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Thema: Grad der Behinderung

  1. #21
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    AW: Grad der Behinderung

    Natürlich gibt es auf Inkontinenz Prozente, sonst würde das der Gutachter ja auch nicht in seinen Bericht schreiben, selbst der MDK hat mir bestätigt das 10° ein Witz ist, der Anwalt hat jetzt min. 50° angesetzt.

    Lieber Wolfgang

    Ich lebe in Deutschland, keine Ahnung wie das bei euch in Österreich gehandhabt wird.
    Geändert von Sportcity (14.11.2019 um 12:17 Uhr)

  2. #22
    Senior Member Avatar von Oglwi

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    AW: Grad der Behinderung

    Klugscheissmodus: GDB = GRAD der Behinderung, keine %

  3. #23
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    AW: Grad der Behinderung

    Danke für den Hinweis

  4. #24
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    AW: Grad der Behinderung

    Zitat Zitat von Gizmo_S Beitrag anzeigen
    [...]Auf Grund meiner langjährigen Arbeitsverhältnis in einem guten Betrieb, und durch das Erbe einer Wohnung konnte ich auf 80% reduzieren [...]
    Wie kann man durch diese zwei Punkte den Behinderungsgrad ändern?

  5. #25
    Datenschieber Avatar von Wolfgang

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    AW: Grad der Behinderung

    Gizmo_S meinte Reduzierung der Beschäftigung also nur mehr rund 30h/Woche statt Vollzeit

    In welchem EU-Land man lebt ist erstmal irrelevant... es gibt ja EU-Harmonisierungs-Vorgaben

    Die Grade der Behinderung werden nicht einfach Stur nach Liste auf-kumuliert... da hätten viele sonst weit über 100 und das ist nunmal nicht möglich
    Es wird die jeweilige Lebenssituation mit berücksichtigt - also inwieweit man wirklich beeinträchtigt bzw. benachteiligt ist
    Ne Inko allein wird da nie einen hohen Wert erreichen - sondern eher ne Erhöhung bei anderen Sachen bringen.
    "Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie Ihr mich haben wollt. Entdeckt mich, wie ich bin."

  6. #26
    Trusted Member Avatar von FuldaTiger

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    AW: Grad der Behinderung

    Zitat Zitat von Oglwi Beitrag anzeigen
    Klugscheissmodus: GDB = GRAD der Behinderung, keine %
    Ich habe einen Grad der Behinderung von 100 Prozent *seufz
    Brave Jungs kommen in den Himmel, freche übers Knie

  7. #27
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    AW: Grad der Behinderung

    Wie schwer oder unschwer Beeinträchtigung sich auf das Leben auswirken ist bei jedem anders.

    Prinzipiell würde ich sagen das einschränkungen mit nem Ausweis überhaupt erst anerkannt sind.

    Wenn ich alleine daran denke welch ein Kampf es nu war eine Gehbehinderung eingetragen zu bekommen. Früher war ich zu gesund und heute sitze ich im rollstuhl mit mal mehr mal weniger guter gehfähigkeit. Früher habe ich aber auch von Ärzten gehört, für nen G müsste ich schon beide Beine amputiert haben.

    Es ist ein langer Kampf, aber man muss ja den Ausweis haben, weill was nicht annerkannt ist dass hast du auch nicht.
    (Zumindest so wie ich es oft erlebt habe)

    Ps: Wer fragen hat, gerne PN an mich. Ich helfe gerne wenn ich kann.

  8. #28
    Trusted Member Avatar von FuldaTiger

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    AW: Grad der Behinderung

    Zitat Zitat von Kai 1987 Beitrag anzeigen
    . . . Wenn ich alleine daran denke welch ein Kampf es nu war eine Gehbehinderung eingetragen zu bekommen. Früher war ich zu gesund und heute sitze ich im rollstuhl mit mal mehr mal weniger guter gehfähigkeit. Früher habe ich aber auch von Ärzten gehört, für nen G müsste ich schon beide Beine amputiert haben. . .
    Ich bin schon sehr lange in einem großen deutschen Sozialverband aktiv.
    Dort finden und fanden auch regelmäßige Schulungsseminare statt.
    Schon vor einigen Jahren referierte eine Sachbearbeiterin vom zuständigen Versorgungsamt (Ja, die gab es damals noch in NRW ), dass man angewiesen sei möglichst wenig Prozente und Merkzeichen zu vergeben, da dies immer durch Steuererleichterungen und sonstige Vorteile wie Freifahrten im ÖPNV eine geldwerte Vergünstigung sei.
    An dieser Praxis hat sich nichts geändert!
    Merkzeichen aG für eine außergewöhnliche Gebehinderung incl. blauem Ausweis für Behindertenparkplätze bekommt man angeblich nur noch bei Oberschenkelamputationen, es sei denn man klagt dagegen.
    Brave Jungs kommen in den Himmel, freche übers Knie

  9. #29
    Senior Member Avatar von windelente

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    AW: Grad der Behinderung

    Zitat Zitat von Kai 1987 Beitrag anzeigen
    Es ist ein langer Kampf, aber man muss ja den Ausweis haben, weill was nicht annerkannt ist dass hast du auch nicht.
    (Zumindest so wie ich es oft erlebt habe)
    Man wird sonst zu Arbeiten in den Grünanlage herangezogen.
    Das Leben ist ein Karpfenteich. Slava!
    Pravda vitezi!
    Lachs und Otter müssen zurück in die Neiße!

