PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechte



Grinsekatze
14.04.2007, 22:39
Gehen eigentlich irgendwelche Rechte mit dem Posten eines Beitrags oder einer Geschichte an das Forum über? Ich mein, die Frage dürfte praktischerweise unwichtig sein, trotzdem würde ich das prinzipiell gerne wissen.

Wolfgang
15.04.2007, 10:47
der poster ist urheber und somit fuer den inhalt verantwortlich

gegenueber der gesetzgebung waere es zu aufwaendig jeden poster auszuforschen, daher haftet der betreiber fuer die gesetzmaessigkeit der angebotenen inhalte

dies hat aber nichts mit der uebernahme von rechten des urhebers durch den betreiber zu tun

der betreiber und dessen gehilfen haben jedoch das recht bedingt in die rechte des urhebers einzugreifen... zb. veraenderung des posts durch zensur u.a.

weiters haben der betreiber bzw dessen gehilfen das recht zu entscheiden ob der post der oeffentlichkeit praesentiert wird oder nicht
(loeschung des beitrags)

zweistein
19.04.2007, 13:07
Hallo,

grundsätzlich sehe ich das wie Wolfgang. Wenn du ein Buch veröffentlichst, behälst du als Autor normalerweise auch die Rechte an dem Werk, obwohl das Buch von einem Verlag gedruckt wird.

Kritischer sehe ich jedoch folgende Aussage:

Original von Wolfgang
der betreiber [...] jedoch [hat] das recht [...] einzugreifen... zb. [...] durch zensur
Zensur gibt es in Deutschland nicht. Das betrifft vorallem jedoch das Verbot für den Staat einzugreifen. Ob die Moderatoren und Admins eingreifen dürfen ist hochgradig streitig! Ich vertrete die Meinung, dass sie es nicht dürfen. Einen Beitrag zu löschen, steht ihnen natürlich frei. Aber ihn teilweise zu löschen verletzt m.M. nach das Recht.

ew_h2002

eule
19.04.2007, 15:18
Wolfgang meint das Jugendschutzgesetz und solche.

Das Copyright am Text unterliegt natuerlich dem Autor. Und der Autor kann festlegen wer wann und wie das Werk verbreiten/veraendern etc. darf.
Alles weitere siehe UrhG.

Jona Windeltiger
19.04.2007, 15:24
Original von eule
Wolfgang meint das Jugendschutzgesetz und solche.

Das Copyright am Text unterliegt natuerlich dem Autor. Und der Autor kann festlegen wer wann und wie das Werk verbreiten/veraendern etc. darf.
Alles weitere siehe UrhG.
Jugendschutz hin oder her - ew_h meinte ja, dass ein zB gegen den Jugendschutz verstoßender Beitrag eben nicht geändert, sondern nur gelöscht werden darf.

(Ob man das jetzt gut findet oder nicht sei mal dahingestellt. Das bedeutet für mich aber, dass eine Änderung eindeutig gekenntzeichnet werden sollte, und das eindeutig hervorgeht, WAS geändert wurde und WER für die Veränderung verantwortlich ist).