Windeln draussen offen zeigen?
Ich war jetzt an dem schönen sonnigen Wochenende am Baggersee und hatte mir dort ein abgelegenes Plätzchen gesucht, schön im Schatten. Dort hatte ich mich hingelegt, nur mit T-Shirt und Windel (Seni Standard). Am nächsten war ein junges Paar von mir, so etwa 10 Meter weg. Die hatten zwar mal geschaut als ich aufgestanden bin, haben es aber glaube ich nicht vernommen.
Was ich auch gerne mache, bei uns im Garten (3 Parteien Haus, alle wissen von meiner Inko) mich nur gewindelt auf die Wiese legen. Allerdings kann man vom Nachbarhaus von einer Seite den Garten einsehen, hab da aber noch nie jemanden auf dem balkon gesehen.
Wie ist es bei euch? Zeigt ihr euch so offen wie ich in den Situationen? Für mich ist es was normales, warum sollte ich mich verbergen oder auf den See verzichten? Andere liegen dort immerhin nackt, was für mich auch nichts ausergewöhnliches darstellt. Habt ihr euch schon mal getraut?
RE: Windeln draussen offen zeigen?
Hehe noch jemand der damit keine Probleme hat.
Ich hab sowas schon öfter gemacht.
Ich lege mich z.B sehr gerne nur mit Windel und T-Shirt an den Rhein Herne Kanal, bin sogar schon in diesem "Outfit" und zusätzlich noch mit Schnuller im Mund, am Kanal spazieren gegangen.
Wenn ich bei freunden aus der Szene bin lege ich mich auch nur mit Windel auf die Wiese im Garten damit ich von der Sonne schön braun werde.
Ich für meinen Teil denke mir dabei auch nichts schlimmes denn immerhin wissen die Leute ja nicht das ich die Windis nur aus Spaß trage.
Naja soweit erstmal von mir
Liebe Nuckelgrüße
Kleiner Tommi
Windeln draussen offen zeigen?
Also ich würde das lassen.
Schon mal daran gedacht .daß sowas den Tatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses erfüllt???
Die Erregung öffentlichen Ärgernisses ist in Deutschland nach § 183a StGB eine Straftat. Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wenn die Tat nicht in § 183 StGB (Exhibitionistische Handlungen) mit Strafe bedroht ist.
Wie willst du einem Beamten glaubhaft erklären, warum du nur mit Windel und oder T Shirt bekleidet, an einem Badesee oder in eurem Gemeinschaftsgarten liegst, stehst wie auch immer .
Oder warum du, wie mein Vorposter, auf einem öffentlichen Weg, nur mit dieser Art Bekleidung und einem Schnuller im Mund herumläufst ????
Mein gesunder Verstand sagt mir, daß man sowas besser läßt.
Von der negativen Publicity mal ganz abgesehen,sowas fördert das allgemeine Verständnis für unsere Vorliebe ganz und garnicht,sondern führt nur zu Ablehnung.
:danke: fürs lesen
Gruß
Botzeschisser
Windeln draussen offen zeigen?
Das nackt baden oder herumliegen, erfüllt den gleichen Tatbestand.
Nur ist dieses etwas mehr oder weniger geduldet.
Was du in deinem gemieteten Garten machst ,geht insofern keinen was an, solange du dich an die gesellschaftlichen Normen und Regeln hältst und sich niemand gestört und oder belästigt fühlt.
Jemand der wirklich auf Windeln angewiesen ist, wird kaum hergehen und sich nur damit Bekleidet im Garten zeigen oder am Badesee liegen.
Frei nach dem Motto, schaut mal ich trage Windeln wer noch !!??!!
Wer Windeln, wirklich benötigt ,der zieht sich eine Short ,Jogginghose oder ähnliches über die Windel.
Soviel dazu, daß es niemand weis, ob du Windeln aus medizinischer Notwendigkeit benötigst oder diese nur aus Spaß/Fetischgründen trägst.
Kaum jemand wird denken, der Arme Kerl muß Windeln tragen.
Es ist dein Wunschdenken das die Leute so etwas denken würden.
Du bist erwachsener Bürger mit einer Fetischneigung für Windeln und kein Kleinkind, wo sich keiner daran stören würde ,wenn diese nur mit Pampers und T-Shirt bekleidet im Garten oder am See herumlaufen...
Und im Falle eines rechtlichen Einschreitens seitens der Ordnungsmacht, ist es sehr schnell abgeklärt wieso und warum du diese trägst und vorallem warum du diese dann nicht bedeckst.
Alles andere erfüllt den Tatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses oder den Tatbestand der Exhibitionistische Handlungen.
Sollte sich irgendwer durch deine Handlung gestört und oder belästigt fühlen und die Ordnungshüter müssen wegen sowas einschreiten.
Kannst du dir bald sicher sein, daß es am nächsten Tag, in einem von Deutschlands Käseblättern abgedruckt ist. = Negative Publicity
Du gehst davon aus, daß du niemanden belästigst, aber denken andere die den fetisch nicht haben auch so ???
Mach was du willst und laß es zu einer rechtlichen Intervention kommen, kannst ja dann hier berichten, wieviele Tagessätze du bezahlen mußtest ,wenn du auf einen Polizisten mit Null Toleranz gestoßen bist.
:danke: fürs lesen
Gruß
Botzeschisser
@ Janbaby
Wir leben leider in Deutschland !!!
Und dort ist grundsätzlich alles verboten was nicht ausdrücklich erlaubt ist,in anderen Ländern ist es anders herum.
Dessen sollte man sich bewußt sein.
Ich lauf ja auch nicht mit ner schweren Latexkombi und aufgesetzter Maske durch'n Park.
Was ich damit ausdrücken will ,immer schön nen flachen Ball spielen,provozieren ja gerne aber mit Verstand!!
RE: Windeln draussen offen zeigen?
Zitat:
Original von Botzeschisser
Schon mal daran gedacht .daß sowas den Tatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses erfüllt???
Die Erregung öffentlichen Ärgernisses ist in Deutschland nach § 183a StGB eine Straftat. Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wenn die Tat nicht in § 183 StGB (Exhibitionistische Handlungen) mit Strafe bedroht ist.
Als Nicht-Jurist sollte man mit dem hier zweifelsfrei korrekt verwendeten Terminus "Tatbestand" etwas zurückhaltend sein. Außerdem ist man dank Google und Rechtsinformationssystem mit dem scheinbar korrekten Paragraph schnell zur Hand.
Wirkliche Juristen sehen sich aber auch die Rechtssprechung des Obersten Gerichtshofes an - und da sieht die Sache sicherlich anders aus.
Ich oute mich als Nicht-Jurist, zitierte somit also keinen legistischen Artikel und gebe lieber meine Einschätzung bekannt: ich denke nicht, dass Windeltragen am Baggersee das Vornehmen einer öffentlich sexuellen Handlung darstellt.
Und selbst beim Anführen eines Gesetztestextes wird daraus nicht automatisch ein Tatbestand generiert.
..meine Ansicht.
lg viennoise