  10. #30
    Senior Member Avatar von Pimpernuckel

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    AW: Grad der Behinderung

    Zitat Zitat von Oglwi Beitrag anzeigen
    is aber auch gesetzlich geregelt, einfach mal nach GDB-Tabelle googeln.......
    Die GdS-Tabellen sind Richtwerte, die nur eintreten, wenn es sich bei der Inko um die primäre Schädigung handelt. Besteht eine übergeordnete, zu priorisierende Schädigung, also wie im Falle des OP eine Bandscheibenschädigung, wird diese voll anerkannt und alle weiteren Schädigungsfolgen anteilig aufgerechnet und gerundet. 50 GdB Punkte "nur" für 'ne Harninko sind daher ein völlig unrealistisches Traumszenario. Dazu müsstest du schon nachweisen, dass du aller 5 Minuten in der Suppe schwimmst und mit Windelwechsel nicht fertig wirst.

    Pi

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat Zitat von Sportcity Beitrag anzeigen
    selbst der MDK hat mir bestätigt das 10° ein Witz ist, der Anwalt hat jetzt min. 50° angesetzt.
    Der MDK kann denken, was er will und dein Anwalt auch, aber GdB 50 nur für die Inko ist unrealistisch. Bei einem Vergleich vor Gericht, und darauf wird es hinauslaufen, bekommst du bestenfalls 30. Stattdessen wäre es klüger, deinen Bandscheibenschaden und andere Schädigungen bewerten zu lassen.

    Pi

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat Zitat von Kai 1987 Beitrag anzeigen
    Früher habe ich aber auch von Ärzten gehört, für nen G müsste ich schon beide Beine amputiert haben.
    Theorie und Praxis - in der GdS-Tabelle gibt's genug Szenarien, für die ein G vorgesehen ist, nicht nur Gehbehinderung. Aber wie @FuldaTiger schon geschrieben hat, sind die Ämter knallhart auf Sparen getrimmt und mit inkompetenten Luschen besetzt, die ihre eigenen Vorschriften nicht kennen. Ich kann nur jedem empfehlen, im Zweifelsfall zu klagen, schon für das befriedigende Erlebnis, zu sehen, wenn ein Richter den Knalltüten vom Amt die eigenen Gesetzbücher um die Ohren haut...

    Pi
    Ada, ada! Haba umu mimu?
    -------------------------------
    24/7 in Windeln

  11. #31
    Senior Member Avatar von Oglwi

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    AW: Grad der Behinderung

    Zitat Zitat von Pimpernuckel Beitrag anzeigen
    Die GdS-Tabellen sind Richtwerte, die nur eintreten, wenn es sich bei der Inko um die primäre Schädigung handelt. Besteht eine übergeordnete, zu priorisierende Schädigung, also wie im Falle des OP eine Bandscheibenschädigung, wird diese voll anerkannt und alle weiteren Schädigungsfolgen anteilig aufgerechnet und gerundet. 50 GdB Punkte "nur" für 'ne Harninko sind daher ein völlig unrealistisches Traumszenario. Dazu müsstest du schon nachweisen, dass du aller 5 Minuten in der Suppe schwimmst und mit Windelwechsel nicht fertig wirst.

    Pi

    - - - Aktualisiert - - -



    Der MDK kann denken, was er will und dein Anwalt auch, aber GdB 50 nur für die Inko ist unrealistisch. Bei einem Vergleich vor Gericht, und darauf wird es hinauslaufen, bekommst du bestenfalls 30. Stattdessen wäre es klüger, deinen Bandscheibenschaden und andere Schädigungen bewerten zu lassen.

    Pi
    Hi Pi, woher beziehst du dein Wissen? Für ne vollständige Harninko (3 Grades) gibt`s bei eineindeutigem Nachweis vom Fleck weg die 50. Richtig is das sich weitere Erkrankungen nicht 1:1 additiv aufrechnen sondern anteilig.

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat Zitat von FuldaTiger Beitrag anzeigen
    Ich habe einen Grad der Behinderung von 100 Prozent *seufz
    Hab` gerade nochmal in meinem letzten Bescheid vom Mai geguckt -> ".......folgende Feststellung nach § 152 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX)..... Der GRAD der Behinderung (GdB) beträgt ab........"

