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Brutus
30.09.2004, 13:26
Hab da was interessantes gefunden!


http://www.abkingdom.com/news/data/diapergal_censored.jpg
L'administration Bush n'aime pas les couches

La politique américaine renforce de plus en plus sa position obscurantiste vis à vis des contenus des sites web. C'est un point grave et inquiétant vis à vis de la liberté d'expression, mais il ne conviendrait pas d'en débattre ici si ce n'était que l'univers ABDL se retrouve tout d'un coup sous la guillotine de la législation bushienne.

Tout a commencé au moins de mars en Virginie, lorsqu'un inspecteur de la poste est tombé par hasard sur un colis contenant des cassettes vidéo et DVD montrant des scènes scato. Ce genre de contenu, bien qu'étant expressément destiné à un public averti, était jusque-là en vente plus ou moins libre aux US, c'est du moins ce que tout le monde croyait.

Le postier trop zélé mais choqué ne s'est pas contenté de refermer le paquet, il a tout de suite prévenu les autorités. Le couple à l'origine des films interceptés s'est brusquement retrouvé accusé d'avoir « vendu et expédié illégalement des milliers de vidéos obscènes montrant une femme en train d'uriner et de déféquer de manière érotique ». Le procès est en cours et la tournure pudique et outrée de la plainte montre à quel point le sacro-saint puritanisme américain a encore la dent dure.

Alertés par ce soudain revirement de situation, de nombreux sites web commerciaux ou non ont préféré fermer rideaux ou faire un sérieux ménage dans leur contenu, afin d’éviter d’éventuelles plaintes. Le serveur de Newsgroups dédié au monde ABDL ILuvDiapers a ainsi rapidement mis un veto sur toutes les photos "sales" en demandant à ses utilisateurs de ne plus en publier.

Un peu plus tard c’était au tour de DiaperGal de modifier sa page d’accueil en supprimant la superbe brune langée souriante, pour la remplacer par un long texte détaillant les responsabilités parentales vis-à-vis des mineurs et avertissant sur le contenu inhabituel du site. Mais ce n'est pas tout, aujourd’hui le responsable Skymouse a ajouté un message dans le forum du site indiquant qu'ils ont supprimé toutes les photos "pooping", c'est à dire avec des couches sales. Voici une traduction de ses propos résignés :

"En ces temps changeant, nous devons être attentifs et sensibles à la législation actuelle vis à vis du contenu des sites sur Internet. Comme vous le savez peut être, Visa (NDT: leur passerelle de paiement) est en train d'imposer un règlement plus strict sur ce qui peut être placé sur des sites web facturant par carte bancaire, et les autorités américaines ont affirmé leur intention de renforcer l’application des lois sur l’obscénité. Afin de s’assurer que DiaperGal ne risque pas d’enfreindre une des lois, nous avons pris la décision d’exclure toutes les photos montrant ou impliquant des défécations en couches."

Bien que les sites ABDL publiant du contenu à tendance scato ne soient pas très nombreux et que leur contenu n’intéresse généralement qu’une minorité de personnes, le fait qu’un gouvernement déclare illégal et passible de prison la distribution d’un tel contenu est très inquiétant pour l’avenir. Que se passera-t-il si dans quelques mois cette loi est étendue aux jeux uro et pourquoi pas aux couches ? Cela pourrait condamner le statut ABDL et conduire la plupart des sites que nous connaissons à fermer leurs portes. Le pays de la liberté n’en finira décidément pas de nous étonner…

Le forum de DiaperGal
http://www.skymouse-productions.com/ubb/ultimatebb.php?ubb=get_topic&f=2&t=000961

Le récapitulatif du procès
http://www.thesmokinggun.com/archive/poopvid1.html
Quelle: ABKingdom
ich finde diese sache ziemlich lächerlich...

eule
30.09.2004, 13:34
ahhhhh.....ja!

ich kann kein französisch. ich hasse diese sprache sogar.
gibt es ne übersetzung dazu?

Wolfgang
30.09.2004, 15:01
kurzuebersetzung...

ein postler hat ein paket abgefangen in dem videos und dvds mit scat-scenen zu sehen waren...
nicht nur dass der postler sich den inhalt reingezogen hat, hat er das paket nicht an den empfaenger weitergeleitet sondern die behoerden verstaendigt...

fuer die englisch-maechtigen gibts hier scans der original-niederschrift

trodat
30.09.2004, 18:53
Ja, wo sind sie denn - die englischen Scans?? :(
trodat

lexi
30.09.2004, 20:14
dummer junge,
ich weiß zwar nicht wo es war und ob da wirklich scat und co strafbar ist abber die meisten länder haben ein postgeheimniss und gegen dieses hat er erstmal verstoßen

Chris
30.09.2004, 20:52
wtf ist denn scat?

snuggels
30.09.2004, 20:55
na das sind spiele mit sch....
Würde mich eigentlich wundern, wenn es irgendwo in europe ein Gesetz gegen Scat gibt...

juergen
30.09.2004, 21:04
Spiele mit Kot? Das ist ja ekelhaft.

dr.nachtigaller
30.09.2004, 22:31
Original von juergen1980

Spiele mit Kot? Das ist ja ekelhaft.WIndeln das ist ja...

