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Thema: Windeln bei Arbeit und/oder Schule

  1. #1
    Kvetinka
    inaktiv

    Windeln bei Arbeit und/oder Schule

    Hi,

    kann es eigentlich passieren, dass jemand aufgefordert wird, die Windeln auf der Arbeit/in Schule wegzulassen?

    Oder wird er/sie einfach nur still gekündigt?

    Manchmal reichte ja auch schon zur Kündigung, wenn Babysachen und Windeln nach der Arbeit getragen wurden.

    LG Jasmina

  2. #2
    Senior Member

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    RE: Windeln bei Arbeit und/oder Schule

    Wenn du deine Frage beantwortet haben willst, solltest du sie konkreter stellen. Ich kann jedenfalls so keine Antwort geben, ausser ich schreibe irgendwas "um den heissen Brei herum"
    Ist denn etwas vorgefallen, hast du einen konkreten Anlass für deine Frage?

    Gruss,
    Allesindie

  3. #3
    Kvetinka
    inaktiv
    Ich beziehe mich auf Fall in Behindertenwerkstatt, wo jemand gezwungen wurde, keine Windeln mehr zu tragen.

    Ist so was rechtens?

  4. #4
    Senior Member

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    Wer wurde von wem und in welchem Kontext gezwungen auf Windeln zu verzichten? was war der Grund, bzw. die Begründung für das Verbot?

    Wie soll ich antworten können, wenn ich die Randbedingungen nicht kenne?

    Sorry, aber du willst (anscheinend) eine klare Aussage zur Rechtslage, dafür müssen aber alle Informationen auf dem Tisch liegen.

    Gruss, Allesindie

  5. #5
    Senior Member Avatar von autinico

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    Ich muss allesindie zustimmen. Die Frage lässt sich mit den wenigen Informationen nicht eindeutig beantworten.

    Ein generelles Verbot ist natürlich nicht rechtens aber unter bestimmten Voraussetzungen bestimmt... Das kommt auf den Einzelfall an.

  6. #6
    Kvetinka
    inaktiv
    Daraus, dass viele, die außer auf der Arbeit immer Windel tragen, schließe ich einfach, dass es eben verboten ist bzw. Windelragen die Kündigung zur Folge hätte.

  7. #7
    david
    inaktiv
    Die frage ist auf Adria selbst bezogen falls das jetz keiner gemerkt hat,

    Manchmal reichte ja auch schon zur Kündigung, wenn Babysachen und Windeln nach der Arbeit getragen wurden.
    Das ist doch genau das was Adria schon öfter geschrieben hat, das ihr gekündigt wurde weil irgend ne tratschtante im Kaff sie nach der Arbeit so gesehen hat und sie deswegen den Job verloren hat.

  8. #8
    Senior Member Avatar von schnulliboy

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    Wenn jemand auf Inkontinenzhilfsmittel angewiesen ist, kann das kein Kündigungsgrund sein! Aber, es gibt ja auch Jobs, wo Arbeitnehmer in der Öffentlichkeit stehen, etwas (die Fa.) repräsentieren müssen. Wenn dann die Gefahr besteht, daß das Tragen z.B. von Windeln bemerkt werden könnte ( von Kunden, Klienten o. Geschäftspartnern), ist die Frage des Arbeitgebers danach, ob jener Angestellte für gerade diesen Job wirklich geeignet ist, nicht ganz unberechtigt!
    Allerdings stünde dann die Frage, ob das eine Kündigung rechtfertigen würde!
    Sollte bekannt sein, daß die betr. Person ein DL ist, ist meiner Meinung nach auch das kein Kündigungsgrund! Dafür gibt es Gesetze (Gleichstellungsgesetz u.s.w.), welche das eigentlich regeln sollten - eigentlich!!! Aber wir alle wissen, mit welcher Willkür manche Arbeitgeber vorgehen und daß rechtl. Schritte letztlich nicht wirklich etwas bewirken. Ein solcher Arbeitgeber wird im Fall des Falles IMMER einen (scheinbar) triftigen Kündigungsgrund finden - Erregung öffentl. Ärgernisses o. irgendwas!
    Man muß also als DL selber einschätzen, ob man es sich leisten kann, die Leidenschaft auch auf den Arbeitsplatz auszuweiten o. ob man es lieber sein läßt!

  9. #9
    Senior Member

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    meine Kristallkugel ist kaputt ...

