Original von Jules
Jedoch ging es im eigentlichen Thema ja nur um das Tragen von Windeln.
Das kann ja nun definitiv nicht geschaeftsschaedigend sein
aber das alleinige tragen von windeln kann ja eigentlich niemand außenstehendes mitbekommen, weil da ja normalerweise ein stück "Straßenkleidung" drüber ist, und man die windeln nicht sieht. daher kam ich auf die beschreibung - um mal zu illustrieren, dass es eben durchaus zusammenhänge geben kann, in denen sich derartige fragen sehr zu ungunsten des "sündigen" (mir fällt grad kein besseres wort ein) arbeitnehmers auswirken.

wobei ich übrigens nichts dazu sagen kann, wie sich da die rechtslage verhält. also inwiefern bzw ab wann sowas ein gerechtfertigter grund für eine fristlose kündigung wird.

mir war halt wichtig, mal ganz deutlich aufzeigen, dass nicht immer der arme bemitleidenswerte arbeitnehmer das opfer ist.

sondern manchmal auch der chef - und der sich dann vielleicht auch mal selbstverständlich wehren dürfen sollte.