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Thema: Benachrichtigung einer Windelbestellung

  1. #1
    Senior Member Avatar von martin

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    Benachrichtigung einer Windelbestellung

    Hallo zusammen,

    ich habe mir vor ein paar Tagen Windeln bei Save bestellt. Weil ich gerade in der Wohnung von meiner Freundin wohne und sie aber nicht da ist. Das wollte ich ausnützen. Jetzt war ich über das Wochendende zuhause und komme heute (Montag Abend) wieder zurück und finde eine Benachrichtigung, für diese Lieferung, im Briefkasten.
    Da dachte ich mir erst nicht dabei. Nur ist mir dann gekommen, dass die Anschrift natürlich auf den Namen meiner Freundin läuft. Und wenn ich dann morgen das Paket abholen will, muss ich doch den Ausweis zeigen, bzw. eine Ermächtigung meiner Freundin, oder?

    Es steht ja auf dem Zettel, dass auch der Lebensgefährte das Paket abholen darf. Aber wie soll ich denn klarmachen das das auch ich bin?
    Und eine Ermächtigung von meiner Freundin würde ich nicht bekommen. Wenn die wüsste was ich da bestellt habe, wäre das ganz schlecht. Sie weiß zwar von meinen Windeln aber findets nicht toll. Und es läuft bei uns gerade eh nicht so gut.

    Habt ihr da Ideen oder Vorschläge mit denen ihr mir Hoffnungen machen könnt?

    Danleschön,

    Martin

  2. #2
    Kvetinka
    inaktiv
    Welcher Name steht denn auf dem Paket? Welcher auf der Benachrichtigung?

  3. #3
    Senior Member Avatar von martin

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    Auf dem Päckchen steht der Name von meiner Freundin, genauso wie auf der Benachrichtigung.
    Ich wohne da ja nicht offiziel.
    Weil ich da ja eigendlich nur zu besuch bin und quasi die Wohnung hüte, während sie weg ist.
    Da wäre also kein Päckchen angekommen, hätte ich es auch meinen Namen bestellt.

  4. #4
    Kvetinka
    inaktiv
    Hi Martin,

    dann sieht es übel aus. Du hättest auch an Herrn Martin x c/o frau XY schreiben können.

    LG Jasmina

  5. #5
    Senior Member Avatar von martin

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    Ja daran habe ich nur überhaupt nicht gedacht.

  6. #6
    Caro´s Peggy
    inaktiv
    Einfach nicht abholen dann gehts nach 7 Tagen zurück!!
    Dann neu bestellen und sich auf den vorhergehenden Bestell Vorgang berufen!!

  7. #7
    4jähriger 3Käsehoch Avatar von BoP

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    ich sag dir jetzt einen weg der aber nicht ganz koscher ist.

    Die bemächtigung wird über den Abhohlschein erteilt.
    schau mal auf der rückseite ob da steht das der bevollmächtigte den ausweis des empfnängers benötigt. Wenn nein, denk mal nach was ich meine
    "Dein Ziel ist wichtig für diese Welt. Du sollst das Lachen schenken.
    Denn jedes Kind dem du Lachen schenkst, kann mit dem Herzen denken."

    Schandmaul - Herr der Wellen

  8. #8
    windelbengelbln
    inaktiv
    Original von Caro´s Peggy
    Einfach nicht abholen dann gehts nach 7 Tagen zurück!!
    Dann neu bestellen und sich auf den vorhergehenden Bestell Vorgang berufen!!
    das is wohl der bessere weg... der andere weg bringt dich schnell in teufels küche

  9. #9
    Senior Member

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    das gleiche problem habe ich im grunde genommen auch immer gehabt. nun lass ich mir alles an eine packstation schicken. hat bisher immer !!!!! bestens geklappt.
    und da haste nach der benachrichtigung noch 9 werktage um das packet abzuholen.

