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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Galgenfrist / Aufforderung zur Stellungnahme an die Mods und Admins



nessie
12.12.2007, 19:06
Folgendes Thema geht alle an - deswegen bitte ich um aufmerksame Kenntnisnahme!

Eigentlich sollte morgen im Bundestag über das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie abgestimmt werden. Wegen der erheblichen Kritik von Juristen und jetzt wohl auch Politikern ist das auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Die Umsetzung wird allerdings kommen, da Deutschland den EU-Beschluss bereits bis zum Jahr 2006 hätte umsetzen müssen.

Worum geht es? Das Schutzalter bei Kinderpornografie soll von unter 14 auf unter 18 hochgesetzt werden. Dabei genügt es, wenn die abgebildete Person älter ist, aber wie unter 18 aussieht. Als Kinderpornografie soll nicht nur, wie bisher, die Darstellung eines sexuellen Mißbrauchs bestraft werden, sondern jede Darstellung einer sexuelle Handlung von, an oder vor einer Person unter 18 Jahren. Nach dem Gesetzesentwurf sollen insbesondere bisher straffreie Aufnahmen erfasst werden, auf denen Kinder unter 18 die Beine spreizen, um die unbedeckten Genitalien offen zur Schau zu stellen. Von solchen Aufnahmen ist unser Forum meilenweit entfernt.

Entwarunung? Keineswegs. Denn nach der Gesetzesbegründung soll auch, dem Eu-Beschluss folgend, "das aufreizende Zur-Schau-Stellen der Genitalien oder der Schamgegend" erfasst werden. Es ist bisher nicht geklärt, ob dies nur nackte Genitalien meint oder ob damit auch (wie offenbar in Amerika) bedeckte Genitalien gemeint sein können, wenn die Aufnahmen stimulierenden Charakter haben. Mir scheint letztere Variante zwar zweifelhaft - andererseits hätte ja der Aufzählungspunkt "Genitalien" genügt, wenn nur die unbedeckten Genitalien gemeint sind - welche Bedeutung hat dann aber die Variante "Schamgegend"?

Kritiker befürchten, dass eine exorbitante Ausweitung des Begriffs "Kinderpornografie" und damit eine Kriminalisierung großer Teile der Bevölkerung, insbesondere von Jugendlichen, aber auch von Bildarchiven der Medien erfolgt. Es wird von "Burkaisierung" von Jugendlichen gesprochen. Vieles ist Übertreibung und "Rauschen im Blätterwald". Der Kern der Sorge aber ist berechtigt. Es ist offen, ob beispielsweise die Aufnahme einer 16-jährigen (oder einer Person, die nach der Auffassung eines Staatsanwalts oder Ermittlungsrichter wie 16 aussieht), die Windeln trägt und als stimulierend aufzufassen ist, der Strafbarkeit unterfällt. Dies könnte auch von winzigen Details abhängen, etwa, ob die eingenommene Pose (zumindest entfernt) einem Beine-Spreizen ähnelt u.s.w.

Nehmen wir an, ein Bild in unserer Galerie würde nach Ergehen des neuen Gesetzes als strafbar eingeschätzt - wen würde es treffen? Zunächst die Person, die das Bild eingestellt hat. (Möglicherweise entfiele die Strafbarkeit bei Nachweis , dass der Poser selbst abgebildet ist - verlassen würde ich mich darauf nicht), daneben (bei Kenntnis) der Betreiber des Forums. Diese Personen würden wegen Verbreitung bestraft - damit wäre regelmäßig zwingend Freiheitsstrafe zu verhängen!! Daneben aber auch, wer das Bild vorsätzlich (beispielsweise wiederholt oder für längere Zeit) angeklickt hat, wegen Besitzes. Der BGH hat nämlich unlängst, gegen erheblicher Bedenken in der Rechtslehre, entschieden, dass bereits das Anklicken eines Bildess ohne Speicherung auf Festplatte zum Besitz führt, da eine Zwischenspeicherung im Browser-Cache via temporärer Internetdatei erfolgt. Nicht entschieden ist bisher, ob bereits die Mitgliedschaft in einem Forum Besitz an den dortigen Bildern vermittelt, wenn sie nicht angeklickt werden. Ich halte das für sehr zweifelhaft (es liefe auf Gruppenhaft hinaus, zudem müssste dann letztendlich jeder Besitzer eines Internetanschlusses wegen Besitzes kinderpornografischer Darstellungen bestraft werden, da ein potentielles Aufrufen solcher Aufnahmen immer möglich ist). Dennoch: ausgeschlossen ist nichts! Und dort, wo eine Straftat in der Gerichtsverhandlung ausgeschlossen wird, könnten vorher unter Umständen trotzdem Ermittlungshandlungen, wie eine Hausdurchsuchung anstehen.

