahnder.


Original von catman
zu punkt 2:

Gibt bestimmt ne Erregung öffentlichen Ärgernisses. Wär dasselbe wie wenn jemand nackt rumläuft. Original von catman

Ach hier: Sorry, ein sexuelles Interesse zu implizieren, bei der Unschuldsvermutung des deutschen Rechtstaates halte ich für gefährlich. Auch das Gleichsetzen mit Nackheit und Windeln als sexuelles perpetuum mobile ist argumentativ schlichtweg falsch. Damit würden zum Beispiel 90% aller Windelträger (Kinder, Behinderte und Alte Menschen) per se kriminalisieren, willst du das wirklich? (§ 183 StGB f.) Schau dir den Paragraphen mal an und erkläre mir, wo du die sexuelle Handlung beim Windelnwechseln siehst. Okay, Schrubben und Bl**** is nicht!


Original von catman
Ausnahme, es gibt keinen anderen zumutbaren Ort zum wechseln. Zumindest sollte man es nicht unbedingt mitten auf ner Kreuzung machen.
Original von catman

Doch! Die Erfüllung der Grundbedürnisse (siehe oben) wiegen schwerer als das Bedürfnis der Gesellschaft. Hier insbesondere Artikel 1 des GG "Die Würde des Menschen ist unantastbar(...) Aber auch §3 Abs. 3 (...)Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Jeder Ort ist potentiell dazu geeignet als Wickelplatz genutzt zu werden.

Ich gebe dir in sofern Recht, dass wenn eine wahl getroffen werden "kann", nicht unbedingt eine Kreuzung benutzt werden sollte. Hier stellt sich die Frage, wiegt die Blosstellung der Person beim Windelwechsel nun im Großen und Ganzen schwerer als die Blosstellung einer ausgelaufenen Windel? Was ist dir lieber?




Original von catman
Zu Punkt 3:

hmmm keine ahnung. Glaub das ist en Grauzone

Original von catman

Keine Grauzone (Siehe §3 Abs.3 GG) Schwimmwindeln sind bei Inkontinenten idR. Kassenleistungen, da sie zur Integration beitragen. (Siehe meinen threat oben).

PS: Mit der entsprechenden Argumentation kann man einen Mörder zum Opfer machen.

the_kev
24.03.2008, 04:54
Original von dennis
Erste Frage: Wie sieht es eigentlich aus, wenn ein 18-jährige(r) einen 14-Jährige(n) Jugendlichen wickeln möchte? Darf er das?

Wenn man nun hingeht und NICHT von einer sexuell motivierten Ereigniskette ausgeht, ist natürlich alles in Butter! :bussi:

diaper:in:space
24.03.2008, 06:06
Also Kevke, Du scheinst davon auszugehen, dass es um Inkontinente geht. Das steht aber nirgends, und wir sind hier in einem AB / DL-Forum, deswegen gehe ich eher von ABs und DLs aus, und dann ist es definitiv kein Grundbedürfnis mehr und ganz sicher Erregung öffentlichen Ärgernisses.

Grüße,

Weltraumwindel

the_kev
24.03.2008, 09:29
Original von diaper:in:space
Also Kevke, Du scheinst davon auszugehen, dass es um Inkontinente geht. Das steht aber nirgends, und wir sind hier in einem AB / DL-Foruml

1. DIS, habe ich etwas verpasst? Natürlich ist dieses Forum auch durch einen nichtganz unerheblichen Anteil von Inkontinenten bevölkert.

2. Nein, ich gehe nicht von der Seite eines Inkontinenten aus. Natürlich baue ich meine Argumentationskette darauf auf. Macht nicht viel Sinn 'nem Polizisten zu sagen, ganz davon abgesehen, dass niemals eine solches Gespräch zustande kommen wird, das ich Windeln mag.

Aber selbst dann handele es sich technisch gesehen um die Erregung öffentlichen Ärgernisses (§183a StGB) nach wie vor, keine sexuelle Handlung. Was zutreffen könnte wäre §183 StGB Also eine exhibitionistische Handlung. Aber auch hier würde dieses, bei entsprechender Argumentation, keine Anwendung finden. Warum? Der Paragraph 183 geht von einer exhibitionistischen Handlung aus, der Windelnwechselnde setzt sich maximal selbst Dritten aus. Dir muss erstmal diese exhibitionistische Handlung vorgeworfen werden. Dieses wird nicht passieren.

Fairer Weise muss ich jedoch dazu sagen, das Ganze funktioniert einfacher, wenn man zu zweit ist. Ein wickelnder Part und ein gewickelter. Wenn ein einzelner sich selber Wickeln kann, ist er theoretisch auch in der Lage den "Füllstand" zu kontrollieren. Und dennoch erstmal wir kein Polizist deutschlands von einer Straftat ausgehen.

Es bedarf eines gewissen "Schneids" eine solche Argumennskette aufzubauen, folglich sollte Derjenige der dieses zu tun gedenkt diese Fälle alle durchgegangen sein. Deshalb baue ich GRUNDSÄTZLICH mit meinen "Windelkindern" ein Konstrukt, was wäre wenn und spreche in einem solchen Fall vor. Teu teu teu, bis jetzt ist alles Gut gegangen. Natürlich, frei nach Einstein: Nur die Dummheit ist unendlich.