  10. #10
    4jähriger 3Käsehoch Avatar von BoP

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    Original von windelbengelbln
    Original von Caro´s Peggy
    Einfach nicht abholen dann gehts nach 7 Tagen zurück!!
    Dann neu bestellen und sich auf den vorhergehenden Bestell Vorgang berufen!!
    das is wohl der bessere weg... der andere weg bringt dich schnell in teufels küche
    der nicht abhohlen weg kann halt nur dazu führen das er bei
    save gar nichts mehr bekommt
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    Schandmaul - Herr der Wellen

  11. #11
    Cartman
    inaktiv
    Ich würd einfach mal hingehen nach dem Paket mit Empfänger und Absender fragen und den Sachverhalt schildern, also dass du bei deiner Freundin wohnst und das eigentlich für dich ist, sie sonstwo und nicht erreichbar ist und das das ewig Stress und Kosten gibt wenn das wieder zurückgeht. Die Angestellten von irgendwelchen Kleinstadt-Postbüros interessiert das doch meistens nich, die sind froh wenn das Ding weg ist.

    Zur Not dann einfach nochmal hingehen und die Ermächtigung auf der Rückseite quasi i.V. für deine Freundin unterschreiben, ihre Unterschrift wirste ja hinbekommen. Ich mein was soll das, formal ist es zwar illegal aber was soll denn passieren?
    Selbst wenn die Hölle zufriert, das rauskommt und dir deine Freundin aus irgend einem Grund eins reinwürgen will, würde das unter dem Sachverhalt niemals zu einer Anklage kommen.


    ... oder ums kurz zu machen: kritzel einfach irgendwas unleserliches auf den abholschein und hol das ding. Das ist wie mit dem Windelkaufen, die Postleute machen das x-mal am Tag und keinen interessiert es, aber wir machen nen riesen Akt draus.

  12. #12
    kenny
    inaktiv
    Habe mir auch mal was nach Hause schicken Lassen. und Hatte Glück,weil ich ja nicht zu Hause war nahm das dann mein Nachbar entgegen. ich glaube nicht das er da hineingesehen hatte? jeden falls war der lieferschein nicht mehr original oben Drauf. ich habe dann gesagt ich nehms und brings zurück, da ich ja nichts bestellt hätte. Natürlich brachte ich es nicht zurück, weil ich schon gezahlt habe. in diesem Fall waren das windeln (probepackungen). ich wäre wohl böd dagestanden! Das war knapp!

  13. #13
    tintin_01
    inaktiv
    Original von Cartman
    ... oder ums kurz zu machen: kritzel einfach irgendwas unleserliches auf den abholschein und hol das ding. Das ist wie mit dem Windelkaufen, die Postleute machen das x-mal am Tag und keinen interessiert es, aber wir machen nen riesen Akt draus.
    Nein, nicht was unleserliches - sondern den eigenen Namen als berechtigter Abholer plus eine Phantasieunterschrift. Beim Abholen muß man in jedem Fall sich mit dem Personalausweis legitimieren. Dabei wird Nummer des Ausweises registriert. Sollte jemand ein Paket unberechtigt abholen und der wahre Adressat beschwert sich, kann die Post den fall so nachvollziehen. Alles halb so wild.

  14. #14
    Cartman
    inaktiv
    Original von tintin_01
    Original von Cartman
    ... oder ums kurz zu machen: kritzel einfach irgendwas unleserliches auf den abholschein und hol das ding. Das ist wie mit dem Windelkaufen, die Postleute machen das x-mal am Tag und keinen interessiert es, aber wir machen nen riesen Akt draus.
    Nein, nicht was unleserliches - sondern den eigenen Namen als berechtigter Abholer plus eine Phantasieunterschrift. Beim Abholen muß man in jedem Fall sich mit dem Personalausweis legitimieren. Dabei wird Nummer des Ausweises registriert. Sollte jemand ein Paket unberechtigt abholen und der wahre Adressat beschwert sich, kann die Post den fall so nachvollziehen. Alles halb so wild.
    Mit irgendwas unleserliches meinte ich die Unterschrift. Das er kapiert, dass er in das Feld wo Berechtigter steht seinen Namen reinschreibt hatte ich mal vorausgesetzt.
    Dass die da die Nummer vom Perso/EU-Führerschein notieren ist mir auch klar, Pakete auf die Art zu klauen wird natürlich nach hinten losgehen, aber da er sich ja selbst "bestiehlt", wer sollte sich denn beschweren?