Diese Risiken mögen verhältnismäßig klein sein - es gibt sicherlich unzählige Internetseiten, die wesentlich mehr Anlass zur Sorge hätten als wir. Dennoch besteht auf Jahre eine diffuse, unklare Rechtslage, die letztlich den Bestand des Forums gefährdet.

Ich jedenfalls werde dieses Risiko nicht tragen.

Ich fordere hiermit alle Admins, Mods und sonstige Funktionsträger des Forums auf, sich zu erklären,

a) ob sie das Thema verfolgen
b) ob sie sich in der Pflicht sehen, die User vor strafrechtlichen Gefahren zu schützen und

c) ob sie bereit sind, spätestens dann, wenn ein neuer Termin für die Verhandlung des Gesetzes ansteht, sämtliche Windelbilder von Personen, bei denen nicht mit absoluter Sicherheit feststeht, dass die abgebildete Person volljährig ist und auch so aussieht, zu löschen. Ausnahmen sind Bilder, die 1 zu 1 von Windelpackungen oder von nicht zur Szene gehörenden, frei vertriebenen Medien (etwa Eltern-Kind-Zeitschriften) übernommen sind.

Daneben bitte ich darum, dass weiterhin bei Texten darauf geachtet wird, dass keine aufreizende Beschreibung sexueller Handlungen von Kindernm und Jugendlichen (wozu auch schon Onanie und onanieähnliche Handlungen zählen dürften) erfolgen. Jeder Autor möge seine Geschichten sorgfältig und streng prüfen. Für meine kann ich die Hand ins Feuer legen. Es sollte die Gelegenheit genutzt werden, das Geschichtenforum aufzuräumen und nurnoch diejenigen Geschichten zuzulasen, die von den Mods geprüft wurden. Nach einigen Wochen werden Geschichten ohnehin kaum noch gelesen und stehen nur herum wie "Sperrmüll". Niemand hat den Überblick, was alles in der unendlichen Textmenge verborgen ist...

Wird zu c) nicht eine klare und eindeutige Zusage erteilt, werde ich, wenn sich die Abstimmung über das Gesetz nährt, das Forum verlassen und um Löschung meines Accounts bitten. Dies ist keine Drohung (was ein Akt maßloser Selbstüberschätzung wäre), sondern dient dazu, Euch zu sensibilisieren und zu zeigen, wie wichtig mir diese Frage ist. Ich würde nicht, wie man so oft sagt, mit einem lachenden und einem weinenden Auge gehen - sondern mit zwei weinenden...

---

Natürlich stellt sich hier auch die Frage: Vorauseilender Gehorsam - sollte man nicht eher "um seine Freiheit kämpfen" - grade in Zeiten, in denen die Freiheit durch immer weitere Gesetze eingeschränkt wird...? Die Frage ist: Lohnt sich das - an dieser Stelle? Sind uns die unter Umständen noch vorhandenen Bilder von möglicherweise unter 18-Jährigen das Risiko der Kriminalisiereung und der Schließung des ganzen Forums wert? Kommt das Forum seiner Zielrichtung nach nicht ohne solche Bilder aus - es gibt doch wohl genug Erwachsenenbilder? Haben nicht die User im Zusammenhang mit der Abstimmung zum Über-18-Bereich sich mehrheitlich klar dagegen ausgesprochen, weil grade die Zurücknahme des Pornografischen zu den Vorteilen dieses Forums zählen? Und wird nicht von den Admins immer wieder mitgeteilt, es werde lieber einmal zu viel editiert, als dass die Existenz des Forums riskiert wird?

Und schließlich gibt es, selbst wenn der Gesetzesentwurf sicherlich unverhältnismäßig über das Ziel hinausschießt, auch die moralische Frage: Solange nicht sicher feststeht, welche Gründe ein Modell (sei es 16 oder 30) hatte, sich fotografieren zu lassen, bleibt die Möglichkeit, dass Frauen ausgebeutet werden!

