Folgendes Thema geht alle an - deswegen bitte ich um aufmerksame Kenntnisnahme!

Eigentlich sollte morgen im Bundestag über das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie abgestimmt werden. Wegen der erheblichen Kritik von Juristen und jetzt wohl auch Politikern ist das auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Die Umsetzung wird allerdings kommen, da Deutschland den EU-Beschluss bereits bis zum Jahr 2006 hätte umsetzen müssen.

Worum geht es? Das Schutzalter bei Kinderpornografie soll von unter 14 auf unter 18 hochgesetzt werden. Dabei genügt es, wenn die abgebildete Person älter ist, aber wie unter 18 aussieht. Als Kinderpornografie soll nicht nur, wie bisher, die Darstellung eines sexuellen Mißbrauchs bestraft werden, sondern jede Darstellung einer sexuelle Handlung von, an oder vor einer Person unter 18 Jahren. Nach dem Gesetzesentwurf sollen insbesondere bisher straffreie Aufnahmen erfasst werden, auf denen Kinder unter 18 die Beine spreizen, um die unbedeckten Genitalien offen zur Schau zu stellen. Von solchen Aufnahmen ist unser Forum meilenweit entfernt.

Entwarunung? Keineswegs. Denn nach der Gesetzesbegründung soll auch, dem Eu-Beschluss folgend, "das aufreizende Zur-Schau-Stellen der Genitalien oder der Schamgegend" erfasst werden. Es ist bisher nicht geklärt, ob dies nur nackte Genitalien meint oder ob damit auch (wie offenbar in Amerika) bedeckte Genitalien gemeint sein können, wenn die Aufnahmen stimulierenden Charakter haben. Mir scheint letztere Variante zwar zweifelhaft - andererseits hätte ja der Aufzählungspunkt "Genitalien" genügt, wenn nur die unbedeckten Genitalien gemeint sind - welche Bedeutung hat dann aber die Variante "Schamgegend"?

Kritiker befürchten, dass eine exorbitante Ausweitung des Begriffs "Kinderpornografie" und damit eine Kriminalisierung großer Teile der Bevölkerung, insbesondere von Jugendlichen, aber auch von Bildarchiven der Medien erfolgt. Es wird von "Burkaisierung" von Jugendlichen gesprochen. Vieles ist Übertreibung und "Rauschen im Blätterwald". Der Kern der Sorge aber ist berechtigt. Es ist offen, ob beispielsweise die Aufnahme einer 16-jährigen (oder einer Person, die nach der Auffassung eines Staatsanwalts oder Ermittlungsrichter wie 16 aussieht), die Windeln trägt und als stimulierend aufzufassen ist, der Strafbarkeit unterfällt. Dies könnte auch von winzigen Details abhängen, etwa, ob die eingenommene Pose (zumindest entfernt) einem Beine-Spreizen ähnelt u.s.w.

Nehmen wir an, ein Bild in unserer Galerie würde nach Ergehen des neuen Gesetzes als strafbar eingeschätzt - wen würde es treffen? Zunächst die Person, die das Bild eingestellt hat. (Möglicherweise entfiele die Strafbarkeit bei Nachweis , dass der Poser selbst abgebildet ist - verlassen würde ich mich darauf nicht), daneben (bei Kenntnis) der Betreiber des Forums. Diese Personen würden wegen Verbreitung bestraft - damit wäre regelmäßig zwingend Freiheitsstrafe zu verhängen!! Daneben aber auch, wer das Bild vorsätzlich (beispielsweise wiederholt oder für längere Zeit) angeklickt hat, wegen Besitzes. Der BGH hat nämlich unlängst, gegen erheblicher Bedenken in der Rechtslehre, entschieden, dass bereits das Anklicken eines Bildess ohne Speicherung auf Festplatte zum Besitz führt, da eine Zwischenspeicherung im Browser-Cache via temporärer Internetdatei erfolgt. Nicht entschieden ist bisher, ob bereits die Mitgliedschaft in einem Forum Besitz an den dortigen Bildern vermittelt, wenn sie nicht angeklickt werden. Ich halte das für sehr zweifelhaft (es liefe auf Gruppenhaft hinaus, zudem müssste dann letztendlich jeder Besitzer eines Internetanschlusses wegen Besitzes kinderpornografischer Darstellungen bestraft werden, da ein potentielles Aufrufen solcher Aufnahmen immer möglich ist). Dennoch: ausgeschlossen ist nichts! Und dort, wo eine Straftat in der Gerichtsverhandlung ausgeschlossen wird, könnten vorher unter Umständen trotzdem Ermittlungshandlungen, wie eine Hausdurchsuchung anstehen.