  12. #32
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    AW: Grad der Behinderung

    Die GdB 50 bezieht sich nicht nur auf die Inko, da sind natürlich auch die anderen Sachen noch mit dabei, das kam oben falsch rüber.

  13. #33
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    AW: Grad der Behinderung

    Hallole,

    Zitat Zitat von pianoblack Beitrag anzeigen
    Wie kann man durch diese zwei Punkte den Behinderungsgrad ändern?
    Also:
    1. GEB heißt Grad der Behinderung. Die Angeben von Prozent ist hier falsch. - Wird nur oft falsch gesagt. Man hat einen Grad der Behinderung von....- ohne %.
    2. In dem Fall was ich schreibe, hat es dann nämlich auch damit nix zu tun, sondern mit meinem Einstellungsverhältnis. Ich arbeite nicht 100%, sondern nur 80%, und hab Mittwochs immer frei.

    Nuckelgrüßle
    Nuckel-Andy
    Ihr braucht mir hier nix mehr schrieben, bin über meinen Blog unten erreichbar oder über mail schnullerpages (at) gmx.de

    Mein trumblr Blog:
    https://klein-andy.tumblr.com/

  14. #34
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    AW: Grad der Behinderung

    Zitat Zitat von FuldaTiger Beitrag anzeigen
    Merkzeichen aG für eine außergewöhnliche Gebehinderung incl. blauem Ausweis für Behindertenparkplätze bekommt man angeblich nur noch bei Oberschenkelamputationen, es sei denn man klagt dagegen.
    Quark.
    Mit Hemiplegien oder Tetraplegien, z.B. Z.n. ICP, wenn Du nicht laufen kannst und kontinuierlich auf den Rolli angewiesen bist, bekommst du ohne weiteres aG incl. Parkausweis.

    Gruß
    der Timmi

  15. #35
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    AW: Grad der Behinderung

    10 % - und damit mehr Nachteile als Vorteile.

  16. #36
    Senior Member Avatar von flockehund

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    AW: Grad der Behinderung

    Ich kann nur aus meiner Sicht berichten. Ich trage ein medizinisches Verordnetest Korsett wegen Rückenschmerzen. Dann kam der 1. Bandscheibenvorfall mit Op. Daca. 2 Jahre später der 2. Bandscheibenvorfall leider missglückt. Seitdem kribbeln im linken Bein mit Taubheitsgefühl.Meine schwallartige nicht kontrollierbare Inkontinenz ist wohl das Nebenprodukt der letzten Op.Jetzt bin ich auf Windeln (Seni quatro M) Gummihose und gelegentlich Body angewiesen. Ich muss mich meinem Schicksal fügen und das beste daraus machen. Auf Arbeit haben Sie jetzt eine extra Toilette für Behinderte ausgewiesen. Ich bekomme mehr Urlaub und kann mit 60 Jahren ohne Abzüge in Pension gehen. Ab einen GDB muss man seinen Arbeitgeber darüber informieren aber nicht die Kollegen. Mit freundlichen Grüßen

  17. #37
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    AW: Grad der Behinderung

    Wobei die Kollegen es sowieso mitbekommen, wen der eine Arbeitnehmer plötzlich mher Urlaub erhält

    Bei Beamten ist da schon eine Pension/Rente ab 60 ohne Abzüge möglich?
    Da können "normale" Angestellte (auch mit Behinderung) nur von träumen...

  18. #38
    Senior Member Avatar von Bärchen1601

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    AW: Grad der Behinderung

    Zitat Zitat von pianoblack Beitrag anzeigen
    Wobei die Kollegen es sowieso mitbekommen, wen der eine Arbeitnehmer plötzlich mher Urlaub erhält
    Das können sie ja meinetwegen auch ruhig mitkriegen, dass eine Schwerbehinderung vorliegt, aber welcher Art und welcher Grad, das müssen sie ja nun nicht wissen.
    Zumindest, wenn es nicht ersichtlich ist.
    Noch keine Signatur ... mir fällt grad nix geistreiches ein ...

  19. #39
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    AW: Grad der Behinderung

    Zitat Zitat von pianoblack Beitrag anzeigen
    Wobei die Kollegen es sowieso mitbekommen, wen der eine Arbeitnehmer plötzlich mher Urlaub erhält
    Ich merke garantiert nicht zwischen Freizeitausgleich, der den Jahresurlaub übersteigt und 25% Krankenstand ob irgendwer 3 Urlaubstage mehr oder weniger hat als ich...

  20. #40
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    AW: Grad der Behinderung

    Hallo,

    also ich hab 40% bekommen, bringt leider nicht wirklich viel.
    Hab Widerspruch eingelegt, bin aber nicht durchgekommen, blieb bei den 40%.

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