Den Kopf in den Sand zu stecken, wäre die falsche Wahl. Klein-Maxi hatte mir gegenüber übrigends schon vor 3 Monaten in einer E-Mail mitgeteilt, er sei dafür, dass nur noch eigene Bilder der Nutzer in die Galerie kämen. Auf meine spätere Frage, ob sich irgend etwas geändert hat, bekam ich keine Antwort...

zweistein
12.12.2007, 19:59
Ich habe mir die Novelle nicht durchgelesen. Aber ich meine im Ohr zu haben, dass nicht nur von Bildern, sondern, wie bereits jetzt im StGB, von Schriften die Rede ist. Das umfasst insbesondere auch Texte. Daraus schließt sich, bei strenger Betrachtung, dass auch die schriftl. Beschreibung des Wickelns inkl. Eincremens einer minderjährigen Person problematisch wird.


Original von nessie
sexueller Handlungen (wozu auch schon Onanie und onanieähnliche Handlungen zählen dürften)
Die sowie. Sexuelle Handlungen beginnen aber schon viel früher. Der Kuss ist umstritten - aber eher noch keine. Der Zungenkuss ist aber bereits nach fast einstimmiger Meinung eine sexuelle Handlung...

Aber: Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Für Paniemache wäre es also ein bisschen früh.

zweistein

PS: Ein Gesetz tritt noch nicht zum Verhandlungstermin in Kraft, sondern erst mit Unterzeichung und dem gegen drei Lesungen im Bundestag und noch einiges anderes voraus.

Grinsekatze
12.12.2007, 20:18
Ja, toll, du hast ja wirklich gut im Staatsbürgerkunde-Unterricht aufgepasst. Aber was heißt das? Fürs Forum ist und bleibt es relevant. Die Gefahr ist da. Du weißt doch selbst, wie langsam hier (hier: verständlicherweise und sachlich angemessen) reagiert wird. Ich möchte nicht, dass wegen mir in Kürze ermittelt wird und der Betreiber (Maxi) findet es sicher auch nicht grandios, wenn er wegen einer zu spät entdeckten Unachtsamkeit vielleicht doch sich auch nur mit den Vorwürfen auseinandersetzen muss. Ginge es hier um ein anderes Thema in einem weniger sensiblen Bereich, würde ich dir zustimmen. Aber das ganze Forum kann doch von einem außenstehenden Richter als kinderpornographisch angesehen werden. Und dann haben wir den Salat,..wir bewegen uns schon jetzt in dieser gefühlten Grauzone. Da kommt echt alles zusammen: etwas scheinbar kinderpornographisches im Internet und eine nicht-mainstream-Sexualität....

Kurz: es geht darum, erste konkrete Schritte auf administrativer Ebene einzuläuten. Das ist mehr als angemessen.

nessie
12.12.2007, 20:19
@Zweistein: Schön, dass sich jemand sachlich und nicht nur (nachvollziehbar, aber nicht helfend: lamentierend) mit dem Thema auseinandersetzt.

Zum Gesetzgebungsverfahren: Mag sein, letztlich zählt wohl erst der Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt. Aber bei dem Tempo, wie Entscheidungsprozesse hier vonstatten gehen, kann man glaube ich, nicht schnell genug mit den Überlegungen anfangen. Es kann schließlich auch schneller gehen als gedacht, wenn etwas "durchgewunken" werden soll. Oder wer hat bis gestern abend mitgekriegt, dass das Gesetz ursprünglich für morgen auf der Tagesordnung stand?

Edit: Oh, Katze hat mir ja zwischenzeitlich fast die Worte aus dem Mund genommen...!

Christian
12.12.2007, 20:37
So
also ich bin gegen Kinderpornos und sexuellen Handlungen an Kindern !!!!

Aber ich denke die Politik hat einen an der Klatsche.
Alles muss Geregelt werden. Wir merken es nur nicht. Jeden Tag kommen neue Gesetze und Verordnungen, es wird immer für Unser wohl sein.

Wir haben Grundrechte !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Freie Entfaltung usw. Grundgesetzbuch.


In Frankreich würden die Leute für ihre Rechte kämpfen > hier in Deutschland nicht (wir haben den Krieg verloren) , also schön lieb sein.

So ein Schwachsinn. Dann darf die Mutter, Vater oder die Familie nie Bilder beim wickeln machen, oder wenn das Kind mal nackt irgendwo rum läuft.
Was machen die ganzen Zeitschriften????

Meine Meinung!!
Die Politik sollte den Kindern / Familien lieber eine Zukunft bieten und Helfen das Arme nicht mehr ärmer / Reiche nicht mehr reicher werden.