Man muss tollerant seinoder?

snuggels
01.10.2004, 07:50
naja, wenn manche sich die Windeln absichtlich voll machen und dann das Gefühl der vollen Windel geil finden, dann ist das auch nichts anderes als Scat.
Ich find's auch eklig, aber ich denke ja, da muss man tolerant sein.

Spike
01.10.2004, 12:12
jo eklich wind ichs auch aber wie schon ande gesagt haben da muss mann eigentlich so tollerant seien und ihnen ihre vorliebe lassen schlislich kann mann in dem meisten fällen nichts für einen fetisch aber der ist immer ein teim eines selbst

windlgirl
01.10.2004, 13:59
was sagt ihr eigentlich zu dem beitrag auf abkindom wo stars und ihre windelgeheimnisse sind , und bei kate moss die windel unterm rock fotografhiert wurde

Spike
01.10.2004, 15:31
kenn ich net ist das auch auf franzackisch?

Wolfgang
01.10.2004, 15:37
Original von trodat

Ja, wo sind sie denn - die englischen Scans?? :(
trodat

http://www.thesmokinggun.com/archive/poopvid1.html

minsk
01.10.2004, 17:52
@lexi: Postgeheimniss gibt es keins, dafür aber ein Briefgeheimniss, gilt aber nicht für Pakete

ben
01.10.2004, 18:47
kann des mal jemand auf deutsch posten?

xblackyx
02.10.2004, 07:18
es steht doch schon in kurzfassug ganz vorne wohrum es geht :) Ich muss sagen auch wenn ich tolerant bin. Weiß ich nicht ob ich das noch toll finden soll. Aber das ist schon schlimm das jemand einfach zu päcken öffnet stellt euch vor ihr kauft Windlen udn plötzlich steht die Polizei bei euch zu hause ? (ich weiß unwahrscheinlich abber ?) :)

ben
02.10.2004, 10:08
danke, finde ich ziemlich lächerlich

deepbluex
02.10.2004, 23:30
> @lexi: Postgeheimniss gibt es keins, dafür aber ein
> Briefgeheimniss, gilt aber nicht für Pakete

Das ist natürlich (für Deutschland) Kokolores, selbstverständlich gibt es das Postgeheimnis und es gilt auch für Pakete. (OK, zyniker könnten behaupten das ist mittlerweile so ausgehölt das es praktisch nicht mehr gilt, aber das steht auf einem anderen Blatt). Ich bitte doch darum nicht solchen unsinn zu verbreiten. (Den Leuten wird in der Schule schon genug quatsch über das deutsche Staatswesen beigebracht.) Wer's nicht glaubt, möge GG Artikel 10 Absatz 1 nachlesen.

Bye
Dennis

PS. Sorry für den Ausflug ins Staatsrecht, aber so eine Behauptung wollte ich nicht unkommentiert stehen lassen.

Brutus
03.10.2004, 06:46
-----------

Nati
03.10.2004, 13:00
Der Pöstler hat nach den Angaben in seiner Aussage kein Paket für Dritte geöffnet. Vielmehr war es so, dass die Post Websites überprüft hat, die möglicherweise illegalen Inhalt mit der US Post spediert haben. Dann hat er 2 Mal bei der betreffenden Firma Ware (DVD) bestellt.

Nati

domdiap
14.10.2004, 16:03
Original von windlgirl

was sagt ihr eigentlich zu dem beitrag auf abkindom wo stars und ihre windelgeheimnisse sind , und bei kate moss die windel unterm rock fotografhiert wurde


Hast du den Link eventuell noch?

Nati
16.11.2004, 17:14
Hallo Domdiap

Der Link den Du suchst heisst: http://www.abkingdom.com/forum/forum_showmsg.php?msgid=59145&pos=1&showflat= Allerdings - so schön es wäre - der erste Eindruck trügt und Kate Moss trägt einfach einen langweiligen weissen Slip unter einer schwarzen Nylon-Strumpfhose. Durch ihre Körperhaltung sieht es so aus als wäre ihre rechte Pobacke das Polster einer Windel. Immerhin ist die Zeitschrift auch reingefallen - wenigstens so wich den Kommentar verstehe!