Erfahrungsgemäß sind Menschen doch toleranter als allgemein angenommen wird. (Man möge mir bitte nachsehen, dass es Präzedenzfälle geben mag, die sich meiner Kenntnis entziehen, habe jedoch vorher meine Quellen ausgeschöpft, es gibt keine primären Fälle von Windeln und des 13. Abschnittes StGB - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 - 184f) Sekundäre Fälle außerhalb des Abschnitts 13 existieren, aber spielen in unserem Fall keine Rolle (Quelle: Metalaw)) folglich ist das Eis, auf dem wir uns bewegen relativ sicher. Wer von einem entsprechenden Gerichtsurteil weiß, bitte Amtsblatt- und Urteilsnummer hier posten, würde mich sehr darüber freuen. Andererseits muss man dieses natürlich nicht herausfordern.

Mit freundlichen Grüßen

Kevke

dennis
24.03.2008, 13:29
Hallo Leute,

Vielen Dank für eure Antworten. Ich weiß das in den verschieden Beiträgen schon mal über Rechtsfragen diskutiert wurden. Besonders die Frage, ob man Minderjährige wickeln darf. Die meisten hier, wollen es nicht, weil sie denken, dass es strafbar ist. Aber das stimmt ja nicht so ganz. Solang man kein Geschlechtsverkehr mit demjenigen hat, ist es erlaubt. Ich finde es schade, dass das Windel tragen gleich immer mit Sex verbunden wird. Man kann auch zusammen Rollenspiele spielen ohne Sex zu haben. Oder habt ihr bei jedem Wickelspiel, Sex?

Ich hätte keine Probleme damit, eine(n) Minderjährige(n) zu wickeln. Ich suche auch nicht danach, sondern es muss sich ergeben. Ich werde mich auch nicht jetzt unbedingt mitten in der Öffentlichkeit wickeln lassen, der reiz muss ich aber sagen, besteht schon. Auch jetzt nur in Windeln rumlaufen, würde ich in einem normalen Schwimmbad auch nicht machen. Ich möchte ja nicht fremde Personen mit meiner Leidenschaft stören.

Gruß
Dennis

TrasBln76
24.03.2008, 13:49
Und da haben wirs wieder Gesellschaftliche Normen und die Theoretiker und die Gesetze....

Mfg Tras :(

nessie
24.03.2008, 19:49
zur Frage 1: Lies das StGB, §§ 174 - 184 c. Das gibt´s als Taschenbuchausgabe für wenig Geld beim Buchhändler und ansonsten sicher auch irgendwo im Netz. Eine Zusammenfassung würde fast immer vereinfachen, interpretieren und verfälschen. Insbesondere käme bei Deinem Beispiel § 182 StGB in Betracht, dessen Voraussetzungen Du nur ungenau und unvollständig wiedergegeben hast. Ob es sich um eine sexuelle Handlung handelt (§ 184 c StGB) dürfte ein Grenzfall sein und sowohl von den Umständen des Einzelfalls als auch von der Vorstellung der beurteilenden Person abhängen - pauschal ausschließen kann man es keinesfalls. Die Voraussetzungen des § 182 StGB- dessen Erstreckung auf alle unter 18-jährigen geplant ist - sind ebenfalls recht subtil und schwer im Einzelfall sofort eindeutig auszuschließen, insbesondere "die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung auszunutzen" - das führt dazu, dass jedenfalls Risiken verbleiben. Also vermeide es lieber, Dich auf einer Webseite allzu unbesorgt darüber zu äußern, schließlich gibt es Straftatbestände wie Anleitung zu oder Billigung von Straftaten (§ 130a, 140 StGB). Du setzt Dich einem völlig unnötigen Risiko aus.

zur Frage 2,3: In Betracht kommt neben den hier diskutierten und ebenfalls jedenfalls nicht völlig auszuschließenden Straftatbeständen nach §§ 183, 183 a StGB auch die Variante, dass ein Polizist darin eine Störung der öffentlichen Ordnung im Sinne des jeweiligen Polizeigesetzes Deines Bundeslandes sieht, insbesondere, wenn sich Personen gestört fühlen. Er könnte dann zum Beispiel einen Platzverweis aussprechen. Auf Privatgelände könnte der Inhaber auch sein Hausrecht ausüben und jemanden rauswerfen. Diese Schienen existieren neben der strafrechtlichen.

Vieles mag (zu Frage 2 und 3) untergehen oder stillschweigend toleriert werden. Aber eine eindeutige Situation der Straffreiheit existiert nicht. Du tust Dir daher keinen Gefallen, wenn Du im Internet das Gegenteil behauptest, insbesondere, wenn sich dann Leute auf Dich berufen, wenn sie Ärger haben.

djwindel
24.03.2008, 19:52
Original von dennis
Erste Frage: Wie sieht es eigentlich aus, wenn ein 18-jährige(r) einen 14-Jährige(n) Jugendlichen wickeln möchte? Darf er das? Oder ist es vielleicht sogar strafbar?

Wo kein Kläger auch kein Richter. Dennoch halte ich es für gewagt. Wenn du nicht Zivildienstleistender oder direkter Angehöriger bist, könntest du Probleme bekommen. Und das geht in unserem RECHTSstaat verdammt schnell


Original von dennis
Zweite Frage: Darf man sich in der Öffentlichkeit wickeln oder gewickelt werden?
Solange sich keiner daran stört. Ich meine Babys werden auch schon mal in der Öffentlichkeit in einer stillen Ecke die Windeln gewechselt. Bei "uns" dürfte das etwas anders aussehen. Ich selbst würde es nicht machen, von daher beschäftigt mich die Frage auch nicht ernsthaft.