Was machen Jugendliche in Deutschland > keine Perspektive / Arbeitslos / Abhängen / Harz 4
(nicht alle, das weiß ich auch)


Christian

walex
12.12.2007, 21:10
OH HIMMEL, DENKT DOCH AN DIE KINDER!!11

Wenn das so weitergeht werd ich verrückt, an allen Ecken und Enden wird die Freiheit scheibchenweise beschnitten bis am Ende nichtsmehr übrig bleibt. Dass es schon längst Gesetze gibt die auch umgesetzt werden ist ja egal, einfach noch einen draufsetzen und fürs dumme Wählervolk auf aktuelles Mediengeschehen "richtig" reagieren.

Krieg :(

Grinsekatze
12.12.2007, 22:20
Klingeling. Wir erreichen: Stammtisch. Hier bieten wir Ihnen PAROLEN, DAMPFGEPLAUDER und in handlichen Trommeln DUMMSCHWÄTZ an. Nächste Etage,...

Zum Thema: Vielleicht sollten wir uns hier auf konkrete Reaktion und die Diskussion darüber konzentrieren. Meine Stammtisch-Analysen gebe ich in der Plauderecke bekannt ;-)

Insofern: Irgendein Mod, mach' ma'.

nessie
12.12.2007, 22:32
@ Christian: Diese Polemik hilft uns nicht weiter. Bilder von Kindern, die nackt am Strand Sandburgen bauen, werden wahrscheinlich auch in Zukunft nicht als Kinderpornografie angesehen werden, wenn sie in einer natürlichen, für Kinder typischen Situation ohne Einwirkung Erwachsener aufgenommen wurden. Du wirst um die Erkenntnis nicht herumkommen, dass Bilder von Models damit nicht unbedingt vergleichbar sind.

Ich habe den Thread nicht aufgemacht, um ein großes Lamentieren zu starten, sondern um zu diskutieren, wie dieses Forum, das einen wichtigen und rechtmäßigen Zweck erfüllt, rechtssicher fortbestehen kann.

diaper:in:space
12.12.2007, 22:58
Im Mod-Bereich wird über das Thema gesprochen, das Thema wird von uns sehr ernst genommen.

Meine persönliche Meinung ist, dass wir mit allen notwendigen Mitteln sicherstellen müssen, dass sich hier weder unsere User noch wir selbst uns strafbar machen. Ich bin gegen vorauseilenden Gehorsam, aber auch dagegen, bis auf den letzten Drücker zu warten, wenn klar ist, dass das Gesetz kommt.

Grüße,

Weltraumwindel

sakura13
12.12.2007, 23:04
Die Flamme der Freiheit ist ncoh nciht erloschen und wenn es so ist, haben wir noch die Gedanken sind frei ^^

Wolfgang
12.12.2007, 23:18
noch ist das gesetz nicht beschlossen.... (wegen der aenderungen)
sobald das gesetz beschlossen wurde gibt es eine frist bis inkrafttreten des gesetzes...
in dieser frist wird die wbc wie gehabt auf die neue gesetzeslage angepasst werden...

derzeit ist noch voellig unklar wie die neue gesetzeslage aussehen koennte, daher auch noch nicht gehandelt werden kann

die wbc steht in staendiger beobachtung mehrerer unabhaengiger pruefstellen und behoerden...
bis dato gab es mit diesen ne reibungslose positive zusammenarbeit, und wenn die noch ned genau wissen was zu tun sein wird da die neue gesetzeslage noch voellig offen ist... woher sollen es dann laien wie wir wissen ?

noch gelten die alten gesetze, und diesen entspricht die wbc zu 100%
auch mit einer kommenden gesetzesaenderung wird sich daran nichts aendern

Bongo
12.12.2007, 23:37
In meiner laienhaften Meinung würde ich jetzt auch mal denken, das man den Teufel nicht an die Wand malen muss. Bevor der Polizeistaat ausbricht, und alle verhaftet werden *krass_übertreib* gibts normalerweise mehrere Vorwarnungen und Aufforderungen, gegebenenfalls was zu ändern :rolleyes:

nessie
13.12.2007, 21:46
Original von Wolfgang
noch ist das gesetz nicht beschlossen.... (wegen der aenderungen)
sobald das gesetz beschlossen wurde gibt es eine frist bis inkrafttreten des gesetzes...
in dieser frist wird die wbc wie gehabt auf die neue gesetzeslage angepasst werden...

derzeit ist noch voellig unklar wie die neue gesetzeslage aussehen koennte, daher auch noch nicht gehandelt werden kann


Lieber Wolfgang,

es freut mich ja, dass die Problematik ernst genommen wird, auch, dass hier immerhin Stellungnahmen von Admins erfolgen.

