Hallo Leute,

ich kann euch das nur bestätigen...
da passiert außer der möglichen Verwunderung der Beamten garnichts. Mag sein, das sie (aus neugier) nachfragen - ein guter Polizeibeamter ist schließlich aus Berfung sehr neugierig... Aber ein normaler Polizist kennt seine Pappenheimer und wenn du dich völlig normal (und in einem solchen Moment gehört Nervosität und Aufgeregtheit freilich auch dazu) (eventuell würde der Beamte eher komisch nachfragen wenn du total cool und abgebrüht bleibst) verhälst passiert außer einer normalen Kontrolle und dem Aushändigen der Papiere nichts. Ohne weitere Anhalspunkte kann der Beamte dich auch nicht zum Aussteigen (und somit zum öffentlichen präsentieren) zwingen -> Sprich es sollte reichen wenn du die Scheibe runterkurbelst und ihm die Papiere gibst. (klar - bestehen irgendwelche Verdachtsmomente kann er auch nach Drogen suchen, ... naja aber das wird ja wohl nicht der Fall sein)
Und mit dem - auf die Wache mitnehmen -> also eine sogenannte ED-Behandlung machen die Jungs in Blau oder Grün ja auch nicht einfach mal ohne Grund. 1. ist es ein realtiv hoher Eingriff in die Grundrechte (Selbstbestimmungsrecht) und zweitens gelten dafür schon relativ hohe Schranken. Sprich es muss ein besonderes öffentliches Interesse bestehen welches das Selbstbestimmungsrecht überwiegt usw.usf. Und da keine Straftat vorausgegangen ist, hast du auch Einspruchsrechte und Anhöhrungsrechte usw. Also soooo einfach wie sich manch einer es vorstellt ist es nicht. Kann man auch schön auf Wikipedia unter "ED-Behandlung" nachlesen.

Wenn man natürlich keine Ausweispapiere dabei hat, kann es schon dazu kommen... Aber das sollte ja jeder selbst wissen.

Ich würde sogar soweit gehen und behaupten das eine Kleidung in Windel/T-Shirt nicht mal eine Ordnungswidrigkeit bedeutet. Selbst dann nicht wenn man in der Stadt so herumläuft. Eine Windel ist ja ein Bekleidungsstück, wenn gleich auch ein funktionales. Anders sieht es eventuell bei einer benutzten Windel aus...