Nati

dl_alex
16.11.2004, 21:08
Original von deepbluex

> @lexi: Postgeheimniss gibt es keins, dafür aber ein
> Briefgeheimniss, gilt aber nicht für Pakete

Das ist natürlich (für Deutschland) Kokolores, selbstverständlich gibt es das Postgeheimnis und es gilt auch für Pakete. (OK, zyniker könnten behaupten das ist mittlerweile so ausgehölt das es praktisch nicht mehr gilt, aber das steht auf einem anderen Blatt). Ich bitte doch darum nicht solchen unsinn zu verbreiten. (Den Leuten wird in der Schule schon genug quatsch über das deutsche Staatswesen beigebracht.) Wer's nicht glaubt, möge GG Artikel 10 Absatz 1 nachlesen.
:schlaumeier:
sorry ich will niht klugscheissen aber meines wissens gilt das Briefgeheimnis für Briefe und Pakete.. und nur für Postmitarbeiter gilt zudem noch einmal zusätzlich das Postgeheimnis, dessen Verstoß härtere Strafen mit sich bringt als wenn ein "normaler" Bürger "nur" gegen das Briefgeheimnis verstößt :roll:

zweistein
17.11.2004, 21:04
das Briefgeheimnis gilt NATÜRLICH auch für Pakete. Es gilt ja sogar für elektronische Post. Das heißt eMails und sogar SMS stehen unter diesen Schutz!!!

deepbluex
17.11.2004, 21:25
> sorry ich will niht klugscheissen aber meines wissens gilt das Briefgeheimnis
> für Briefe und Pakete.. und nur für Postmitarbeiter gilt zudem noch einmal
> zusätzlich das Postgeheimnis, dessen Verstoß härtere Strafen mit sich
> bringt als wenn ein "normaler" Bürger "nur" gegen das Briefgeheimnis
> verstößt

So ist im wesentlichen auch mein Kenntnisstand. Ich wollte das nur nicht unnötig breittreten. Das Postgeheimnis dürfte ja für den behandelten Fall das zutreffende sein.

> das Briefgeheimnis gilt NATÜRLICH auch für Pakete. Es gilt ja sogar für
> elektronische Post. Das heißt eMails und sogar SMS stehen unter diesen
> Schutz!!!

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber meines Wissens fallen die nicht under das Brief sondern unter das Fernmeldegeheimnis.

Bye
Dennis

domdiap
18.11.2004, 07:50
Original von Nati

Hallo Domdiap

Der Link den Du suchst heisst: http://www.abkingdom.com/forum/forum_showmsg.php?msgid=59145&pos=1&showflat= Allerdings - so schön es wäre - der erste Eindruck trügt und Kate Moss trägt einfach einen langweiligen weissen Slip unter einer schwarzen Nylon-Strumpfhose. Durch ihre Körperhaltung sieht es so aus als wäre ihre rechte Pobacke das Polster einer Windel. Immerhin ist die Zeitschrift auch reingefallen - wenigstens so wich den Kommentar verstehe!

Nati

Hallo Nati,

danke für den Link. Der funktioniert aber nicht.
Kannst du es vielleicht noch einmal überprüfen?

Danke

zweistein
20.11.2004, 19:53
Hallo deepbluex,

du hast natürlich recht. Die fallen unter das Fernmeldegesetz.

Aber wo liegt der Unterschied zwischen Fernmeldegesetz und Briefgeheimnis?
Ganz einfach: Das Briefgeheimnis ist elementarer Bestandteil des Fernmeldegeheimnisses (Teil des Fernmeldegesetzes) und gilt auch für elektronische Nachrichten.

kaltes_B
21.11.2004, 00:15
Ich könnte es euch jetzt auch genau nehmen..
also lest euch des mal durch ist der §202 StGB

Als Einleitung dann mal :

Der E-Mail Verkehr ist aus dem Leben vieler Menschen nicht mehr wegzudenken. Egal ob es sich dabei um geschäftliche Angebote oder um private Mails handelt, eine e-Mail durchläuft bis zum Empfänger unzählige Rechner, die die Mail speichern und weiterleiten. Kommt nun strafrechtlicher Schutz in Betracht, wenn e-Mails unbefugt von Dritten gelesen werden ?

Und hier dann der eigentliche Teil Laut StGB

Verletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGB
§ 202 StGB verbietet es, verschlossene Briefe oder Schriftstücke zu öffnen oder zu lesen, wenn diese nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind. Im Gegensatz zu § 184 StGB fehlt hier ein Verweis in § 11 Abs.3 StGB, der Schriftstücke und Daten gleichstellt. Eine Verletzung des Briefgeheimnisses durch unbefugtes Lesen von e-Mails ist also nicht möglich, da e-Mails nicht von § 202 StGB umfasst sind.

