Offener Umgang, Provokation, Folgen und rechtliche Beurteilung
Ein "klein wenig" am Rande des Themas befindet sich die Fragestellung und Antwort, die bei einer Recherche in einem anwaltlich betreuten Forum zu einem ganz anderen Thema sichtbar wurde:
Fragen zu Beurteilung der Relevanz für die Erfüllung des Tatbestands der Erregung öffentlichen Ärgernisses:
P.S.
Dass jemand diese Frage in dem oben genannten Forum tatsächlich stellt und gegen Entgelt beurteilen lässt, ist sehr "interessant" und ist durchaus geeignet Rückschlüsse auf den Fragesteller zuzulassen.
Da mich die dort gestellte Frage selbst in keiner Weise betrifft, wollte ich Euch den "informativen Fund" nicht vorenthalten - vielleicht kann es ja jemandem weiterhelfen.
P.P.S.
Wenn man mal das Datum der Fragestellung betrachtet, kann einem schon der Gedanke kommen, das jemand aus der Runde hier "mal 'was geklärt" haben wollte, da diese Diskussion halbwegs aktuell geführt wird... :D
RE: Offener Umgang, Provokation, Folgen und rechtliche Beurteilung
Zitat:
, das es nach outing auch zu einen ausdünnen seine Freundeskreise und vielleicht noch schlimmeren
na klar
... und das argument, dass freunde die sich dann abwenden keine sind ist hanebüchen - jeder möge mal nach gründen suchen die seine eigenene freunde disqualifizieren :
ich bin mir ABSOLUT sicher, bei denen die sich da am meisten aufregen findent man die "miesesten freunde", die sich wohl am schnellsten verabschienden wenns nicht passt --- vllt sie selber ...
p.s.
auch "soziale erfordernisse" sind teil unserer gesellschaft
jeder hat seine go'S & no-go'S
leider sind OFT diejenigen, die grosse toleranzen von anderen fordern nicht immer diejenigen, die den anderen viel zugestehen