PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : bin Bettnässer



pampers22
13.03.2005, 19:37
Hi Leute weis nicht ob es das thema schon hier irgendwo gibt.
zu meinem problem ich bin bettnässer und das ist total unangenehm ich war schon beim urologen und hab ihm das auch gesagt, das ich nachts einnässe. er machte nur ein ultraschall und sagte das ich ne nieren und blasenendzüdung habe.Da hab ich ihn nochmals gesagt das ich nachts ins bett mache. Und das nicht nur einmal in der nacht. er sagte nur ich solle mir nen Wecker stellen. ich war total baff. dann fragte ich ihn ob er mir nicht irgendwelche einlagen, Windeln oder sonstiges aufschreiben könne. darauf sagte wenn ich sowas brauchen würde soll ich mir das selber hollen. ohne witz. ich hab mir in der apotheke windeln geholt und wenn ich morgens auf wache ist sie natürlich nass. jetzt meine frage an euch habt ihr auch so ein problem könnt ihr mir tipps dazugeben.

ben
13.03.2005, 19:42
der muss dir windeln verschreiben, du musst aber glaub was dazu zahlen.

Marti
13.03.2005, 20:34
Beim Bettnässen ist das eine andere Sache.....

PapaMaxi
13.03.2005, 20:47
Wie ihr sicherlich gelesen habt, geht es ihm hier nicht ums Windeln verschreiben lassen, sondern ums Thema "Bettnässen" also wenn, ihr keine konkreten Tipps für ihm habt. Dann haltet einfach den Mund...

vi
14.03.2005, 10:17
Hallo,

ich beantworte einfach mal beide Themenkomplexe:


Verschreiben

Nach unzähligen "Gesundheitsreformen" unserer geliebten Bundesregierung werden Inkontinenzhilfsmittel nur noch verschrieben, wenn sie "für die Teilnahme am öffentlichen Leben" notwendig erscheinen - und zwar in den Augen des verschreibenden Arztes]/i], der seine Entscheidung schriftlich der KK gegenüber begründen muss. Weiterhin ausgenommen sind Kinder bis zum 10. (in Worten ZEHNTEN) Lebensjahr.
Somit sind sämtliche Hilfsmittel bei Bettnässen nicht verschreibungsfähig, da nach Richtlinie der KKs Bettnässen [i]nicht die Teilnahme am öffentlichen Leben behindert.
Unfälle am Tag müssen mit einer bestimmten Regelmäßigkeit passieren und ein Ende darf nicht absehbar oder durch ein endlichen Therapie kurierbar sein.

Ich sag's immer wieder: Ihr habt sie alle gewählt!!!


Bettnässen

Eins weiß ich von vielen Urologen mit Sicherheit: Bei einer Blasenentzündung kommt es in den aller seltesten Fällen zu Bettnässen. Das ständige Gefühl "volle Blase", selbst bei minimalem Füllstand, verhindert in 99% aller Fälle ein Eintreten in die Tiefschlafphase oder beendet diese sofort wieder. Häufige Toilettengänge in der Nacht sind um ein mehrfaches wahrscheinlicher bei Entzündungen als Bettnässen.

Einschränkung: Ein gewisse Vorveranlagung zu Bettnässen. Aber solange die nicht klar vorliegt oder dokumentiert ist, wird jeder Urologe von "einzelnen Unfällen" oder "Münchhausensyndrom" ausgehen (und natürlich kenne auch viele Urologen die ab/tb/dl Szene. Die sind ja nicht blöd!)

pampers22
14.03.2005, 17:25
ich wollte einfach hier schon mal danke sagen für die tollen tipps vor allem von VI.*dann muss ich mir wohl jetzt auch tags über in die hose machen* :) das die ärzte das villeicht erkennen was ich für ein problem habe. na ja ich werd mal schaun wie ich das geregelt bekomme.

Marti
14.03.2005, 19:30
Original von Baby_Maxi

Wie ihr sicherlich gelesen habt, geht es ihm hier nicht ums Windeln verschreiben lassen, sondern ums Thema "Bettnässen" also wenn, ihr keine konkreten Tipps für ihm habt. Dann haltet einfach den Mund...

Oho jetzt labert selber einer ohne konkretes.... aus seiner Fragestellung heraus kann man leider nicht erahnen zu was er genau eine Auskunft will.
Also denk bevor Du hier die anderen maßregeln willst ;)
Und keine Sorge was das Thema angeht hab ich etwas Erfahrung ;) denn nicht jeder hier hängt alles gleich an die große Glocke......

ben
14.03.2005, 19:32
naja, würde ich lieber ned machen, der arzt bekommt sowas raus, und is doch kacke mit nassen sachen rum zulaufen.

hol dir einfach ne pvc-hose wo du einlagen reinstecken kannst, ne pvc-hose bekommste bei www.airoliver.de und die einlagen beim schlecker. relativ billig.