  15. #15
    nicetux
    inaktiv
    Ich finde auch wenn er sich "selber" bestiehlt ist das nicht in Ordnung. Außerdem sollte man keine solche Tipps geben - wir sind doch alle anständig, oder?

    PS: Ich hätte es aber glaube ich, auch so gemacht

  16. #16
    Cartman
    inaktiv
    Original von nicetux
    Ich finde auch wenn er sich "selber" bestiehlt ist das nicht in Ordnung. Außerdem sollte man keine solche Tipps geben - wir sind doch alle anständig, oder?

    PS: Ich hätte es aber glaube ich, auch so gemacht
    Naja wenn ers nicht holt verletzt er eine Vertragspflicht...

  17. #17
    basti79
    inaktiv
    Original von Cartman
    Original von nicetux
    Ich finde auch wenn er sich "selber" bestiehlt ist das nicht in Ordnung. Außerdem sollte man keine solche Tipps geben - wir sind doch alle anständig, oder?

    PS: Ich hätte es aber glaube ich, auch so gemacht
    Naja wenn ers nicht holt verletzt er eine Vertragspflicht...
    Nicht unbedingt. Es gibt ja im Onlinehandel ein Rückgabe- bzw Widerrufsrecht. Durch die NIchtabholung des Paketes macht man lediglich von diesem Recht Gebrauch, welches mindestens 14 Tage gilt, bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung über dieses Recht im Bestellvorgang gilt es sogar unbegrenzt (jaja, der Gesetzgeber meint es gut mit dem Onlinekunden). Lediglich die Rücksendekosten können vom Händler eingefordert werden, wenn der Rechnungsbetrag unter 40 EUR liegt (und natürlich auch nur dann, wenn darauf im Bestellvorgang hingewiesen wurde).

    Dass das alles für einen Onlinehändler nicht sonderlich toll ist und sich viele solcher Rückläufe sicherlich in den Preisen niederschlagen werden (müssen), ist auch klar.

    Also hol es einfach ab, bequatsch die Postleute, zeig denen den Schlüssel von der Wohnung oder sonstwas, was zeigt, dass du in der Wohnung wohnst und alles wird gut.

    Lieben Gruß

    Basti

  18. #18
    Senior Member Avatar von martin

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    So, ich habs.
    Also ich habe jetzt den unkoscheren Weg genommen.
    Es ist natürlich selbstverständlich das unter anderen Umständen ich sowas niemals machen würde.
    Nur in diesem Fall war das Päckchen ja für mich, ich habe es bezahlt und bestellt.

    Also die Masche mit dem Schlüssel zeigen oder sonstwie überzeugen das man in der Wohnung wohnt, funktioniert nicht. Weil es gibt ja auch wgs. Es berechtigt einen nicht, ein Päkchen abzuholen nur weil man in der selben Wohnung wohnt.
    Das habe ich alles beim abholen gelernt.
    Was ich noch erfahren habe ist, dass wenn ich c/o Martin ... auf die Lieferadresse geschrieben hätte, hätte es mich auch nicht zum Abholen berechtigt. Weil das nur aussagt das ich in der selben Wohnung lebe und das reicht ja nicht, wie ich schon sagte.

    Schätze das es das erstmal wieder war, mit online bestellen.

    Also danke für die Antworten.

    Gruß,

    Martin

  19. #19
    littlekid
    inaktiv
    Original von martin
    Was ich noch erfahren habe ist, dass wenn ich c/o Martin ... auf die Lieferadresse geschrieben hätte, hätte es mich auch nicht zum Abholen berechtigt. Weil das nur aussagt das ich in der selben Wohnung lebe und das reicht ja nicht, wie ich schon sagte.
    Umgekehrt wärs gegangen:

    Martin Sowieso
    c/o deine Freundin
    Wasweissichstraße 123
    12345 Irgendwo

    Dann bist nämlich du der Empfänger und darfst somit das Paket auch abholen.

    Gruß,
    littlekid

  20. #20
    Senior Member Avatar von martin

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    Hm, ziemlich gute Idee.

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