  10. #10
    Kvetinka
    inaktiv
    Wer kontrolliert denn die Unterwäsche? Ich meine Windeltragen unter ganz normaler Alltagskleidung.

    Außerdem meine ich eher untergeordnete Tätigkeiten. Wenn jemand an Schreibtisch oder Werkbank Windel trägt, sollte doch egal sein?

  11. #11
    Joe
    inaktiv
    Hi,

    ich denke das bedarf, außer bei Inkontinenz, einer gerichtlichen Einzelfallentscheidung.

    Es ist m.E. legitim einen Mitarbeiter zu kündigen der seinen sexuellen Fetish während der Arbeit auslebt. Hier spielen verschiedene Rechtsaspekte eine Rolle.

    Schwierig dürfte es sein wenn zwar keine Inkontinenz vorliegt, aber z.B. psychiche Gründe (ohne Fetish) vorliegen.
    Wenn jemand durch das Tragen einer Windel weniger häufig Harndrang verspürt, weil ihm die Windel Sicherheit gibt, wäre das nicht nur zulässig sondern auch im Sinne des Arbeitgebers.

    Auch private Akivitäten können ein Kündigungsgrund sein.
    Das ist dann der Fall wenn sie dem Firmeninteresse wiedersprechen, Insiderinformationen nutzen oder dem Ruf der Firma schaden können.
    Letzteres trifft aber nur zu wenn der Mitarbeiter als Person die Firma nach außen reprässentiert.

    Es ist daher immer ratsam einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren.

    Viele Grüße
    Joe

  12. #12
    Kvetinka
    inaktiv
    Original von Joe




    Auch private Akivitäten können ein Kündigungsgrund sein.
    Das ist dann der Fall wenn sie dem Firmeninteresse wiedersprechen, Insiderinformationen nutzen oder dem Ruf der Firma schaden können.
    Letzteres trifft aber nur zu wenn der Mitarbeiter als Person die Firma nach außen reprässentiert.

    Hallo Joe,

    bei nachgeordneten Tätigkeiten dürftes obiges nicht der Fall sein. Problem ist halt, dass der Arbeitgeber da mental nicht zurecht kommt.

    LG Jasmina

  13. #13
    Member

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    Also falls Du in einer Behindertenwerksatt als Betreuerperson tätig warst hast Du automatisch eine gewisse Vorbildfunktion. Des weiteren kommt hier natürlich auch Dein Privatleben ins Spiel. Als kleines Bsp: Dein Kind geht in die 2. Klasse einer Grundschule und Du hast mitbekommen bzw. es wurde bekannt das der Klassenlehrer in seinem Privatleben gerne Windeln trägt und sich des öftern mit einer z.B. Domina trifft. Was denkst Du wie würde da die Durchschnittsgesellschaft reagieren? Hättest Du da als Durchschnittsperson die mit diesen Themen nichts zu tun hat nicht Angst das Deinem Kind etwas passieren könnte? Denke einfach mal darüber nach was ein Mensch denkt der mit dem Thema nichts zu tun hat.

    Übrigends ist es grundsätzlich kein Kündigungsgrund wenn jemand nachgewiesen Inko ist. Es kann allerdings zu einem Kündigungsgrund führen wenn man wie oben schon von anderen Beschrieben in entsprechenden Positionen Tätig ist und dies dem Arbeitgeber NICHT Mitgeteilt hatte bzw. dies bei der Bewerbung nicht angesprochen hat. Dies gilt immer wenn man als Arbeitnehmer die Firma nach aussen hin repräsentiert (z.B. ein Bankangestellter am Bankschalter, Kundenberater, Erzieher, Lehrer, Betreuer, ...). Hier wird natürlich auch das Privatleben mit einbezogen da man ja auch ausserhalb der Arbeitszeit in gewisser Weise die Firma repräsentiert.


    Mfg Nepu

  14. #14
    Joe
    inaktiv
    Hallo Jasmina,

    wenn das der Fall ist hat man vor Gericht gute Chancen mit einer Anfechtung der Kündigung.

    Eine Behindertenwerkstatt könnte allerdings durchaus spezielle Gründe angeben, z.B. ein besondetes Schutzinteresse der Behinderten. Es ist ja durchaus ein besonderer Arbeitgeber. Dann hängt wieder viel von den "Sachverständigen" ab.
    Da wird dann auch wieder vieles sehr breit getreten.