Bloß warne ich vor Naivität. Es ist nicht so, dass es "völlig unkllar ist", wie das neue Gesetz aussieht. Zwar trifft zu, das der Gesetzgeber das Gesetz in Einzelheiten überarbeiten will. Offenbar haben selbst konservative Kräfte nicht wirklich Lust, das Gesetz umzusetzen. Fakt ist aber, dass die Bundesrepublik Deutschland kraft des EG -Vertrags zur Umsetzung des Rahmenmbeschlusses verpflichtet ist, und dass im Kern kraft dieses Rahmenbeschlusses eben doch vieles feststeht. Insbesondere steht die Anhebung auf 18 Jahre fest, desweiteren wohl auch, dass ein Ziel darin liegt, das aufreizende Zur-Schau-stellen der Genitalien oder der Schamregion von Kindern (Artikel 1 Buchstabe i des Rahmenbeschlusses) zu strafen. Der Gesetzesentwurf ist kein Geheimnis, sondern der erste Treffer bei google, wenn man "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie" googelt. Diskutiert wird über Randfragen, insbesondere, wie man sicherstellt, dass Teenager, die innerhalb einer Beziehung pornografische Aufnahmen von sich machen und behalten (und NICHT ins Internet stellen!) straflos sind.

Was die Umsetungsfrist betrifft: Der Entwurf regelt in Artikel 3:

"Dieses Gesetz tritt am Tag der Verkündung in Kraft."

In Deutschland gilt übrigends gemäß § 160 StPO das Legalitätsprinzip:

"Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat erfährt, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen."

Es gibt also keine Mitleidsfrist - die Behörden müssen ermitteln, selbst wenn sie abends am Stammtisch beim dritten Bier darüber diskutieren, dass das alles nach ihrer privaten Meinung Quatsch sei! Der Richter oder Staatsanwalt könnte dann "aus Mitleid" gemäß § 153 StPO wegen Geringfügigkeit einstellen, wenn er grade Lust dazu hat und wenn alle Ermittlungsmaßnahmen abgeschlosssen sind.

Aus alledem folgt: Die Sache muss am Tag der Verkündung des Gesetzes piko bello feststehen, das Forum muss an diesem Tag sicher sein!

Man möge meine Neugier verzeihen, aber es würde mich doch interessieren, mit welchen konkreten Behörden das Forum zusammenarbeitet und woraus Du schließt, dass diese "ned genau wissen, was zu tun ist" - hat das jemand konkret so gesagt oder ist das nur Deine persönliche Spekulation bzw. Dein Eindruck?

@ diaper-in-space: Ich danke Dir für Deine Stellungnahme. Ich verstehe auch, dass das Mod-Team einen abgeschlossenen Bereich braucht, um in Ruhe über die aufgeworfenen Fragen zu diskutieren. Die Mods möghen aber bitte auch verstehen, dass das Thema den Usern - jedenfalls denjenigen, die mit geringeren Verdrängungsmechanismen ausgestattet sind - auf den Nägeln brennt und deshalb ein unbedingtes Interesse an Information über den Diskussionsstand besteht.

Beste Grüße

Nessie

Wolfgang
13.12.2007, 21:58
die verkuendung ist aber nicht der tag des beschlusses...

noch ist es immer noch so dass gesetze in voller laenge in gesetzblaettern, amtsblaettern und co abgedruckt werden.
erst das erscheinen dieser druckwerke ist die rechtsgueltige verkuendung...

und zwischen beschluss und verkuendung liegen nicht nur wenige tage sondern meist wochen

jedenfalls mehr als genug zeit alles den neuen regeln anzupassen
ich seh keinen grund jezt zu viel einzugrenzen...
denn was weg ist, ist fuer immer verloren..
also lieber noch zuwarten und dann promt das streichen was wirklich gesetzesvorgabe ist

nessie
14.12.2007, 22:24
Im Ansatz hast Du recht, aber ich wäre trotzdem vorsichtig. Es gibt in der Regel drei Lesungen - wissen wir eigentlich, die wievielte ursprünglich für Donnerstag angesetzt wurde? Soviel ich weiß, ist schon der Rechtsausschuss befasst. Das spricht dagegen, dass es um die erste Lesung ging.