Original von dennis
Dritte Frage: Darf man eigentlich mit Babysachen oder mit Windeln in der Öffentlichkeit rumlaufen? Im FKK-Bereich kann ich mir das sehr gut Vorstellen, das es erlaubt ist, aber was ist, wenn ich aus Spaß vielleicht durch eine verlohende Wette durch die Stadt geht. Karneval ausgenommen.


Also ich weiss das RTL schon so verrückte Sachen gemacht hat. Wo kein Kläger auch kein Richter - das würde ich auch hier sagen. Karneval ist wieder etwas anderes, solange sich niemand belästigt fühlt.
In der Stadt dürfte das adners asusehen - denke da an Erregung öffentlichen Ärgernisses.

zweistein
25.03.2008, 13:40
Original von dennis
Die meisten hier, wollen es [Minderjährige wickeln] nicht, weil sie denken, dass es strafbar ist. Aber das stimmt ja nicht so ganz. Solang man kein Geschlechtsverkehr mit demjenigen hat, ist es erlaubt.
Das ist so nicht ganz richtig. Das Gesetz verbietet nicht nur Sex, sondern alle sexuellen Handlungen. Spätestens, wenn einer der beiden erregt ist, ist es eine sexuelle Handlung. Du darfst davon ausgehen, dass schon ein Zungenkuss eine sexuelle Handlung ist. Wenn also beide sich einig sind, dass es nur darum geht von einer Windel in die andere zu kommen und dabei eigentlich völlig egal ist, dass der Eine den Anderen nackt sieht und im Schritt berührt, könnte es gut gehen. In allen anderen Fällen: Finger weg! - Im wahrsten Sinne des Wortes.

ichrocke
25.03.2008, 15:28
Original von Ginni
... es ist möglich, dass man etwas vom gesetz her darf, was in unserer rechtsauffassung (gesellschaftlich) verboten ist. heisst, unsere moral macht uns einen strich durch die rechnung ;) ...

Ich finde besser kann man es nicht ausdrücken.

Bei solchen Fragen sollte man nicht zu einem Anwalt laufen und sich beraten lassen, sondern einfach mal einen Abend in sich gehen und fragen ob es für einen moralisch vertretbar ist soetwas zu machen.

Es kommt immer auf den Einzelfall an, und das eigene Gewissen kann dich härter bestrafen als der Gesetzgeber.

sx1
01.08.2011, 21:39
Original von the_kev


Dritte Frage: Darf man eigentlich mit Babysachen oder mit Windeln in der Öffentlichkeit rumlaufen? Im FKK-Bereich kann ich mir das sehr gut Vorstellen,

JAIN Es ist ganz klar, dass Babysachen, Windeln etc. wann immer getragen werden dürfen, es sei denn dass ein offensichtliches sexuelles Interesse im Vordergrund steht.
In sofern ein NEIN.

Also da muss ich jetzt aber mal deutlich widersprechen.
Wenn ich mit Windeln rumlaufe, im Extremfall voll aufgegeilt und mir dazu einen Babylatz umhänge, kann mir das keiner verbieten, auch wenn ich so durch die Stadt renne - solange ich niemanden angreife, befummle, dumm anmache etc., sondern einfach nur da rumlaufe und mich ansonsten normal verhalte. Und solange ich niemandem nachstelle, kann es mir als Mann grundsätzlich - egal ob gewindelt oder nicht - passieren, dass ich mal einen Ständer bekomme. Das kann man ja schlecht verbieten.

Und nach meinem Rechtsverständnis ist es genauso legal - um einen Extremfall zu simulieren - nur in Windeln (und sonst nichts, als Mann; bei Frauen ggf. noch mit BH) durch die Stadt zu laufen, vorausgesetzt wieder, dass ich nicht rumpöble etc., sondern mich ganz normal verhalte.
Meine Geschlechtsteile sind hierbei verdeckt, und was ich anziehe bleibt letztendlich mir überlassen.

Da würde ich gerne wissen, auf welcher Rechtsgrundlage das verboten sein soll. Erregung öffentlichen Ärgernisses? Windel = Unterwäsche. Würde jemand in Badehose auch verhaftet werden? Nein. Selbst (männliche) Nacktradler werden regelmäßig nur dazu aufgefordert, einen Slip, i.d.R. werden hier sogar nur String-Tangas verwendet, anzuziehen.
Kurzum: Unter welcher Begründung würde mir der Gesetzgeber verbieten wollen, meine Unterwäsche (= Windeln) frei zu wählen!?

In dieser Fragestellung geht es - nochmals zur Erinnerung - nicht um sexuelle Handlungen, niemand wird gewickelt, es wird nicht gestöhnt, nicht onaniert usw., sondern um einen ganz normalen, sagen wir "Einkaufsbummel" durch die Stadt.
Hier müsste man sogar - bei ansonsten normalem Verhalten - sogar vor Rausschmiss aus einzelnen Geschäften, die öffentlich zugänglich sind, per Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt sein.

Über eine Erläuterung/Beantwortung, Korrektur oder Bestätigung würde ich mich sehr freuen.