Helmut
14.03.2005, 21:18
Hallo vi,

Hier ist einmal ein Ausschnitt aus dem Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 15 "Inkontinenzhilfen". Dort wird genau geregelt, wann eine Leistungspflicht der GKV besteht.



Leistungspflicht der GKV:

Die Verordnung von Inkontinenzhilfen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung kommt dann in Betracht, wenn eine mindestens mittelgradige (100 ml in 4 Stunden) Harn- und/ oder Stuhlinkontinenz vorliegt und der Einsatz der Inkontinenzhilfen

1. medizinisch indiziert und
2. im Einzelfall erforderlich ist und
3. den Versicherten in die Lage versetzt, Grundbedürfnisse des täglichen Lebens zu befriedigen.

Vorlagen, die der Hygiene dienen (i.S. der Monatsbinden) und der Aufnahme geringer Ausscheidungsmengen, gelten nicht als Inkontinenzhilfen. Sie dienen mehr einem persönlichen Sicherheitsbedürfnis, dessen Befriedigung evtl. die Einleitung einer gezielten Diagnostik und Therapie verhindert oder verzögert. Sie dienen im übrigen eher dem Schutz der Kleidung, da bei geringen Urinmengen sekundäre Hautveränderungen nicht zu erwarten sind.

Penistaschen verfügen ebenfalls nur über eine zu geringe Saugleistung und stellen daher keine adäquate Inkontinenzversorgung dar. Die Notwendigkeit einer Inkontinenzversorgung sollte in regelmäßigen Abständen (3 - 6 Monate) vom behandelnden Arzt oder dem Medizinischen Dienst überprüft werden. Dies ist erforderlich, damit es nicht zu einer routinemäßigen Hilfsmittelversorgung beim einzelnen Patienten kommt. Insbesondere bei einer über einen längeren Zeitraum notwendigen Versorgung mit Inkontinenzhilfen sind unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes des § 12 SGB V alle in Frage kommenden Einsparmöglichkeiten (z.B. Direktbezug) zu nutzen.

Ausschließlich der Erleichterung hygienischer und pflegerischer Maßnahmen dienende Produkte begründen keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn aufgrund des körperlichen oder geistigen Zustands dauernde Bettlägerigkeit vorliegt und Inkontinenzhilfen allein aus hygienischen oder pflegerischen Gesichtspunkten zum Einsatz kommen.

Da Krankenunterlagen nicht körpernah (direkt am Ausscheidungsort) wirken, können sie nicht der Produktgruppe "Inkontinenzhilfen" zugeordnet werden. Die Voraussetzungen für eine Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung sind in der Produktgruppe "Krankenpflegeartikel" definiert.

Es entspricht durchaus der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Kinder bis zum dritten Lebensjahr mit Windeln versorgt werden. Daher besteht für aufsaugende Inkontinenzhilfen grundsätzlich bis zu diesem Lebensalter keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.

Versorgungssets für die ableitende Inkontinenzversorgung sind dann zu Lasten der GKV verordnungsfähig, wenn das Set aus zugelassenen Produkten besteht. Für die Abrechnung sind die Pos.-Nr. der zugelassenen Einzelprodukte anzugeben. Nicht zugelassene Teile eines Sets können nicht zu Lasten der GKV verordnet werden.

Eine Leistungspflicht der GKV im Rahmen einer Schwangerschaftsverhütung mit Pessaren ist nicht gegeben. Weiter besteht nur eine Leistungspflicht der GKV für Pessare, die von der Patientin selbstständig wieder entfernt, gereinigt und neu eingesetzt werden können.

Produkte, die ausschließlich vom Arzt angelegt oder in den Körper eingeführt werden, sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V. Da die Erstanlage und der Wechsel der suprapubischen Katheter zwingend durch den Arzt durchgeführt werden muss, erfolgt keine Aufnahme von suprapubischen Kathetern in diese Produktgruppe.

Ein Zuschuss zu Wassertherapiehosen kann dann gewährleistet werden, wenn derartige Produkte bei Inkontinenten für Übungsbehandlungen im Wasser oder zur Krankengymnastik im Bewegungsbad auf der Grundlage des § 32 SGB V benötigt werden. Eine ähnliche Bewertung ergibt sich für schulpflichtige inkontinente Kinder, die am Schwimmen im Rahmen der Schulpflicht teilnehmen. Die Höhe des Zuschusses ist individuell zu prüfen. Der Zuschuss kann unter der entsprechenden Abrechnungspositionsnummer abgerechnet werden.



Zur Zeit wird das Hilfsmittelverzeichnis überarbeitet, da wird sich sicher einiges daran ändern.

Gruß Helmut

vi
14.03.2005, 22:28
thx, helmut. Ich hatte es in meinen Unterlagen nicht mehr gefunden. Auf dich ist Verlass!

pampers22
23.03.2005, 20:40
ich möchte an dieser stelle wieder mal danke sagen vor allem an helmut wegem dem auszug :)