Nach Beschluss folgt die Beteiligung des Bundesrates, die aber oft nur drei Wochen nach Eingang des Beschlusses dauert, wenn der Antrag auf Einberufung des gemeinsamen Ausschusses nicht gestellt wird (Art 77 Abs. 2 Satz 1 GG). Wie lange dann üblicherweise die Gegenzeichnung durch den Bundespräsidenten und die Verkündung im Gesetzblatt (nicht: in diverse Blättern "und co") dauert, weiß ich nicht. Es bleiben also wirklich nur wenige Wochen. (Es wäre wohl nicht einmal ausgeschlossen, wenn auch unwahrscheinlich, dass der Bundesrat gleich sagt, er stellt den Antrag nicht!).

Tja, wird das wirklich reichen bei dem hiesigen Entscheidungstempo? Wie lange werden die Mods und Admins brauchen, alle Geschichten zu lesen?

Kai 1987
15.12.2007, 11:56
@ all

Ich sehe das ganze folgendermaßen:

1.) Keiner wird mich von hier verdrängen es sei denn jemand löscht meinen Account, und außerdem werde ich weiterhin meine Meinung offen Kund tun ob nun legal oder illegal.
Denn wir leben net mehr inner DDR und haben noch die Stasi.

Darüber hinaus bin ich der Meinung das dieses Forum auch der allgemeinheit dient, und dazu zählt auch wie man sich vernünftig wickelt etc. oder welche Windeln gut sind.
Der Grund warum man Windeln oder andere Dinge nutzt ist jedem selbst überlassen, nur sollten wir uns nicht immer mehr einpherschen lassen weil wir jetzt schon in kleinen käfiegen leben.

Wenn ich ganz erlich bin kann ich "Nessie's" Einstellung verstehen, aber würden wir durch unseren Rückzug nicht den anderen einen Sieg zuteil werden lassen die uns von hier verdrängen wollen. Tut mir leid wenn ich das so sehe aber alles schreitet auf eine Totalietäre Tabuisierung dieses Themas hin und allem was damit zu tun hat.

@ Nessie

Erinnert mich irgendwie an deine Geschichte "Die letzte Windel" und ich hoffe das es nie soweit kommen wird, denn jeder sollte seinen Standpunkt verteidiegen. Ob er nun Rechtlich erlaubt ist oder nicht.

Und mit diesen Abschließenden Worten lasse ich euch wieder alleine:

Kämpft für das was euch wichtig ist.

Edit:

Hier nochmal ein kleiner Anhang den ich eben vergessen hatte:

Eigentlich ist es doch klar wie reagiert werden muss, denn täglich sind die Medien voll davon. Immer wird gesagt die Kinder müssen geschützt werden und das finde ich auch richtig, aber keine Sau von den netten Herren Politikern interessiert sich dafür was später ist. Ich kenne viele die auf der Strasse leben im Obdachlosenwonheim etc.,
doch wer kümmert sich darum? Kein Arsch, wir sind auf uns selber angewiesen.
Alle Kinder sollen geschützt werden, und später können wir schön selber sehen wie wir klarkommen.

Viele Grüße

Baby Kai (The Diapered one) :lach: :lach: :lach: :lach: :lach:

zweistein
17.12.2007, 22:34
Original von Wolfgang
sobald das gesetz beschlossen wurde gibt es eine frist bis inkrafttreten des gesetzes...
in dieser frist wird die wbc wie gehabt auf die neue gesetzeslage angepasst werden...
Die Frist kann aber mitunter recht kurz sein - das gebe ich nur zu bedenken. Zwischen Beschluß und Verkündung kann eine sehr kurze Frist liegen und nach der Verkündung kann das Gesetz binnen weniger Stunden in Kraft treten.
Aber - falls es eng wird und die Zeit nicht reicht - kann das Forum ja auch kurzzeitig vom Netz gehen, bis alles angepasst ist. Also ihr werdet das schon machen.

nessie
19.12.2007, 19:35
Liebe Forumssprecher,

zunächst mal danke für Eure Stellungnahme. Ich verstehe, dass zunächst abgewartet wird, welchen Inhalt das neue Gesetz ganz konkret haben soll. Aber bedenkt, dass etwa nötige Änderungen dann durchgeführt werden sollten, bevor die Wirkung des neuen Gesetzes eintritt, weil alles andere formell-juristisch betrachtet zu spät wäre. Bitte beobachtet deswegen auch den Gang des Gesetzgebungsverfahrens.

Beste Grüße
Nessie