    Man muss sich überlegen ob man sich das antun will.

    Allerdings überrascht mich das Verhalten der Werkstatt schon. Die sollten sich wesentlich besser mit sowas auskennen und damit umgehen können.

    Liebe Grüße
    Joe

  15. #15
    Kvetinka
    inaktiv
    Original von Joe


    Eine Behindertenwerkstatt könnte allerdings durchaus spezielle Gründe angeben, z.B. ein besondetes Schutzinteresse der Behinderten. Es ist ja durchaus ein besonderer Arbeitgeber. Dann hängt wieder viel von den "Sachverständigen" ab.
    Da wird dann auch wieder vieles sehr breit getreten.


    Hallo Joe,

    ich frage eher, ob man mir es als Teilnehmerin in einer Werkstatt verbieten kann. Es wüde mein psychischer Leid nur erhöhen.

    LG Jasmina

  16. #16
    Kvetinka
    inaktiv
    Original von babynepu


    Dies gilt immer wenn man als Arbeitnehmer die Firma nach aussen hin repräsentiert (z.B. ein Bankangestellter am Bankschalter, Kundenberater, Erzieher, Lehrer, Betreuer, ...). Hier wird natürlich auch das Privatleben mit einbezogen da man ja auch ausserhalb der Arbeitszeit in gewisser Weise die Firma repräsentiert.

    Das geht zu weit! Arbeitsleben und Privatleben sind zwei unterschiedliche Bereiche.

  17. #17
    Senior Member

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    Adriaperla,

    Willst du nun eigentlich konkrete Informationen (dzu fehlen immer noch sauber strukturierte Fakten) oder sollen wir dich bloss bemitleiden?

    Wenn du dich auf der Arbeit auch so gibst wie vioelmals hier ... dann wird das sehr vermutlich der Grund für die Auflösung des Verhältnisses sein.

    Gruss, Allesindie

  18. #18
    Senior Member Avatar von RolandDL

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    Will man ernste Schwierigkeiten vermeiden so ist man gut beraten Berufliches strikt vom Privaten zu trennen.

    Das trifft auf viele Bereiche zu z.B. privaten Emails, private Telefonate, während der Arbeitszeit im Internet surfen, oder bei Amazon oder eBay einkaufen. Die Firma kann das wenn sie sehr großzügig ist dies bis zu einem gewissen Maß dulden, muss sie aber nicht. Genauso verhält es sich mit dem tragen von sehr auffälliger evtl. unpassender oder gar provokativer Kleidung ( riesen Löcher in der Hose z.B.) oder anderen coolen persönlichen Ausdrucksformen wie z.b. grün gefärbter Haare einer schrillen Punkfrisur oder irgendwelchen krassen Piercings.

    Dies alles wird niemals offiziell der Grund für die Kündigung sein.

    Die Firma ist ja nicht doof und macht sich angreifbar, da findet sich in der Regel doch Besseres und wenn man danach sucht findet sich immer was.

    Also einfach nicht versuchen die Leute belehren - sondern sich so zu verhalten
    das das Verhalten akzeptabel ist, was selbstverständlich heißt sind die Windel ein medizinisches Hilfsmittel wird es mit sicherheit keine Probleme geben.

  19. #19
    Kvetinka
    inaktiv
    Original von allesindie
    Adriaperla,

    Willst du nun eigentlich konkrete Informationen (dzu fehlen immer noch sauber strukturierte Fakten) oder sollen wir dich bloss bemitleiden?

    Wenn du dich auf der Arbeit auch so gibst wie vioelmals hier ... dann wird das sehr vermutlich der Grund für die Auflösung des Verhältnisses sein.

    Gruss, Allesindie
    Hallo Allesindiewindel,

    ich bin schwer geistig behindert, darum stellt sich die Frage nicht mehr konkret. Auf Windeln kommt es bei mir nicht wirklich mehr drauf an.

    Wichtiger ist es, das ich mich überhaupt noch raustraue.

    Man sagte mir auch nie, was ich flasch machte.

    LG

  20. #20
    Senior Member Avatar von klopfer

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    Original von adriaperla


    ich bin schwer geistig behindert, darum stellt sich die Frage nicht mehr konkret. Auf Windeln kommt es bei mir nicht wirklich mehr drauf an.
    Ah, es ist mal wieder so weit... *zurücklehn und Popkorn raushol*


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