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Thema: Pressespiegel: Recht und Inkontinenz

  1. #1
    Junior Member Avatar von windelbunny

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    Pressespiegel: Recht und Inkontinenz

    http://diepresse.com/home/recht/rech.../home/index.do

    29.05.2016 | 18:25 | (Die Presse)

    Wien. Eine Wienerin, die wegen einer Krankheit Probleme mit der Verdauung hat, bekommt nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) doch noch einen Parkausweis für Menschen mit Behinderung. Die Unterinstanz hatte sie zuvor auf öffentliche Verkehrsmittel verwiesen: Die Frau könne dort ja zum Beispiel saugfähige Einmalhosen tragen, um das Schlimmste zu verhindern, wurde ihr empfohlen.

    Die 22-jährige Frau hingegen schilderte, warum es für sie nicht zumutbar sei, öffentliche Verkehrsmittel zu benützen. Sie müsse 20 Mal pro Tag ein WC aufsuchen. In öffentlichen Verkehrsmitteln habe sie ständig Angst, die Toilette nicht mehr rechtzeitig zu erreichen. Ihre Durchfälle seien auch von einer gewissen Flatulenz begleitet. Selbst das vorinstanzliche Verwaltungsgericht hatte der Beschwerdeführerin einen „häufigen und imperativen Stuhlgang“ konstatiert.

    Der VwGH (Ra 2016/11/0018) kam der Frau zu Hilfe. „Es ist geradezu offenkundig und bedarf keiner weiteren Erörterung, dass die Benützung öffentlicher Verkehrsmitte

    bei diesem Krankheitsbild unzumutbar ist“, erklärten die Höchstrichter. Die von der Vorinstanz angesprochenen Einmalhosen würden bei einer derart schweren Ausprägung der Krankheit keine Alternative darstellen.

  2. #2
    SaphirWolf
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    AW: Pressespiegel: Recht und Inkontinenz

    Aber was hat die Tatsache nicht die Öffentlichenverkehrsmittel nutzen zu können damit zu tun einen Behinderten-Parkausweis zu bekommen?

  3. #3
    Senior Member Avatar von Pimpernuckel

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    AW: Pressespiegel: Recht und Inkontinenz

    Nett. Es sind ja die kleinen Siege, die zählen. Wäre interessant, zu wissen, wie sowas in Deutschland entschieden würde...

    Pimpernuckel

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat Zitat von SaphirWolf Beitrag anzeigen
    Aber was hat die Tatsache nicht die Öffentlichenverkehrsmittel nutzen zu können damit zu tun einen Behinderten-Parkausweis zu bekommen?
    Na vermutlich hat die Dame einen rollenden Untersatz und ich kann mir gut vorstellen, dass in einer großen Stadt wie Wien die Parkplatzsuche schon ein Problem ist. Wenn man da behindertengerechte Parkplätze nutzen kann oder z.B. auch mal "wild" für 'ne halbe Stunde ganz legal sein Auto abstellen darf, wo andere das nicht dürfen, hilft das sicher schon. Außerdem erwachsen aus der Anerkennung solcher Sachverhalte oft weitere Leistungsansprüche nach Sozialgesetzen, auch wenn ich die österreichischen Regelungen nicht kenne. In Deutschland könnte man z.B. für sowas dann auch Zuschüsse für angemietete Garagenstellplätze bekommen oder bei der Stadt beantragen, dass vor dem Haus entsprechende Stellflächen markiert/ beschildert werden, wo man sein Auto parkt...

    Pimpernuckel
    Ada, ada! Haba umu mimu?
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  4. #4
    Junior Member Avatar von windelbunny

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    AW: Pressespiegel: Recht und Inkontinenz

    um das Thema noch um die Sozialleistungen zu ergänzen die damit in Österreich verbunden sind:


    .)Pauschalierter Steuerfreibetrag ab 25 % Behinderung
    (ausgenommen bei ganzjährigem Pflegegeldbezug) und/oder Diätverpflegung (mit entsprechender Zusatzeintragung im Behindertenpass)

    .) Gratis Autobahnvignette (mit Zusatzeintragung im Behindertenpass über die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel)

