Zitat Zitat von Toni Beitrag anzeigen
Das Problem ist also nicht die Wahl der Unterwäsche, sondern es geht darum, daß der Sprößling plötzlich wieder in die Hose macht. Und das ist eben zum überwiegenden Teil mit erheblichen Nachteilen verbunden, es schränkt die Teilnahme am öffentlichen Leben ein, man stinkt, und wird zum Gespött der Leute. So die allgemeine Meinung. Und da die meisten Eltern bestrebt sind, Schaden von ihrem Nachwuchs abzuwenden, sehen sie sich hier in der Pflicht, und wollen dem Treiben Einhalt gebieten.
Ich will mal zum eigentlichen Thema zurückkommen. Deine Argumentation ist mir klar, vielen Dank dafür, Toni. Aber: bei aller Sorge der Eltern haben wir Regeln, die das Zusammenleben in einen Rahmen packen. Und der Rahmen (Gesetz) gibt nun mal vor, dass der Fragesteller 18 Jahre alt ist und damit selbst entscheiden kann. Er hat das Recht auf Privatsphäre und ein verschlossenes Zimmer ist ein verschlossenes Zimmer. Das darf man nicht einfach öffnen.

Der Fragesteller hat auch erkennen lassen, dass er weiterhin Windeln tragen will. Er ist dazu berechtigt, diesen Wunsch zu äußern und auch in die Tat umzusetzen. Den Eltern ist nicht das Recht gegeben, in diese Entscheidung einzugreifen, auch wenn rein menschlich die von dir vorgetragenen Gründe vorhanden und nachvollziehbar sind.

Der Fragesteller fragt nach einer Lösung für das Problem. Da mit 18 Jahren noch nicht von einer wirtschaftlichen Unabhängigkeit ausgegangen werden kann, ist der Vorschlag "eigene Wohnung" nicht umsetzbar. Es wird davon ausgegangen, dass der Fragesteller die nötige geistige Reife eines Volljährigen hat und diesen Lösungsweg kennt, ihn aber nicht gehen kann.

Die häusliche Situation ist also gegeben und der rechtliche Rahmen nun auch hinreichend erklärt. Die Frage bleibt also nur, wie der Fragesteller sein bestehendes Recht einfordern kann. Das Gesetz steht nun mal auf einem klaren Standpunkt. Es wird auch davon ausgegangen, dass dem Fragesteller die möglichen Konsequenzen für seinen Lebensweg bekannt sind, auch wenn er auf Grund seines Alters wohl noch nicht in der Lage ist, diese Konsequenzen in allen Bereichen voll zu erfassen. Das versetzt die Eltern aber nicht in das Recht, seine Privatsphäre zu verletzen und ihm Verbote zu erteilen.

Das Recht steht hier erst einmal auf der Seite des Fragestellers und somit sollte den Eltern die rechtliche Situation auch dargelegt und auf Einhaltung dieser Regeln bestanden werden. Wie sich das im zwischenmenschlichen Bereich umsetzen lässt, kann hier nicht abschließend geklärt werden, da die sozialen Verhältnisse und die charakterlichen Eigenschaften der Eltern nicht bekannt sind. Es kann somit nur der Fragesteller aufgeklärt werden und dazu ermuntert werden, mit seinen Eltern das klärende Gespräch zu suchen.