Alles klar, Linus! Wollte Dir nix Böses unterstellen.
Deine Ansicht ist löblich als auch nachvollziehbar. Dennoch ist es nicht möglich, "die lieben Kleinen (Größeren)" allumfassend zu schützen.
Und so ein Hinweis kann auch mal eben "nach hinten losgehen", indem sich der/die Gemeldete als verleumdet betrachtet und dann dem Anzeigenden eins reinwürgt wegen "übler Nachrede", "Rufmord", "Geschäftsschädigung" und dergleichen.
Alles Schei..., liebe Westoma.
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Hätte, hätte, Fahradkette bringt einen dann auch nicht in den Bereich des Wohlgefühls.
Lieber ganz pragmatisch rangehen. Ohne Nennung von Namen (oder mit falschem) kontaktieren, auf neutralem Boden treffen - aber soweit kommt es meist gar nicht, wenn es Betrüger sind. Und die lassen sich von/wegen einer gemeldeten Anzeige auch nicht abschrecken. Da müssen schwerere Geschütze aufgefahren werden. Und sogar die sind insofern zwecklos, weil die Rechtsprechung beinahe nix unternimmt. Erst wenn es zu spät ist. Dann ist das Geschrei groß.