Nach den im Amtsblatt der Europäischen Union am 27. März 2008 bekannt gegebenen Änderungen von Zollbestimmungen werden die Wertgrenzen für die Pauschalverzollung im Reiseverkehr von 350 auf 700 EUR und im Postverkehr von 22 auf 150 EUR angehoben . Der pauschale Zollsatz wird von 3,5 auf 2,5 % gesenkt.
Nach der Neufassung des Anhangs I Teil 1 Titel II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 durch VO (EG) Nr. 275/2008 wird ein pauschaler Zollsatz von 2,5 v.H. auf Waren angewandt, die in Sendungen einer Privatperson an eine andere Privatperson enthalten sind oder im persönlichen Gepäck der Reisenden eingeführt werden, sofern solchen Einfuhren keine kommerziellen Erwägungen zugrunde liegen.
Dieser pauschale Zollsatz ist anwendbar, wenn der Wert der eingangsabgabenpflichtigen Waren je Sendung oder je Reisenden 700 EUR nicht übersteigt. Auf Waren, die in einer Sendung oder im persönlichen Gepäck von Reisenden in Mengen enthalten sind, die über die festgesetzten Höchstmengen hinausgehen, wird der Zollsatz von 2,5 v.H. nicht angewandt.
Diese in den Verordnungen (EG) Nr. 274/2008 und 275/2008 vom 17. März 2008 Anhebungen der Wertgrenzen für Pauschalverzollung und die Senkung des pauschalen Zollsatzes gelten ab 1.12.2008.
Unberührt von dieser Neuregelung bleibt die abgabenfreie Einfuhr von Reisemitbringseln bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 EUR und von Geschenksendungen von einer Privatperson aus einem Drittland bis 45 EUR – jeweils ausgenommen hochsteuerbare Waren wie Spirituosen und Tabakwaren. (wvö)