Eine andere Wortwahl hätte die Situation vielleicht weniger angestrengt aussehen lassen:
Sie hätte sagen können, dass die Herausgabe einer Sendung nur gegen Legitimation geht.
Da du keine mTAN von der Packstation vorweisen konntest (wie auch? Du hast ja keine
bekommen) bleibt halt nur der Ausweis als Beleg für DHL, wer die Sendung abgeholt hat.
Den Ausweis hättest du wahrscheinlich auch in dem Fall vorlegen müssen, wenn die
Dame das Paket anhand deiner Packstation-Karte gesucht hätte.
Gruß Jorgen