    .)Parkausweis gem. § 29 b StVO

    .)(Voraussetzung für die Ausstellung des Parkausweises ist der Besitz eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung im Behindertenpass über
    die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel)

    .)Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer - früher Kfz-Steuerbefreiung (Voraussetzung: Entweder Parkausweis gem. § 29 b StVO
    oder Zusatzeintragung im Behindertenpass über die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel)

    .)Mautermäßigungen auf der Großglocknerhochalpenstraße, Nockalmstraße und Gerlos Alpenstraße genügt der Behindertenpass, für die Felbertauernstraße
    und auf den verschiedenen Autobahnmautabschnitten, z.b A 10, benötigt man den Parkausweis gem. § 29 b StVO UND einen Einschränkungsvermerk
    im Führerschein, z.B. Automatikgetriebe Vorteile des Behindertenpass

    .)Autofahrerclub Mitgliedsermäßigungen bei ARBÖ und ÖAMTC (Voraussetzung: Entweder Parkausweis gem. § 29 b StVO oder
    Zusatzeintragung im Behindertenpass über die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel)

    .)Fahrpreisermäßigungen bei ÖBB und Verkehrsverbund (je nach Bundesland) mit einer Behinderung ab 70 % (Eintragung im Behindertenpass)

    .)Euro-key , ein Schlüssel zur Benützung von z.B. WC-Anlagen, die behinderten Menschen vorbehalten sind (Nachweis: Entweder Parkausweis gem. § 29 b
    StVO oder Zusatzeintragung im Behindertenpass über die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel)

    .)Eventuell Befreiung von Studiengebühren Erkundigen Sie sich bei Ihrer Ausbildungsstätte

    .)Versicherte bei der Gewerblichen Sozialversicherung (GSVG) mit einer Behinderung ab 50%
    (Eintragung im Behindertenpass) erhalten eine Befreiung vom Selbstbehalt (Kostenanteil = 20 %) für Leistungen aus dieser Versicherung. Ein Antrag
    bei der Versicherung ist erforderlich!

    .)Preisermäßigungen bei Freizeit- und Kultureinrichtungen (bitte immer vor dem Kartenerwerb anfragen!)

  5. #5
    Senior Member

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    AW: Pressespiegel: Recht und Inkontinenz

    Zitat Zitat von Pimpernuckel Beitrag anzeigen
    Wäre interessant, zu wissen, wie sowas in Deutschland entschieden würde...
    In Deutschland gibt's dafür keinen Parkausweis. Für den wäre hier erforderlich, dass die Restgehfähigkeit einem Querschnittsgelähmten oder doppelt Unterschenkelamputierten entspricht.

    Mit imperativen Durchfällen ist es in Deutschland auch sehr sehr schwer, eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen. Ich hatte da mal einen Mandanten, der an colitis ulcerosa litt und ohne entsprechenden Schutz das Haus gar nicht verlassen konnte. Die Behörden haben sich nicht einmal von Rechtsprechung des Bundessozialgerichts beeindrucken lassen...

    jurgesan

  6. #6
    Trusted Member Avatar von FuldaTiger

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    AW: Pressespiegel: Recht und Inkontinenz

    Bin ja durch meine eigene Krankheit schon längere Zeit als Ombudsmann im Behindertenbereich aktiv
    ...
    Das schönste war damals eine interne Informationsveranstaltung des Versorgungsamtes wo darauf hingewiesen wurde, dass die Vergabe von Merkzeichen und GdB-Prozentpunkten jeweils immer auch einen geldwerten Vorteil durch Steuererleichterungen und Vergünstigungen für die Betroffenen darstellen würde
    Wo kämen wir denn dann bei der aktuellen Bevölkerungsstruktur hin, wenn immer mehr ältere Behinderte durch jüngere Nichtbehinderte finanziert werden müssen?
    ...
    Wer sich heutzutage mit solchen Problemen durchsetzen will, braucht mindestens einen guten Anwalt ;(
    Brave Jungs kommen in den Himmel, freche übers Knie

  7. #7
    Senior Member Avatar von Pimpernuckel

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    AW: Pressespiegel: Recht und Inkontinenz

    Ja, die Leistungsträger legen die Rechtslage leider sehr einseitig zu ihren Gunsten aus. Das ist ja nix Neues...

    Pimpernuckel
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