Windeln von der Krankenkasse?!?
Hey :)
Ich beende bald meine Ausbildung und ziehe dann in eine eigene Wohnung. Dort kann ich dann endlich meinen Fetisch voll ausleben. Doch war ich, bis ich 16 wurde, inkontinent und wurde schon von verschiedenen Ärzten behandelt. Leider habe ich persönlich keine Quittungen davon..
Mich würde es nun aber interessieren ob ich, wenn ich mich weiterhin als inko ausgebe (die Krankheit kam bei mir tatsächlich immer in Schüben), Windeln von der Krankenkasse bezahlt bekäme? Und wenn ja, welche wären das und was muss ich dafür tun?
Ich hoffe ihr helft mir. :)
Liebe Grüße und einen guten Rutsch ins neue Jahr :D
RE: Windeln von der Krankenkasse?!?
also mal ehrlich......
ich bin inko und finde es nicht toll,auch wenn ich windeln mag.......ohne ärztliches attest geht nichts,du musst die untersuchungen über dich ergehen lassen und die sind nicht angenehm. aber mal ehrlich dreisst finde ich das auch...geh arbeiten,oder jobbe nebenbei um dir deinen fetisch leisten zu können,was denkst du wie andere es machen?
lügen um windeln zu bekommen ist da wohl völlig fehl am platz,überleg mal selbst. grüsse an alle hier
Hilfmittelkostenübernahme durch die Krankenkasse
Also ganz so sachlich richtig waren bisher nicht alle Posts.
Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt logischerweise nur beim Vorliegen einer entsprechenden ärztlichen Verordnung unter Beachtung der bestehenden Regelungen.
Somit kann ein Arzt bei vorliegen eines entsprechnden Bedarfs aus medizinischen Gründen unter drei Bedingungen Inkontinenzhilfsmittel verordnen, die dann erstattungsfähig sind (siehe Hilfsmittelrichtlinie (HilfsM-RL)).
Verordnungshinweise von diversen Fachseiten sagen Folgendes:
Also ganz so sachlich richtig waren bisher nicht alle Posts.
Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt logischerweise nur beim Vorliegen einer entsprechenden ärztlichen Verordnung unter Beachtung der bestehenden Regelungen.
Somit kann ein Arzt bei vorliegen eines entsprechnden Bedarfs aus medizinischen Gründen unter drei Bedingungen Inkontinenzhilfsmittel verordnen, die dann erstattungsfähig sind (siehe Hilfsmittelrichtlinie (HilfsM-RL)).
Verordnungshinweise von diversen Fachseiten sagen Folgendes:
Zitat:
Hinweise zur Verordnungsweise von Hilfsmitteln
Achten Sie bei Ihrem Arztbesuch darauf, dass Ihr Arzt das Rezept richtig ausstellt, damit Sie keine ungeplanten Zusatzkosten haben.
Hilfsmittel müssen grundsätzlich auf einem separaten Rezept ausgestellt werden.
Eine Verordnung eines bestimmten Hilfsmittels per namentliche Nennung ist zwar möglich, begründet aber nicht unbedingt die volle Kostenerstattung durch die Kassen. Eine Rücksprache mit der Kasse vor der ersten Bestellung ist daher meistens sinnvoll. Aber auch die Apotheken können in der Regel Auskunft darüber geben, ob und wie hoch die Aufzahlung ist. Das Rezept muss folgende Punkte enthalten:
1. Das Feld mit der Ziffer 7 für Hilfsmittel muss angekreuzt sein
2. die Bezeichnung des Hilfsmittels oder die entsprechende 7-stellige Hilfsmittelnummer
3. die Größe, Saugstärke und Stückzahl
4. den Verordnungszeitraum, meistens „Monatsbedarf".
---> Im Falle eines Dauerrezeptes zusätzlich:
Die Benennung als Dauerrezept (z.B. Dauerrezept ...)
Der Gültigkeitszeitraum, es gibt Quartal, Halbjahr, Jahr (z.B. gültig bis 31.12.2012). Es darf sowohl ein festes Datum drauf stehen, als auch Quartale oder Halbjahre benannt werden.
Dauerrezepte ohne Gültigkeitszeitraum oder über ein Kalenderjahr hinweg sind ungültig.
5. Den genauen Verordnungsgrund, also die festgestellte Krankheit und/oder eine Begründung für die Notwendigkeit des Hilfsmittel:
Folgende Formulierungen können empfohlen werden:
"zur Prävention bei schweren Funktionsstörungen oder einer Hautkrankheit"
"Im Zusammenhang mit der Behandlung einer xxx Krankheit"
"Zur Ermöglichung der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben"
Beispiel: * 100 Stück Inkontinenzvorlagen, Größe 1 wegen Harninkontinenz aufgrund Apoplexie. Alternative: * 15.25.01.5111 Hilfsmittel 100 Stück wegen Harninkontinenz aufgrund Dranginkontinenz Grad II.
Zur Ermöglichung der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
nicht ausreichend ist z.B.: 100 Stück Attends
Offiziell werden Hilfsmittelkosten für nächtliche Inkontinenz (Bettnässen) nicht übernommen, weil nachts keine Teilnahme am öffentlichen Leben erfolgt.
In der Praxis siegt durchaus auch mal die Vernungt und die Kosten werden trotz der bestehenden
Verordnungslage erstattet.
meine 2ct
RE: Hilfmittelkostenübernahme durch die Krankenkasse
Hallo T_O_M,
Zitat:
Original von T_O_M
Offiziell werden Hilfsmittelkosten für nächtliche Inkontinenz (Bettnässen) nicht übernommen, weil nachts keine Teilnahme am öffentlichen Leben erfolgt.
In der Praxis siegt durchaus auch mal die Vernungt und die Kosten werden trotz der bestehenden
Verordnungslage erstattet.
So ganz stimmt das nicht, dass bei Bettnässen keine saugenden Hilfsmittel übernommen werden. Mal abgesehen von den Weckgeräten die unter bestimmten Umständen wenn der Arzt es für Sinnvoll hält auch für Erwachsene bezahlt werden, können auch Windeln bei Bettnässen unter bestimmten Voraussetzungen verordnet werden. Das sind zum Beispiel bei Kindern wenn sie von der Schule aus nicht zuhause übernachten (Schullandheim) oder bei Erwachsenen wenn sie aus beruflichen Gründen überwiegend auswärts, also in Hotels z.B. übernachten müssen, etwa bei Handelsvertretern, Servicemonteuren usw. Bei allen anderen muss die Kasse nicht zahlen, wobei die meisten Kassen es aber trotzdem machen.
Gruß Helmut