Original von Goldfred
Hallo snu!
Der Gewerbetreibende muß mit ausgeschriebenem Vornamen benannt werden. Es reicht nicht, wenn der Name des Unternehmers in der Bankverbindung oder als Ansprechpartner auftaucht.
Mein Lieblingsabschnitt in den AGB von Dieperhaus lautet:
§ 2.2 Der Verkauf unserer Produkte erfolgt nur für den privaten Gebrauch in haushaltsüblichen Mengen. Ausgenommen Kinder- und Jugendbetreuungsstätten, Vereine aus dem Bereich Familie und Seniorenheime sowie Pflegedienste und Krankenhäuser.
Früher, als wir Kaufmannsladen gespielt haben, durfte man bei uns auch nicht so viel einkaufen, damit der Laden nicht sofort leer war. Aber da waren wir Kinder! Hier hat jemand absolut nicht verstanden, was er tut.
Noch schlimmer wird es bei eBay:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE ist beantragt
Zwischen Antrag und Zuteilung vergehen ca. 24 Stunden. Wenn die Zeit nicht da war, muß das Geschäft mit sehr heißer Nadel gestrickt worden sein.
§ 6.3. diaperhaus gibt die Kosten, die Sie für die Nutzung von PayPal anfallen, an seine Kunden weiter, um die eigenen Kosten zu decken.
§ 6.3.1. Für Inlandkunden, die in Euro bezahlen, berechnen wir einen Satz von 7,5% des Kaufpreises (inkl.Versandgebühren).
§ 6.3.2. Für Auslandskunden gilt ebenfalls der Satz von 7,5% des Kaufpreises (ink. Versandgebühren).
§ 6.4. Die Ware wird ohne Ausnahme erst dann versendet, wenn das Geld (auch von PayPal) auf dem Geschäftskonto von diaperhaus eingegangen ist.
Ein klarer Verstoß gegen die gesetzliche Preisangabenverordnung und ein mehrfacher Verstoß gegen eBay-Richtlinien.
Der Laden erscheint mit extrem kundenunfreundlich und hat keine Ahnung von dem was er tut!
Goldfred