P.S.: Dies ist keine Rechtsberatung, ich habe keine Ahnung, also verlasst euch um Himmels willen nicht darauf, was ich sage. Fragt einen Anwalt wenn ihr was sicher wissen wollt, auf den könnt ihr euch dann auch berufen, wenn was ist.

Tik
02.08.2011, 05:36
Puh sind das nicht sehr sehr theoretische Fälle?

Ich schätze mal öffentliches wickeln wird wohl stillschweigend toleriert, weil man annimmt, die Person ist inkontinent.

Rumlaufen in Babykleidung und Windeln wird wohl außer zu Karneval sehr selten oder gar nicht vorkommen. Ich könnte mir vorstellen das die Polizei einen erstmal mitnimmt und mal fragt was das eigentlich soll. Ich nehm mal an, das wird wohl unter Personalaufnahme und der freundlichen Bitte, das sein zu lassen, bleiben.

Ich denke mal es könnte unter Erregung öffentlichen Ärgernises fallen, genauso wie Nacktradeln, aber wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Aber ich nehm mal an, das der Nacktradler auch mehr Probleme kriegen würde, wenn er der Aufforderung nicht nachkommt. Biste brav, hat die Polizei auch weniger zu tun und extra Schreibarbeit mögen die auch nicht.

Tjo und zu 1. Wird wohl dasselbe gelten wie bei einer sexuellen Beziehung, wenns zur Auslebung des Fetischs ist. Da wirds wohl aufs Alter und die Distanz im Alter zwischen beiden ankommen. Bei 17 sagt man weniger als jetzt bei 14, selbst wenn der Partner nahe 30 ist.

Ginni
02.08.2011, 06:58
Original von Tik
Ich schätze mal öffentliches wickeln wird wohl stillschweigend toleriert, weil man annimmt, die Person ist inkontinent.


sorry, aber welcher inkontinente wickelt sich freiwillig in der öffentlichkeit?

selbst bei google kommt man da nur auf fetischseiten raus....

Flirty_one
02.08.2011, 08:01
Lustig, Dennis treibt mal wieder ne Sau durchs Dorf . :nene:

Philip
02.08.2011, 08:19
Wieso wird denn dieser Uraltthread nach über drei Jahren wieder "aufgewärmt"?!

sx1
02.08.2011, 11:44
Original von Philip
Wieso wird denn dieser Uraltthread nach über drei Jahren wieder "aufgewärmt"?!

Weil das Thema noch nicht geklärt ist und auch alte Themen, die man über Google findet, existieren, wo man dann nochmal seinen Senf dazugibt.
Wieso sollte man jedes Thema 5 mal neu eröffnen, wenn es dazu schon was passendes gibt?
Als es "damals" diskutiert wurde, habe ich es nicht mitbekommen, aber interessieren tuts mich trotzdem 8-)

Kvetinka
02.08.2011, 13:04
Ich darf zum Beispiel nirgendwo mehr arbeiten, weil ich dick gewindelt nach der Arbeit gesehen wurde und seitdem als pervers gelte. Ich werde halt so bestraft, auch wenn es gesetzlich nicht verboten war.

klopfer
02.08.2011, 13:22
Original von adriaperla
Ich darf zum Beispiel nirgendwo mehr arbeiten, weil ich dick gewindelt nach der Arbeit gesehen wurde und seitdem als pervers gelte. Ich werde halt so bestraft, auch wenn es gesetzlich nicht verboten war.

Bist Du sicher, dass es wirklich an einer ominösen (und wenn wirklich vorhanden -dann illegalen) Liste liegt oder nict vielleicht doch eher daran, dass man dir abspürt und spätestens beim ersten Gespräch merkt, dass Du derzeit wegen deiner Erkrankung eher eine Belastung als ein Gewinn für jede Firma sein wirst?

Alessia
02.08.2011, 13:23
adriaperla: du darfst sicherlich arbeitn nur kannst/willst du es gar nicht habe ich das gefühl,bzw willst es dabei belassen dass du mit deiner aussage recht hast und damit alle probleme für dich somit gelöst scheinen ;)

dies ist nur MEINE MEINUNG dazu und soll NICHT als angriff gelten oder dergleichen :)


zum thema: ich denke manche leute würden zumindest bei jungen typen oder mädels wie mir eher schmunzeln und das für ne verlorerene wette halten die nun eingelöst wird oder sowas :P

Kvetinka
02.08.2011, 13:39
@alessia

Du bist wie alle Kindertransen doch genauso untätig. Ich könnte höchstens irgndwo als Mann arbeiten, das könntest Du aber genauso tun.

Du sitzt doch genauso gerne zu Hause rum und klagst von Zeit zu Zeit, kann das und das nicht tun, weil kein Geld da.

Wegen alt und hässlich halten die mich für perverses Vollzeitfetisch-Schwein/Psychopath.

Kvetinka
02.08.2011, 13:48
Original von klopfer

Original von adriaperla
Ich darf zum Beispiel nirgendwo mehr arbeiten, weil ich dick gewindelt nach der Arbeit gesehen wurde und seitdem als pervers gelte. Ich werde halt so bestraft, auch wenn es gesetzlich nicht verboten war.

Bist Du sicher, dass es wirklich an einer ominösen (und wenn wirklich vorhanden -dann illegalen) Liste liegt oder nict vielleicht doch eher daran, dass man dir abspürt und spätestens beim ersten Gespräch merkt, dass Du derzeit wegen deiner Erkrankung eher eine Belastung als ein Gewinn für jede Firma sein wirst?