Ausspähen von Daten, § 202a StGB
Man könnte jedoch an eine Strafbarkeit nach § 202a StGB wegen Ausspähens von Daten denken. Dies erfordert aber, dass die Daten gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind. Eine unverschlüsselte e-Mail fällt also nicht in den Schutzbereich des § 202a StGB. Wird die Mail hingegen verschlüsselt, ist eine Strafbarkeit nach § 202a StGB gegeben, wenn diese unberechtigterweise gelesen wird.

Ich hoffe das hilft euch weiter hab mir extra die mühe gemacht und beim Staatsanwalt angerufen unter welchem § das Briefgeheimnis fällt so nett bin ich zu euch

und Simon so stimmt der Satz auch nicht genau aber so ziemlich wie du ihn geschrieben hast mit dem Fernmeldegesetz da es ein eigenständiges Gesetz ist ich willst da jetzt aber nicht posten weil ich glaub des sprengt den rahmen ... ist nicht gerade wenig... es sei den es wird gewünscht

Gruß alex

deepbluex
21.11.2004, 01:43
Naja, so richtig stimmt das alles auch nicht was du schreibst. Das lesen ist glaube ich nicht so sehr das Problem, sondern wie du an die Mail gekommen bist. Wenn du einen Account oder ein Mailprogramm knacken mußt trifft der dich der 202a, wenn du dafür einen Mailserver hackst entweder auch der 202a oder evtl. der 303b. Wenn du bei einem Provider arbeitest, oder sonstwie als Admin für eine Mailservers zuständig, dann ist es der 206.

Bye
Dennis

kaltes_B
21.11.2004, 07:44
es geht aktuell um einen brief bzw päckchen........

Grinsekatze
21.11.2004, 22:16
Moep!
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/postg_1998/BJNR329400997BJNG004800000.html

Nati
22.11.2004, 18:35
Hallo Domdiap



danke für den Link. Der funktioniert aber nicht.
Kannst du es vielleicht noch einmal überprüfen?

Doch, doch. Hab ihn soeben nochmals geprüft, der Link http://www.abkingdom.com/forum/forum_showmsg.php?msgid=59145&pos=1&showflat= funktioniert schon. Du musst aber einen eingenen Benützeraccount bei ABKingdom haben (akzeptieren des Diclaimers genügt nicht) und dich vorher einloggen. Schreib nochmals, falls es wirklich nicht klappen sollte!

Nati

Blaubär
23.11.2004, 01:18
Original von Nati

Hallo Domdiap



danke für den Link. Der funktioniert aber nicht.
Kannst du es vielleicht noch einmal überprüfen?

Doch, doch. Hab ihn soeben nochmals geprüft, der Link http://www.abkingdom.com/forum/forum_showmsg.php?msgid=59145&pos=1&showflat= funktioniert schon. Du musst aber einen eingenen Benützeraccount bei ABKingdom haben (akzeptieren des Diclaimers genügt nicht) und dich vorher einloggen. Schreib nochmals, falls es wirklich nicht klappen sollte!

Nati
Bei mir gehts ;)

Aber das ist keine Windel.

Nati
23.11.2004, 05:52
Hallo Blaubär


Aber das ist keine Windel.
Dieser Meinung bin ich auch. Habe ich Domdiap so auch schon am 27.09.2004 im diesem Thema geschrieben.

Nati

Nati
23.11.2004, 06:37
Hallo

Die Diskussion über das Brief-, Post- oder Fernmeldegesetz hat gar nichts mit dem erwähnten Fall zu tun.

Der Postinspektor in den USA hat weder gegen keines dieser Gesetze verstossen, weil er kein fremdes Paket geöffnet hat. Auch in den USA gibt es Gesetze die das klar verbieten würden. Er hat vielmehr eine Bestellung aufgegeben und sich die Videos an (s)eine Adresse senden lassen (Seite 4, Abschnitt 11 des Berichtes http://www.thesmokinggun.com/archive/poopvid4.html).

Ob das bei uns gestattet wäre weiss ich nicht, es ist aber sicher keine Verletzung des Brief-, Post- oder Fernmeldegesetzes.

Nati

domdiap
23.11.2004, 07:41
Bei mir klappt es jetzt auch. Hatte vergessen mich vorher einzuloggen.

Danke

windlgirl
03.02.2005, 18:11
hallo,
kann leider kein französich , wisst ihr was im moment mir ABkingdom los ist? sind die im umbau ?
LG