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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pressespiegel: Recht und Inkontinenz



windelbunny
30.05.2016, 07:09
http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/4998414/Staendiger-WCDrang_Frau-muss-nicht-mit-Offis-fahren?_vl_backlink=/home/index.do

29.05.2016 | 18:25 | (Die Presse)

Wien. Eine Wienerin, die wegen einer Krankheit Probleme mit der Verdauung hat, bekommt nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) doch noch einen Parkausweis für Menschen mit Behinderung. Die Unterinstanz hatte sie zuvor auf öffentliche Verkehrsmittel verwiesen: Die Frau könne dort ja zum Beispiel saugfähige Einmalhosen tragen, um das Schlimmste zu verhindern, wurde ihr empfohlen.

Die 22-jährige Frau hingegen schilderte, warum es für sie nicht zumutbar sei, öffentliche Verkehrsmittel zu benützen. Sie müsse 20 Mal pro Tag ein WC aufsuchen. In öffentlichen Verkehrsmitteln habe sie ständig Angst, die Toilette nicht mehr rechtzeitig zu erreichen. Ihre Durchfälle seien auch von einer gewissen Flatulenz begleitet. Selbst das vorinstanzliche Verwaltungsgericht hatte der Beschwerdeführerin einen „häufigen und imperativen Stuhlgang“ konstatiert.

Der VwGH (Ra 2016/11/0018) kam der Frau zu Hilfe. „Es ist geradezu offenkundig und bedarf keiner weiteren Erörterung, dass die Benützung öffentlicher Verkehrsmitte

bei diesem Krankheitsbild unzumutbar ist“, erklärten die Höchstrichter. Die von der Vorinstanz angesprochenen Einmalhosen würden bei einer derart schweren Ausprägung der Krankheit keine Alternative darstellen.

SaphirWolf
30.05.2016, 08:12
Aber was hat die Tatsache nicht die Öffentlichenverkehrsmittel nutzen zu können damit zu tun einen Behinderten-Parkausweis zu bekommen?

Pimpernuckel
30.05.2016, 08:25
Nett. Es sind ja die kleinen Siege, die zählen. Wäre interessant, zu wissen, wie sowas in Deutschland entschieden würde...

Pimpernuckel

- - - Aktualisiert - - -


Aber was hat die Tatsache nicht die Öffentlichenverkehrsmittel nutzen zu können damit zu tun einen Behinderten-Parkausweis zu bekommen?

Na vermutlich hat die Dame einen rollenden Untersatz und ich kann mir gut vorstellen, dass in einer großen Stadt wie Wien die Parkplatzsuche schon ein Problem ist. Wenn man da behindertengerechte Parkplätze nutzen kann oder z.B. auch mal "wild" für 'ne halbe Stunde ganz legal sein Auto abstellen darf, wo andere das nicht dürfen, hilft das sicher schon. Außerdem erwachsen aus der Anerkennung solcher Sachverhalte oft weitere Leistungsansprüche nach Sozialgesetzen, auch wenn ich die österreichischen Regelungen nicht kenne. In Deutschland könnte man z.B. für sowas dann auch Zuschüsse für angemietete Garagenstellplätze bekommen oder bei der Stadt beantragen, dass vor dem Haus entsprechende Stellflächen markiert/ beschildert werden, wo man sein Auto parkt...

Pimpernuckel

windelbunny
30.05.2016, 17:47
um das Thema noch um die Sozialleistungen zu ergänzen die damit in Österreich verbunden sind:


.)Pauschalierter Steuerfreibetrag ab 25 % Behinderung
(ausgenommen bei ganzjährigem Pflegegeldbezug) und/oder Diätverpflegung (mit entsprechender Zusatzeintragung im Behindertenpass)

.) Gratis Autobahnvignette (mit Zusatzeintragung im Behindertenpass über die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel)

.)Parkausweis gem. § 29 b StVO

.)(Voraussetzung für die Ausstellung des Parkausweises ist der Besitz eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung im Behindertenpass über
die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel)

.)Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer - früher Kfz-Steuerbefreiung (Voraussetzung: Entweder Parkausweis gem. § 29 b StVO
oder Zusatzeintragung im Behindertenpass über die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel)

.)Mautermäßigungen auf der Großglocknerhochalpenstraße, Nockalmstraße und Gerlos Alpenstraße genügt der Behindertenpass, für die Felbertauernstraße
und auf den verschiedenen Autobahnmautabschnitten, z.b A 10, benötigt man den Parkausweis gem. § 29 b StVO UND einen Einschränkungsvermerk
im Führerschein, z.B. Automatikgetriebe Vorteile des Behindertenpass

.)Autofahrerclub Mitgliedsermäßigungen bei ARBÖ und ÖAMTC (Voraussetzung: Entweder Parkausweis gem. § 29 b StVO oder
Zusatzeintragung im Behindertenpass über die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel)

.)Fahrpreisermäßigungen bei ÖBB und Verkehrsverbund (je nach Bundesland) mit einer Behinderung ab 70 % (Eintragung im Behindertenpass)

.)Euro-key , ein Schlüssel zur Benützung von z.B. WC-Anlagen, die behinderten Menschen vorbehalten sind (Nachweis: Entweder Parkausweis gem. § 29 b
StVO oder Zusatzeintragung im Behindertenpass über die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel)

.)Eventuell Befreiung von Studiengebühren Erkundigen Sie sich bei Ihrer Ausbildungsstätte

.)Versicherte bei der Gewerblichen Sozialversicherung (GSVG) mit einer Behinderung ab 50%
(Eintragung im Behindertenpass) erhalten eine Befreiung vom Selbstbehalt (Kostenanteil = 20 %) für Leistungen aus dieser Versicherung. Ein Antrag
bei der Versicherung ist erforderlich!

.)Preisermäßigungen bei Freizeit- und Kultureinrichtungen (bitte immer vor dem Kartenerwerb anfragen!)

jurgesan
01.06.2016, 21:15
Wäre interessant, zu wissen, wie sowas in Deutschland entschieden würde...



In Deutschland gibt's dafür keinen Parkausweis. Für den wäre hier erforderlich, dass die Restgehfähigkeit einem Querschnittsgelähmten oder doppelt Unterschenkelamputierten entspricht.

Mit imperativen Durchfällen ist es in Deutschland auch sehr sehr schwer, eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen. Ich hatte da mal einen Mandanten, der an colitis ulcerosa litt und ohne entsprechenden Schutz das Haus gar nicht verlassen konnte. Die Behörden haben sich nicht einmal von Rechtsprechung des Bundessozialgerichts beeindrucken lassen...

jurgesan

FuldaTiger
01.06.2016, 23:10
Bin ja durch meine eigene Krankheit schon längere Zeit als Ombudsmann im Behindertenbereich aktiv
...
Das schönste war damals eine interne Informationsveranstaltung des Versorgungsamtes wo darauf hingewiesen wurde, dass die Vergabe von Merkzeichen und GdB-Prozentpunkten jeweils immer auch einen geldwerten Vorteil durch Steuererleichterungen und Vergünstigungen für die Betroffenen darstellen würde
Wo kämen wir denn dann bei der aktuellen Bevölkerungsstruktur hin, wenn immer mehr ältere Behinderte durch jüngere Nichtbehinderte finanziert werden müssen?
...
Wer sich heutzutage mit solchen Problemen durchsetzen will, braucht mindestens einen guten Anwalt ;(

Pimpernuckel
02.06.2016, 05:25
Ja, die Leistungsträger legen die Rechtslage leider sehr einseitig zu ihren Gunsten aus. Das ist ja nix Neues...

Pimpernuckel