Als Mann, der Vollzeit im Fummel auf der Arbeit rumrennt störe ich mit meinem Vollzeit-Fetisch. Vernünftige Männerkleidung, Dreitagbart wären kein Problem. Dazu kommen die intellektuellen Defizite im Sozialverhalten wegen Autismus & Co.

Alessia
02.08.2011, 14:06
@adriaperla: ich sitze aktuell daheim rum weil ich sowas habe was sich ferien nennt.
aber ich bin nicht dauerhaft daheim sondern eig in letzter zeit sehr krass oft unterwegs.

dazu kommt dass ich nach den ferien mein abitur mache :)

und geld habe ich wohl genug nur nicht ÜBER! da ich aktuell alles gut verplane an einkommen :)

und in welcher beziehung bin ich denn untätig?!

naja wayneee

Kvetinka
02.08.2011, 14:14
Original von Alessia
@adriaperla: ich sitze aktuell daheim rum weil ich sowas habe was sich ferien nennt.


@Alessia

Du hast Schule und Ausbildung abgebrochen, bist zur Zeit also arbeitslos. Als junger Mann würdest Du jetzt eigentlich zum Bund gehen, da wird man wieder normal, weil da keine Zeit ist, so Fetische auszuleben, sich zu stylen (vollzeit).

Ich hasse mich für meinen Klamottenvollzeitfetisch und die Verstümmelungen, bin daher geisteskrank, weil ein normaler Mann so perverse Dinge höchstens heimlich auslebt.

Transexualität ist sein sozial nicht anerkannter kassenbezahlter VOLLZEITFETISCH, abartig und pervers.

cassandra
02.08.2011, 15:27
Kabbelt Euch nicht, ihr sitzt beide im selben Boot. Der Unterschied ist nur der, dass Alessia noch alles vor sich hat, was Jasmina schon hinter sich hat.

Nur weil ich eine gescheiterte Ehe hinter mir hab, muss ich nun nicht allen jungen Frauen abraten zu heiraten. ;)

Übrings am März 2011 müssen nur noch Freiwillige zur Bundeswehr (http://www.abendblatt.de/politik/article1728969/Ab-Maerz-2011-muessen-nur-noch-Freiwillige-zur-Bundeswehr.html)

lg cassi

Tik
02.08.2011, 22:09
Original von Ginni

Original von Tik
Ich schätze mal öffentliches wickeln wird wohl stillschweigend toleriert, weil man annimmt, die Person ist inkontinent.


sorry, aber welcher inkontinente wickelt sich freiwillig in der öffentlichkeit?

selbst bei google kommt man da nur auf fetischseiten raus....

Ich sagte "annimmt", nicht das es gängige Praxis wäre. Soll heißen, die Leute nehmen wohl eher an, das derjenige inkontinent ist und nicht "Oh guck ma da, nen Windelfetischist."

Und das es der Person wohl selbst peinlich ist, das er das machen muß, da wird dann wohl keiner groß glotzen, außer Kinder.

Treibhauseffekt
02.08.2011, 22:20
meine güte

wie kommt man auf die Idee als 18 Jähriger einen 14 Jährigen wickeln zu wollen

da hat aber wer genau die möglichen Grenzen erforscht ab wann ein Mensch in Deutschland unbestraft Sex haben darf

am besten wäre da wohl wenn die Grenze noch niedriger wäre

ne mal ernsthaft

wie man als Erwachsener, (wahrscheinlich älter als 18) auf die Idee kommt einen jungen Menschen (unter 18 = Minderjährig) wickeln zu wollen, kann man lange erörtern,

besteht hier ein bedarf, also der Betroffene ist inkontinent, was ein Arzt wird bestätigen können, so wird in erster Linie der Betroffene sich selber wickeln wollen, es sei denn er ist körperlich so gehandikapt das er dies nicht kann, erst dann, und erst dann darf eine Aufsichtsperson, welche beauftragt und notwendigerweise qualifiziert ist,(reale Mutter/Vater/Geschwister/Verwandschafft) oder eine Pflegekraft sich mit dem Wickeln des VBetroffenen beschäftigen, und zwar unter Wahrung seiner Würde alsoooo nicht in aller Öffentlichkeit!!!

wenn dieser Rahmen nicht eingehalten wird, könnt ihr Träumer euch doch denken was ein Richter sich durch den Kopf gehen lässt, und wenn der dann auch noch vernimmt das der Ältere einen Windelfetisch hat, ist hier der Missbrauch von Minderjährigen doch eindeutig
weil das ist es nämlichi, zur Abhandlung und Befriedigung des eigenen Fetisch sich an einen Minderjährigen vergreifen

sich da rauszureden, dazu gibt es kein Paragraphen, jeder Blinde mit Krückstock begreift doch da was los ist

wenn der 14 Jährige nun ganz gannz deutlich sagt, das er das doch auch wirklich selber wollte, kann der ältere mit einen Verweiss in seiner Akte davon kommen und einer Bwewährungsstrafe gegebenenfalls, sofern er nicht schon auffällig geworden ist
und das auch nur wenn der ältere wirklich grad so in etwa 18 Jahre alt ist,