Diese Risiken mögen verhältnismäßig klein sein - es gibt sicherlich unzählige Internetseiten, die wesentlich mehr Anlass zur Sorge hätten als wir. Dennoch besteht auf Jahre eine diffuse, unklare Rechtslage, die letztlich den Bestand des Forums gefährdet.

Ich jedenfalls werde dieses Risiko nicht tragen.

Ich fordere hiermit alle Admins, Mods und sonstige Funktionsträger des Forums auf, sich zu erklären,

a) ob sie das Thema verfolgen
b) ob sie sich in der Pflicht sehen, die User vor strafrechtlichen Gefahren zu schützen und

c) ob sie bereit sind, spätestens dann, wenn ein neuer Termin für die Verhandlung des Gesetzes ansteht, sämtliche Windelbilder von Personen, bei denen nicht mit absoluter Sicherheit feststeht, dass die abgebildete Person volljährig ist und auch so aussieht, zu löschen. Ausnahmen sind Bilder, die 1 zu 1 von Windelpackungen oder von nicht zur Szene gehörenden, frei vertriebenen Medien (etwa Eltern-Kind-Zeitschriften) übernommen sind.

Daneben bitte ich darum, dass weiterhin bei Texten darauf geachtet wird, dass keine aufreizende Beschreibung sexueller Handlungen von Kindernm und Jugendlichen (wozu auch schon Onanie und onanieähnliche Handlungen zählen dürften) erfolgen. Jeder Autor möge seine Geschichten sorgfältig und streng prüfen. Für meine kann ich die Hand ins Feuer legen. Es sollte die Gelegenheit genutzt werden, das Geschichtenforum aufzuräumen und nurnoch diejenigen Geschichten zuzulasen, die von den Mods geprüft wurden. Nach einigen Wochen werden Geschichten ohnehin kaum noch gelesen und stehen nur herum wie "Sperrmüll". Niemand hat den Überblick, was alles in der unendlichen Textmenge verborgen ist...

Wird zu c) nicht eine klare und eindeutige Zusage erteilt, werde ich, wenn sich die Abstimmung über das Gesetz nährt, das Forum verlassen und um Löschung meines Accounts bitten. Dies ist keine Drohung (was ein Akt maßloser Selbstüberschätzung wäre), sondern dient dazu, Euch zu sensibilisieren und zu zeigen, wie wichtig mir diese Frage ist. Ich würde nicht, wie man so oft sagt, mit einem lachenden und einem weinenden Auge gehen - sondern mit zwei weinenden...

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Natürlich stellt sich hier auch die Frage: Vorauseilender Gehorsam - sollte man nicht eher "um seine Freiheit kämpfen" - grade in Zeiten, in denen die Freiheit durch immer weitere Gesetze eingeschränkt wird...? Die Frage ist: Lohnt sich das - an dieser Stelle? Sind uns die unter Umständen noch vorhandenen Bilder von möglicherweise unter 18-Jährigen das Risiko der Kriminalisiereung und der Schließung des ganzen Forums wert? Kommt das Forum seiner Zielrichtung nach nicht ohne solche Bilder aus - es gibt doch wohl genug Erwachsenenbilder? Haben nicht die User im Zusammenhang mit der Abstimmung zum Über-18-Bereich sich mehrheitlich klar dagegen ausgesprochen, weil grade die Zurücknahme des Pornografischen zu den Vorteilen dieses Forums zählen? Und wird nicht von den Admins immer wieder mitgeteilt, es werde lieber einmal zu viel editiert, als dass die Existenz des Forums riskiert wird?

Und schließlich gibt es, selbst wenn der Gesetzesentwurf sicherlich unverhältnismäßig über das Ziel hinausschießt, auch die moralische Frage: Solange nicht sicher feststeht, welche Gründe ein Modell (sei es 16 oder 30) hatte, sich fotografieren zu lassen, bleibt die Möglichkeit, dass Frauen ausgebeutet werden!

Den Kopf in den Sand zu stecken, wäre die falsche Wahl. Klein-Maxi hatte mir gegenüber übrigends schon vor 3 Monaten in einer E-Mail mitgeteilt, er sei dafür, dass nur noch eigene Bilder der Nutzer in die Galerie kämen. Auf meine spätere Frage, ob sich irgend etwas geändert hat, bekam ich keine Antwort...