wir haben hier in Deutschland ein Sexualrecht, dieses lässt zwar viel Spielraum, aber nur für die Kinder, damit diese sich sexuelle ohne Zwang frei entwickeln können ,, Erwachsene sind hier absolut exclusive
also wenn jemand hier nun mit ü 18 sich selber meint und feststellt das er ja vieleicht schon so 25 ist, und will jetzt mal ein 14 Jährigen an die Wäche, besteht hier ein ganz klarer Fall

weil in einen solchen fall sind die Grenzen mehr als ausgelotet undd soweit üpberschritten das man in Grunde nix mehr erklären muss

das solche Diskussionen immer mal wieder auftauchen ist beängstigend

LG
Treibhauseffekt


p.s. Gini und Zweistein hatten es schon auf den Punkt gebracht

Alessia
03.08.2011, 00:16
@adriaperla: das meinte ich mit du solltest dich echt mal über mich informieren.
ich habe niee die schule abgebrochen!
habe nach der schule halt bei meinem daddy ein wenig mitgearbeitet und bissl gechillt nach der schule. und nun mache ich mein abitur! :)

und ich bin weder nen mann und habe auch keinen fetisch wie du es nennst!
wenn transsexualität für dich nen fetisch ist dann bitte aber für mich ist transsexualität dies nicht!!!

die "verstümmelungen" und co hast aber ganz alleine nur DU zu verantworten adriaperla weil so ganz ohne sein beituhen macht ein arzt oder gutachter nix für dich ;)

und nur weil bei dir alles für dich scheiße lief gönne es doch wenigstens anderen ts mädels dass es bei ihnen besser läuft und es für die der richtige weg ist!

lg Elly :)

Kvetinka
03.08.2011, 12:50
Original von Alessia
@adriaperla: das meinte ich mit du solltest dich echt mal über mich informieren.
ich habe niee die schule abgebrochen!
habe nach der schule halt bei meinem daddy ein wenig mitgearbeitet und bissl gechillt nach der schule. und nun mache ich mein abitur! :)


@Alessia

Und Du erzählst mal wieder Märchen.

Fliehe weiter vor der Wirklichkeit mit krankassenbezahltem Fetisch.

Da hast schon mal die ersten Lücken im Lebenslauf. Dann noch* trans, da freuen sich die Personaler.......

Der Ernst der Lage scheint Dir nicht bewusst zu sein. Aber die Umwandlungspsychologen sparen ja die Themen Arbeit und Ausbildung generell aus, da die meisten Transen sowieso arbeitslos sind bzw. von der Fürsorge leben, etc.

Hormone/Anti-Babypillen wie Diane, etc. gibt es in Spanien und Frankreich in jeder Apotheke OHNE Rezept.

LG CJ

Alessia
03.08.2011, 13:12
neee ich erzähle keine märchen adriaperla!

ich sagte bereits dass es für MICH KEIN fetisch ist! nur weil es dies für dich ist/war dann bitte aber bei mir isses dies definitiv NICHT!

und meinste das stört später irgeeeendwen wenn du ne lücke in deinem lebenslauf hast?! wenn du ein abitur vorweisen kann oder im bestenfalle ein studium gemacht hast? WOHL KAUM! ;)

und ich kenne genug ts mädels die nun total gut angesehen sind trotz dass sie mal nen mann waren! das liegt immer an einem selber ob man sich einkugelt oder einfach "drauf scheißt" und selbstbewusst dabei ist ;)

naja mein psychologe hat mich drauf angesprochen und als er hörte ich mache nun mein abitur war für ihn die sache abgehakt :)


und diane 35 und co kriegt man in fast jedem land OHNE rezept so auch in den niederlanden :P

lg Alessia :)

Kvetinka
03.08.2011, 13:36
Original von Alessia
und ich kenne genug ts mädels die nun total gut angesehen sind trotz dass sie mal nen mann waren! das liegt immer an einem selber ob man sich einkugelt oder einfach "drauf scheißt" und selbstbewusst dabei ist ;)

@Alessia

Du kennst wohl die Situation in den Selbsthilfegruppen nicht. Dort gibt es sehr viele Arbeitslose, nur spricht niemand über das Thema!

PS: Geht es dann auch in Frauenkleidung in die Schule oder im Jungentarnmodus?

NaC3H3O2
03.08.2011, 18:34
Ähm Mädels... hört doch bitte auf euch zu zerfleischen. Ich weiß das klingt jetzt doof oder dahergeredet trozdem, ich finde es nicht schön wenn sich zwei Menschen die das selbe fühlen, zerfleischen, ich sage auch manchmal einem anderen Autisten das etwas nicht gut war, aber nie öffentlich, sowas könnt ihr doch bitte bitte bitte per PN klären, auch wenn ich euere Diskussion interessant finde, finde ich es doch schade, dass ihr das so austragen müsst.

Alessia
04.08.2011, 12:10
doch adriaperla kenne die situationen in den selbsthilfegruppen zumindest von der wo ich war.
und du hast recht bezieht man seine erfahrungen NUR darauf dann magst du recht haben dort liegt die arbeitslosenquote wirklich sehr hoch!

aber ich beziehe auch meine erfahrungen und erzählungen von anderen jungen ts mädels(U35) mit ein und dort sind alle total gut im job integriert oder abitur und studieren. es geht also wenn man sich drum bemüht.

und was die frauenklamotten angeht: JAPS so werde ich auch in die schule gehen! weil ich gehe so ja auch bereits öffentlich raus und auch auf partys ;)

lg Elly

cassandra
04.08.2011, 14:23
Meine Rede! Zur Erinnerung:


Original von cassandra
Kabbelt Euch nicht, ihr sitzt beide im selben Boot. Der Unterschied ist nur der, dass Alessia noch alles vor sich hat, was Jasmina schon hinter sich hat.

Nur weil ich eine gescheiterte Ehe hinter mir hab, muss ich nun nicht allen jungen Frauen abraten zu heiraten. ;)

...

Übrigens denke ich, dass das Problem auch darin liegt, dass du, liebe Jasmina, vieeel früher angefangen hast, dich zu wandeln. Und du liebe Elly, hast das Glück, dass du erst anfängst, nachdem für eure "Gruppe" (weiss kein besseres Wort grad) eher heutzutage Verständnis gezeigt wird. Es wird doch immer öfter im TV etc. diskutiert und so steigert man auch Verständnis. Dazu kommt, dass man als Mädchen im Männerkörper bessere Ausgangschancen hat, wenn man eh schon einen sportlichen oder androgynen Körper hat. Ist dieser eher schon recht männlich, dann ist es schwieriger... *denk*

Nichts desdo trotz, Jasmina, wenn ich mir dein Galariefoto anschaue, wo du das blaue Tshirt anhast, dann sieht das doch wirklich fraulich aus!! Wirklich!! Mach was an deiner Einstellung und vielleicht etwas mit deinen Haaren, damit sie weiblicher rüberkommen, aber ansonsten ist es doch schon super. *find* Das ist wirklich ehrlich gemeint! :ja:

lg cassi

Alessia
04.08.2011, 14:59
jops ne freundin von mir meinte zu mir auch dass es nicht mehr lange dauern wird dann ist TS so normal akzeptiert in der gesellschaft wie heute die lesben und schwulen :)

klar hier und da eckt man immer mal nen bisschen an aber der großteil meines umfeldes reagiert darauf total gelassen :)

mag vielleicht wirklich an meinem jungen alter liegen und dass ich eh recht androgyn und zierlich gebaut bin :).

aber gestern zum beispiel war ich auf ner party und dort wussten noch nicht alle von meiner wandlung und als sie es erfuhren bzw gesehen haben meintn sie dass sie es respektieren und dass es sie interessiert(habeb mich dann auch erstmal 2 std mit fragen gelöchert :D) :)

lg Elly :)

P.S; und ich finde es gut wenn sich immer mehr leute zu sowas bekennen weil viele trauen sich auch heute noch nicht sich zu outen ;)

the_kev
04.08.2011, 21:16
Erste Frage: Wie sieht es eigentlich aus, wenn ein 18-jährige(r) einen 14-Jährige(n) Jugendlichen wickeln möchte? Darf er das? Oder ist es vielleicht sogar strafbar? Zur Info: Minderjährigen dürfen nur dann mit einem Erwachsenen Sex haben, wenn er / sie 14 Jahre alt bist, nicht zum Sex gezwungen, ausgenutzt oder missbraucht wird bzw. alle Schutzpersonen wie Lehrer, Chef, Pflegepersonal etc.). Ich selber finde nichts schlimmes dran einen Minderjährigen zu wickeln. Werde schließlich kein Sex mit dem haben.



Manchmal liegt der Teufel im Detail:

Wenn o.g. Text in die Realität umgesetzt wird, haben wir ein großes Problem. Wie du folgerichtig schreibst, sind minderjährige ab 14 Jahre möglicher Weise per Gesetz in der Lage, eine sexuelle Beziehung mit einem ÄLTEREN (nicht Erwachsenen) bis 21 Jahre einzugehen. Voraussetzung ist, dass diese Aktion von beiden gewünscht und fossiert wird, an keine Gegenleistung geknüpft ist, nicht von einem Vorgesetzten, oder Pflegeberechtigten ausgeübt wird. Dieses ist jedoch in deinem Fallbesipiel nicht der Fall. Ferner implizierst du ein sexuelles Interesse am Windelwechsel eines 14 jährigen, das ist verdammt gefährlich.

Du schreibst: ... ein 18+ jähriger will einen Jugendlichen wickeln, dabei steht aber nicht, dass der 14 jährige diesen Wunsch teilt. Ergo haben wir ein Machtungleichgewicht.

Davon abgesehen, kann sich der 14 jährige (ein Einverständnis sei angenommen) noch im Nachhinein dagegen entscheiden, dass er dieses wollte. Ergo ist das sch... gelaufen.

Jedes Gericht wird zuerst dem Kind glauben und wenn es berechtigte Zweifel hat, glaubt es dem Stärkeren.

Kvetinka
04.08.2011, 23:23
Original von Alessia
und was die frauenklamotten angeht: JAPS so werde ich auch in die schule gehen! weil ich gehe so ja auch bereits öffentlich raus und auch auf partys ;)



@Alessia

Dann den Lehrern aber auch sagen, dass Du nicht als Herr XY angequatscht werden möchtest.

Alessia
05.08.2011, 04:29
wieso sollten sie mich denn als herr xy anquatschen adriaperla wenn ich bereits bei den lehrern bekannt bin als alessia?!

NaC3H3O2
05.08.2011, 07:53
Offtopic:Ich kann nur hoffen das Adriaperla und Alessia nicht repräsentativ sind für Transsexuelle... *Kopfschüttel* mich würd ja echt mal interessieren was Adriaperla erlebt hat...

Ontopic: Muss wickeln eigentlich zwingend ein Sexueller Akt sein? Ich meine... Da würden sich ja viele junge Krankenpfleger strafbar machen?

the_kev
05.08.2011, 09:10
Es geht nicht darum, das Wickeln strafbar ist, (hab ich weiter vorn bereits bearbeitet), sondern der Kontext während dessen es betrieben wird.

Der Threadöffner hat halt gefragt, ob das wickeln eines 14 jährigen Menschen (männlich oder weiblich) strafbar sein kann/ ist. Und in dem Kontext, den er beschrieb ist es dunkelgrau. Wenn er das Fallbeispiel anders formuliert hätte, wäre die Antwort viel viel einfacher gewesen.

Wenn er im Wickeln eine sexuelle Handlung, und nicht eine neutrale Handlung impliziert, so ist das gefährlich.

Ein Pfleger wechselt die Windel eines Gepflegten ja idR. nicht aus sexuellen Motiven, sondern um die Grundbedürfnisse des Gepflegten zu sichern. Und selbst da fallen in Europa allein eine nicht unerhebliche Anzahl von Vorwürfen an, ins besondere, wenn der Pfleger männlich ist.

Zwar gehören zum gewickelt Werden ja immer 2, die sich zumindest (hoffentlich) in irgendeiner Form kennen. Wenn nun der Erwachsene wickeln will, es aber völlig unbekannt ist, ob der Heranwachsende diesen Wunsch ebenso hegt, dann kann das sehr schnell vor dem Kadi enden. Und um dass ganze noch zu verkomplizieren, wenn der Heranwachsende später noch feststellt, dass er das ganze so nicht gewollt hat (und sei es nur aus der Absicht heraus, dem Wickelnden eins auszuwischen), lässt sich da ganz schnell eine sexuelle Handlung implizieren.

Wer jetzt der Meinung ist, sowas wäre/wird nie passiert/ passieren, dem sei gesagt, dass passiert in anderen Kontexten pro Jahr unzählige male und der überwiegende Teil solcher Auseinandersetzung landen vor der blinden Waagenträgerin und enden meist teuer.

Angenommen du (lieber Leser) wärest Richter und würdest jetzt zuhören, wie dir der Wickelnde erklärt, dass er den Jungen/ das Mädchen im völligen Einvernehmen gewickelt hat, dieses Kind ein Windelfetisch hat (denn sonst wären die ja nie zusammengekommen) , im Übrigen der Wickelnde ebenso diesem Fetisch verfallen ist, und das ja ganz normal ist. Denn ein Pfleger kann ja auch die Windeln eines Babys/ Kindes/ Erwachsenen/Greises wechseln. Vieleicht auch noch sagt, er könne den ganzen Wirbel garnicht erklären, der hier gemacht wird.

Wie würdest du für dich schonmal entscheiden, selbst wenn du den Geschädigten noch garnicht gehört hast, und selbst wenn du befangen wärest, weill du ebenfalls in Windeln den Richterstuhl bestulst?

Bongo
05.08.2011, 09:17
Original von the_kev
Wie würdest du für dich schonmal entscheiden, selbst wenn du den Geschädigten noch garnicht gehört hast, und selbst wenn du befangen wärest, weill du ebenfalls in Windeln den Richterstuhl bestulst?
witzige frage.

aber da gibt es ja noch zusätzliche aspekte, die dann zur entscheidung herangezogen werden.

und ausserdem: nach deutscher (und mitteleuropäischer) rechtsauffassung hat ein richter seinen beruf verfehlt, wenn er sich "schonmal entscheidet" bevor er die beweise und zeugen beider seiten gehört hat. ausserdem ist er verpflichtet, das verfahren bei befangenheit abzugeben (und das wäre wohl der fall, wenn er selber einen windelfetisch hätte).

nur so nebenbei :)

the_kev
05.08.2011, 09:24
Soweit richtig, aber davon kann sich KEIN Mensch (egal ob Richter etx.) frei sprechen. Jeder Mensch bildet sich eine Meinung und wer so kommt, der wird in eine Schublade gesteckt.

Bongo
05.08.2011, 11:54
jeder versucht, die anderen irgendwie einzuordnen.
und vielleicht ist die schublade ja auch garnicht falsch, obwohl der hineingesteckte das evtl nicht wahrhaben will.

ditzibubi Siegi
05.08.2011, 16:43
Und weil schon mal dieser Thread existiert, möchte ich auch eine Frage an den
"Rechtsexperten" stellen, auch wenn folgende Frage eher ins

NUCKELFORUM

gehört:

Stellt es auch ein

Öffentliches Ärgernis

dar, wenn ein Schnullerfan mit Schnuller im Mund in der Öffentlíchkeit rumläuft?

:baby003: :baby003:

Bongo
05.08.2011, 20:52
nö. das sieht nur unter umständen lächerlich aus, und die leute gucken evtl recht doof ;)

the_kev
05.08.2011, 21:55
Definitiv nein. Was soll daran ein Ärgernis sein. Keine sexuelle/ wirtschaftsschädigende/ defamierende/ oder ausländerfeindliche Handlung, es sei denn, man läuft mit nem Schnuller im Po nackt rum.

ARRG KOPFKINOKOPFKINOKOPFKINO!